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Mi, 18:07 Uhr
15.04.2026
Polizeibericht

Auseinandersetzung mit Baseballschläger

In der Hardenbergstraße kam es am Dienstagabend gegen 20.40 Uhr zu einem Polizeieinsatz, nachdem mehrere Personen aneinandergeraten waren...

Eine Gruppe Jugendlicher und Heranwachsender wollte einen 17-jährigen Anwohner nach einem Streit zur Rede stellen. Der Grund der Streitigkeit ist gegenwärtig Gegenstand der Ermittlungen.

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Nachdem sich der 17-Jährige nicht zu helfen wusste, informierte er zwei Männer im Alter von 23 und 38 Jahren, welche mit einem Fahrzeug in die Hardenbergstraße fuhren und unmittelbar nachdem sie das Auto verließen die Personengruppe u.a. mit einem Baseballschläger bedrohten. Die Jugendlichen traten daraufhin die Flucht an. Einer aus der Gruppe verlor hierbei einen Schuh sowie ein Mobiltelefon, welche einer der Männer vermutlich in rechtswidriger Absicht an sich nahm.

Beamte des Inspektionsdienstes Nordhausen stellten von allen Beteiligten die Personalien fest und ermitteln nun wegen Bedrohung und Unterschlagung gegen die beiden Männer.
Autor: red

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Kommentare
Echter Sundhäuser
15.04.2026, 20:57 Uhr
Hmm
Die beiden Männer waren sicherlich nur auf dem Weg zum Training und Baseballschläger gelten rein rechtlich als Sportgeräte, die haben den Jungs sicherlich nur freundlich zugewunken und nahmen dafür die Schläger in die Hand um besser wahrgenommen zu werden und anschließend wollten die beiden zum Fundbüro um das verlorene Handy abzugeben.
Also in meinen Augen zwei ehrenwerte Gesellen.
Hahaha
Mitternacht
15.04.2026, 22:58 Uhr
Da weiß man doch sofort,
Zu welcher Klientel diese Leute gehören. Deutsche haben keine Baseball-Schläger.
Anmerkung techn. Support:
Baseballschläger sind in Deutschland frei verkäuflich und erfreuen sich in allen Bevölkerungsgruppen einer gewissen Beliebtheit — tatsächlich habe ich persönlich noch nie jemanden damit spielen sehen.
Wer einen Baseballschläger in der Absicht mitführt, damit jemanden zu verletzen (z.B. auf der Straße), kann sich nach §224 StGB (gefährliche Körperverletzung) oder §17 WaffG (verbotenes Führen einer Waffe) strafbar machen.
diskobolos
16.04.2026, 11:09 Uhr
Deutsche haben keine Baseball-Schläger ?
Soweit ich mich erinnere, erfreuten sich die Dinger gerade bei rechten Gruppen einer gewissen Beliebtheit.

Sicherlich nicht als Sportgerät. Es gibt wohl auch kaum Deutsche, die die Regeln dieser Sportart erläutern könnten . . .

Das Klientel, auf welches Mitternacht scheinbar anspielt, wird doch eher im Zusammenhang mit Messern genannt.
Lautaro
16.04.2026, 15:20 Uhr
Baseballschläger sind natürlich Sportgeräte, genauso wie ein Jagdbogen mit Jagdspitze.
Warum ein 17jähriger von einer ganzen Gruppe belästigt wurde und deshalb "Brüder" rufen musste....weiss ich nicht..
Aber ohne Stahlkappen, Pfefferspray und einem gutem Taschenmesser gehe ich nicht mehr aus dem Haus....Zitat eines durchaus pazifistischen Exkollegen. :-(
Mitternacht
16.04.2026, 19:23 Uhr
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