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Mi, 09:02 Uhr
07.10.2009

Richter Kropp: Kahlschlag im Forst

Thüringen ist für seine großen Waldflächen in Deutschland bekannt, manche sprechen sogar von der grünen Lunge Deutschlands. Da stört es, wenn der Mensch unberechtigt Eingriffe in die Struktur des Waldes vornimmt. Gleichzeitig können sich auch Richter weiterbilden...


Es geschah in Ostramondra im Landkreis Sömmerda. Hier war der Inhaber einer Firma, deren Geschäftsfelder Forstimmobilien, Forstbetrieb und Holzhandel ist, Eigentümer zweier Grundstücke. Der Vater des Geschäftsinhabers wies nun im Januar 2008 zwei Holzarbeiter in diese Waldgrundstücke ein, um sie zu durchforsten. Nicht geklärt werden konnte später vor Gericht, ob der Vater die Arbeiter darauf hingewiesen hatte, „Masse zu machen“ oder sich an den sogenannten Bestockungsgrad nach dem Thüringer Waldgesetz zu halten.

So kam, was kommen musste: Auf einer Fläche von 1,1 ha wurde ein Kahlschlag angerichtet. Das zuständige Forstamt in Oldisleben hatte gegen den Firmeninhaber einen Bußgeldbescheid in fünfstelliger Eurohöhe erlassen, der Firmeninhaber legte hiergegen Einspruch ein. So landete das Verfahren vor dem für Oldisleben zuständigen Amtsgericht Sondershausen.

Bußgeldrichter Gerald Fierenz hatte es mit einem mehr als uneinsichtigen Betroffenen zu tun, der seine Verantwortlichkeit nicht einsehen wollte. Er würde die Örtlichkeiten gar nicht kennen und sei für den Kahlschlag nicht verantwortlich. Das Gericht sah dies jedoch anders, da er seinen Vater gewähren ließ und keinerlei Kontrollmechanismen eingerichtet habe, so der konkrete Fahrlässigkeitsvorwurf. Er habe seinem Vater, der zuvor als ehemaliger Geschäftsführer der gleichen Firma eine eidesstattliche Versicherung abgegeben habe, vertraut, ohne dass dies irgendwie gerechtfertigt war.

Im Ergebnis wurde der Firmeninhaber wegen ungenehmigten Kahlschlags nach dem Thüringer Waldgesetz zu einer Geldbuße in Höhe von 18.500 Euro verurteilt, wobei einen großen Teil der Geldbuße der durch den Kahlschlag erlangte Gewinn des Holzhändlers ausmachte. Er sollte durch den Verstoß am Ende sich nicht noch finanziell besser darstellen.

Hiergegen hat er Rechtsbeschwerde beim Thüringer Oberlandesgericht eingelegt. Für das Sondershäuser Amtsgericht war diese spezielle Ordnungswidrigkeit Neuland. Meistens sind vor den Thüringer Amtsgerichten über Bußgelder nach der Straßenverkehrsordnung zu entscheiden. Jetzt musste sich Amtsrichter Fierenz in die unendlichen Weiten des Thüringer Waldgesetzes einlesen. Hierbei kam es etwa entscheidend auf eine Winkelzählprobe nach Bitterlich an, um den Bestockungsgrad des Waldes zu ermitteln. Auch ein Jurist lernt eben nie aus.
Autor: nnz/kn

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