nnz-Forum: Beschluß sollte ausgesetzt werden
Dienstag, 20. Februar 2001, 23:35 Uhr
Nordhausen (nnz). In einem Offenen Brief an die Oberbürgermeisterin der Stadt Nordhausen, Barbara Rinke, fordert Volker Theuerkauf, den Beschluß zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung auszusetzen. Theuerkauf ist Elternsprecher der Grundschule "Käthe Kollwitz" in Nordhausen.
"Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
in meiner Funktion als Elternsprecher der Grundschule "Käthe-Kollwitz" fordere ich Sie hiermit auf, den Beschluß des Stadtrates, BV/0233/2000, vom 14.02.01, über die Fortschreibung der Schulnetzplanung in der Fassung der 2. Änderung wegen Formmängeln, auf der Grundlage von § 44 ThürKO, bis auf weiteres auszusetzen.
Begründung: Gemäß §32 Thüringer Schulgesetz, ist die Anhörung und Mitwirkung der Elternvertretung vorgeschrieben. Diese wurde im Rahmen des 1.Änderungsentwurfes zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung durchgeführt. Der 1. Änderungsentwurf enthielt u.a. inhaltlich, den Umzug der Regelschule Nord in das Gebäude der Grundschule "Käthe-Kollwitz". Mit Schreiben vom 15.01.01, wurde der Schulverwaltung der Stadt Nordhausen, über die Schulleiterin, die positive Empfehlung für einen Umzug der Regelschule Nord in das Gebäude der GS "Käthe-Kollwitz" gemäß vorliegendem 1. Änderungsentwurf zur Schulentwicklungsplanung, sowohl seitens der Schulkonferenz der KKS, als auch der zustimmende Wunsch der Eltern nach einer durchgeführten Schulelternversammlung, übermittelt.
Der Beschluß des Stadtrates vom 14.02.01 sieht inhaltlich nicht mehr den Umzug der Regelschule Nord in das Gebäude der "Käthe-Kollwitz" vor und wurde unter der Aussage Ihres verantwortlichen Dezernenten, Herrn Wahlbuhl, dahingehend erwirkt, daß keine inhaltlichen Änderungen zum 1.Änderungsentwurf vorgenommen werden. Damit wird der positiven Empfehlung seitens der Schulkonferenz der Grundschule"Käthe-Kollwitz" nicht entsprochen und kommt einer Ablehnung gleich. Im §32(4) ThürSchG ist weiterhin geregelt, daß bei einer Ablehnung das Ergebnis zu begründen ist. Diese Begründung liegt der Elternvertretung der Grundschule"Käthe-Kollwitz" bisher nicht vor. Nach vorliegender Tagesordnung und bei Einhaltung der Geschäftsordnung, war es der Elternvertretung der KKS vor Beschlußfassung nicht mehr möglich, Anfragen und Bedenken gegen die geänderte Verwaltungsentscheidung einzubringen. Der Beschluß verstößt damit gegen den Gleicheitsgrundsatz im Sinne des Artikels 3 GG im Hinblick auf das Anhörungsverfahren und die bisherige Einarbeitung von Bedenken anderer Schulkonferenzen.
Ich erlaube mir, dem Schulamt Worbis eine Abschrift bzw. Kopie zu übermitteln und den Brief zur Veröffentlichung an die Presse weiterzuleiten."
Volker Theuerkauf, Elternsprecher der Grundschule "Käthe-Kollwitz"
An dieser Stelle sei ausdrücklich bemerkt, dass es sich im nnz-Forum um die Meinung des vermerkten Absenders handelt und nicht um die der nnz-Redaktion.
Autor: nnz"Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
in meiner Funktion als Elternsprecher der Grundschule "Käthe-Kollwitz" fordere ich Sie hiermit auf, den Beschluß des Stadtrates, BV/0233/2000, vom 14.02.01, über die Fortschreibung der Schulnetzplanung in der Fassung der 2. Änderung wegen Formmängeln, auf der Grundlage von § 44 ThürKO, bis auf weiteres auszusetzen.
Begründung: Gemäß §32 Thüringer Schulgesetz, ist die Anhörung und Mitwirkung der Elternvertretung vorgeschrieben. Diese wurde im Rahmen des 1.Änderungsentwurfes zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung durchgeführt. Der 1. Änderungsentwurf enthielt u.a. inhaltlich, den Umzug der Regelschule Nord in das Gebäude der Grundschule "Käthe-Kollwitz". Mit Schreiben vom 15.01.01, wurde der Schulverwaltung der Stadt Nordhausen, über die Schulleiterin, die positive Empfehlung für einen Umzug der Regelschule Nord in das Gebäude der GS "Käthe-Kollwitz" gemäß vorliegendem 1. Änderungsentwurf zur Schulentwicklungsplanung, sowohl seitens der Schulkonferenz der KKS, als auch der zustimmende Wunsch der Eltern nach einer durchgeführten Schulelternversammlung, übermittelt.
Der Beschluß des Stadtrates vom 14.02.01 sieht inhaltlich nicht mehr den Umzug der Regelschule Nord in das Gebäude der "Käthe-Kollwitz" vor und wurde unter der Aussage Ihres verantwortlichen Dezernenten, Herrn Wahlbuhl, dahingehend erwirkt, daß keine inhaltlichen Änderungen zum 1.Änderungsentwurf vorgenommen werden. Damit wird der positiven Empfehlung seitens der Schulkonferenz der Grundschule"Käthe-Kollwitz" nicht entsprochen und kommt einer Ablehnung gleich. Im §32(4) ThürSchG ist weiterhin geregelt, daß bei einer Ablehnung das Ergebnis zu begründen ist. Diese Begründung liegt der Elternvertretung der Grundschule"Käthe-Kollwitz" bisher nicht vor. Nach vorliegender Tagesordnung und bei Einhaltung der Geschäftsordnung, war es der Elternvertretung der KKS vor Beschlußfassung nicht mehr möglich, Anfragen und Bedenken gegen die geänderte Verwaltungsentscheidung einzubringen. Der Beschluß verstößt damit gegen den Gleicheitsgrundsatz im Sinne des Artikels 3 GG im Hinblick auf das Anhörungsverfahren und die bisherige Einarbeitung von Bedenken anderer Schulkonferenzen.
Ich erlaube mir, dem Schulamt Worbis eine Abschrift bzw. Kopie zu übermitteln und den Brief zur Veröffentlichung an die Presse weiterzuleiten."
Volker Theuerkauf, Elternsprecher der Grundschule "Käthe-Kollwitz"
An dieser Stelle sei ausdrücklich bemerkt, dass es sich im nnz-Forum um die Meinung des vermerkten Absenders handelt und nicht um die der nnz-Redaktion.
