Di, 15:54 Uhr
16.08.2011
Kindermilch: Nicht besser, aber teurer
Mehr Schutz vor irreführenden Kinderlebensmitteln fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Einer aktuellen Untersuchung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zufolge bieten Kleinkindermilchgetränke keinen ernährungsphysiologischen Vorteil, bergen aber Risiken...
Viele Anbieter vertreiben spezielle Kindermilcherzeugnisse, die mit Vitaminen und Mineralstoffen angereichert sind. "Die Hersteller machen mit überflüssigen Produkten Kasse, auf Kosten von Eltern und Kindern", fordert vzbv-Vorstand Gerd Billen eine andere Produktpolitik der Hersteller und ein Ende der Verunsicherung.
Nach Auffassung des vzbv muss die Marktüberwachung sicherstellen, dass Anbieter diese Erzeugnisse nicht als "Milch" vertreiben. Zudem müsse die Diätverordnung geändert und die Grundpreisauszeichnung verbessert werden. So ist Milch laut der Verordnung über die einheitliche Gemeinsame Marktordnung eine geschützte Bezeichnung. Nur wenn das Produkt durch das Melken von Tieren erzeugt wurde, handelt es sich demnach um Milch.
Außerdem dürfen unter diesem Begriff vermarktete Erzeugnisse in ihrer Zusammensetzung nicht erheblich verändert werden. Diese Kriterien erfüllt das Produkt Kindermilch nicht. Der vzbv sieht die Marktüberwachung in der Pflicht, die Vorgabe der Gemeinsamen Marktordnung durchzusetzen.
Vom Gesetzgeber fordert der vzbv, die Diätverordnung zu ändern, damit Hersteller Kindermilch nicht mehr als diätisches Lebensmittel für Kleinkinder bewerben dürfen. Derzeit sieht die Verordnung neben Säuglingen auch Kleinkinder als Zielgruppe vor. Doch Wissenschaftler sind sich einig, dass gesunde Kleinkinder ab dem ersten Lebensjahr keine spezielle Ernährung benötigen.
Ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentralen hat ergeben, dass Kindermilchprodukte bis zu viermal teurer sind als fettreduzierte Kuhmilch. Zudem ist ein Preisvergleich zwischen Kindermilch und Kuhmilch häufig nicht möglich. Denn Kindermilch wird vielfach in Pulverform angeboten. Der vzbv fordert für diesen Fall eine Grundpreisauszeichnung, die sich auf das verzehrfertige Getränk bezieht. Dies muss in der Preisangaben- und Fertigpackungsverordnung geändert werden.
Wie das Bundesinstitut für Risikobewertung in seiner Bewertung feststellt, können Kindermilchprodukte, wie auch andere angereicherte Lebensmittel, zu einer unkontrollierten Zufuhr von Mikronährstoffen führen. Die langfristigen gesundheitlichen Folgen sind bisher nicht bekannt. Anders als die Werbung für solche Produkte suggeriert, lässt sich der versprochene gesundheitliche Nutzen, etwa für die Verringerung des Risikos von Übergewicht, nicht belegen.
Autor: nnzViele Anbieter vertreiben spezielle Kindermilcherzeugnisse, die mit Vitaminen und Mineralstoffen angereichert sind. "Die Hersteller machen mit überflüssigen Produkten Kasse, auf Kosten von Eltern und Kindern", fordert vzbv-Vorstand Gerd Billen eine andere Produktpolitik der Hersteller und ein Ende der Verunsicherung.
Nach Auffassung des vzbv muss die Marktüberwachung sicherstellen, dass Anbieter diese Erzeugnisse nicht als "Milch" vertreiben. Zudem müsse die Diätverordnung geändert und die Grundpreisauszeichnung verbessert werden. So ist Milch laut der Verordnung über die einheitliche Gemeinsame Marktordnung eine geschützte Bezeichnung. Nur wenn das Produkt durch das Melken von Tieren erzeugt wurde, handelt es sich demnach um Milch.
Außerdem dürfen unter diesem Begriff vermarktete Erzeugnisse in ihrer Zusammensetzung nicht erheblich verändert werden. Diese Kriterien erfüllt das Produkt Kindermilch nicht. Der vzbv sieht die Marktüberwachung in der Pflicht, die Vorgabe der Gemeinsamen Marktordnung durchzusetzen.
Vom Gesetzgeber fordert der vzbv, die Diätverordnung zu ändern, damit Hersteller Kindermilch nicht mehr als diätisches Lebensmittel für Kleinkinder bewerben dürfen. Derzeit sieht die Verordnung neben Säuglingen auch Kleinkinder als Zielgruppe vor. Doch Wissenschaftler sind sich einig, dass gesunde Kleinkinder ab dem ersten Lebensjahr keine spezielle Ernährung benötigen.
Ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentralen hat ergeben, dass Kindermilchprodukte bis zu viermal teurer sind als fettreduzierte Kuhmilch. Zudem ist ein Preisvergleich zwischen Kindermilch und Kuhmilch häufig nicht möglich. Denn Kindermilch wird vielfach in Pulverform angeboten. Der vzbv fordert für diesen Fall eine Grundpreisauszeichnung, die sich auf das verzehrfertige Getränk bezieht. Dies muss in der Preisangaben- und Fertigpackungsverordnung geändert werden.
Wie das Bundesinstitut für Risikobewertung in seiner Bewertung feststellt, können Kindermilchprodukte, wie auch andere angereicherte Lebensmittel, zu einer unkontrollierten Zufuhr von Mikronährstoffen führen. Die langfristigen gesundheitlichen Folgen sind bisher nicht bekannt. Anders als die Werbung für solche Produkte suggeriert, lässt sich der versprochene gesundheitliche Nutzen, etwa für die Verringerung des Risikos von Übergewicht, nicht belegen.
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