Mo, 10:41 Uhr
31.08.2009
Richter Kropp: Ein verhängnisvoller Fehler
Der 19jährige Kevin D. (Namen geändert) und der ein Jahr ältere Leon B. waren Freunde. Sie wuchsen zusammen auf, ihre Lebenswege kreuzten sich immer wieder: Schule, Familie, Freunde. Bis zum 30. Mai des vergangenen Jahres…
Da fuhren beide auf der B 86 aus Richtung Anschlussstelle Sangerhausen-Süd in Fahrtrichtung Oberröblingen. Kevin am Steuer war unachtsam, mit dreiwöchiger Fahrpraxis wich er einem plötzlich auf der Fahrbahn erscheinenden Hasen aus und kollidierte mit einem Lichtmast. Durch die Wucht des Aufpralls wurde das Fahrzeug über den dortigen Radweg mit der Beifahrerseite gegen einen Baum geschleudert. Auf dieser Seite saß Leon, der einen mehrfachen Schädelbasisbruch, Lungen- und Leberquetschungen und einen Milzriss erlitt.
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat gegen Kevin D. nun Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben. Kein Fall wie die anderen für den Sondershäuser Jugendrichter Christian Kropp. Bei dem geständigen Kevin lag nur ein geringes Verschulden vor, er leidet selbst erheblich unter der Tat und trägt sich mit Suizidgedanken.
Auf der anderen Seite das Opfer, das wohl sein ganzes restliches Leben im Koma verbringen wird. Ein junges Leben durch Leichtsinn um seine Zukunft gebracht! Hinzu kommen beide Familien, die durch das Geschehen erheblich traumatisiert sind.
Es gibt für solche Geschehnisse kein richtiges Strafmass so der Jugendrichter, der Kevin zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilte. Diese Strafe ist jedoch vorbehalten, gleichsam zur Bewährung ausgesetzt. Kevin wurde nämlich aufgegeben, diesen Betrag direkt an den Geschädigten zu zahlen, um einer Verurteilung zu entgehen. Damit kann vielleicht dem Geschädigten sein Leben etwas erleichtert werden so Jugendrichter Kropp.
Ratlosigkeit im Amtsgericht Sondershausen über die schlimmen Folgen einer kleinen Unachtsamkeit, über das Auseinanderbrechen einer Freundschaft. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit ist mit diesem Urteil geklärt, mit den Folgen werden alle wohl ihr Leben lang auskommen müssen.
Autor: nnz/knDa fuhren beide auf der B 86 aus Richtung Anschlussstelle Sangerhausen-Süd in Fahrtrichtung Oberröblingen. Kevin am Steuer war unachtsam, mit dreiwöchiger Fahrpraxis wich er einem plötzlich auf der Fahrbahn erscheinenden Hasen aus und kollidierte mit einem Lichtmast. Durch die Wucht des Aufpralls wurde das Fahrzeug über den dortigen Radweg mit der Beifahrerseite gegen einen Baum geschleudert. Auf dieser Seite saß Leon, der einen mehrfachen Schädelbasisbruch, Lungen- und Leberquetschungen und einen Milzriss erlitt.
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat gegen Kevin D. nun Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben. Kein Fall wie die anderen für den Sondershäuser Jugendrichter Christian Kropp. Bei dem geständigen Kevin lag nur ein geringes Verschulden vor, er leidet selbst erheblich unter der Tat und trägt sich mit Suizidgedanken.
Auf der anderen Seite das Opfer, das wohl sein ganzes restliches Leben im Koma verbringen wird. Ein junges Leben durch Leichtsinn um seine Zukunft gebracht! Hinzu kommen beide Familien, die durch das Geschehen erheblich traumatisiert sind.
Es gibt für solche Geschehnisse kein richtiges Strafmass so der Jugendrichter, der Kevin zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilte. Diese Strafe ist jedoch vorbehalten, gleichsam zur Bewährung ausgesetzt. Kevin wurde nämlich aufgegeben, diesen Betrag direkt an den Geschädigten zu zahlen, um einer Verurteilung zu entgehen. Damit kann vielleicht dem Geschädigten sein Leben etwas erleichtert werden so Jugendrichter Kropp.
Ratlosigkeit im Amtsgericht Sondershausen über die schlimmen Folgen einer kleinen Unachtsamkeit, über das Auseinanderbrechen einer Freundschaft. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit ist mit diesem Urteil geklärt, mit den Folgen werden alle wohl ihr Leben lang auskommen müssen.
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