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Sa, 09:21 Uhr
28.02.2026
Geld zurückfordern

Wärmepumpenstrom wird günstiger

Betreiber von Wärmepumpen mit separatem Stromzähler können rückwirkend ab dem Jahr 2025 Geld von ihrem Stromanbieter zurückfordern. Hintergrund ist ein Ende Dezember 2025 verabschiedetes Gesetz, durch das knapp eine Million Haushalte von einer Erstattung profitieren können. Das zeigen Finanztip-Anfragen an die Bundesnetzagentur und den Bundesverband Wärmepumpe...


Für einen typischen Verbrauch sind Erstattungen von rund 68 Euro für 2025 und rund 86 Euro für 2026 möglich.
Konkret geht es um die KWKG- und die Offshore-Umlage1, die Besitzer von Wärmepumpen rückwirkend ab 2025 nicht mehr bezahlen müssen. Diese zwei Bestandteile des Strompreises zahlt sonst jeder Haushalt. Dadurch sinkt der Strompreis für 2025 um 1,3 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) und für 2026 um 1,65 ct/kWh. Für eine Wärmepumpe mit einem typischen Jahresverbrauch von 5.200 kWh pro Jahr entspricht das einer Rückerstattung von rund 68 Euro für das Jahr 2025. Für das Jahr 2026 werden es rund 86 Euro sein.

„Viele Betroffene wissen noch nicht, dass sie Geld zurückfordern können“, sagt Benjamin Weigl, Finanztip-Experte für Energie. „Voraussetzung dafür ist, dass der Stromverbrauch der Wärmepumpe getrennt vom Haushaltsstrom gemessen wird, also mit einem zweiten Stromzähler.“

Rechtsgrundlage für die Entlastung ist die Privilegierung für Wärmepumpenstrom nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG). Sie stellt klar, dass für separat gemessenen Wärmepumpenstrom keine KWKG- und Offshore-Umlage anfällt. Die Gesetzänderung trat am 23. Dezember 2025 in Kraft. Zwar gilt das Gesetz bereits seit Anfang 2023, es stand jedoch unter EU-Beihilfevorbehalt – der ist nun geklärt.

Anspruch muss angemeldet werden
Verbraucher müssen ihren Anspruch beim Stromanbieter geltend machen. Finanztip stellt für einen reibungslosen Prozess ein kostenloses Musterschreiben zur Verfügung. „Wer das Schreiben schnell losschickt, erhöht die Chancen, dass alles problemlos klappt“, so Weigl. „Der Stromanbieter hat nur noch bis zum 31. März 2026 Zeit, den Anspruch beim örtlichen Stromnetzbetreiber anzumelden.“

Nach Angaben der Bundesnetzagentur besteht der Anspruch für das gesamte Kalenderjahr 2025. Für die Jahre 2023 und 2024 gibt es laut der Behörde keinen Erstattungsanspruch. Finanztip hat bereits in der Vergangenheit dazu geraten, die Umlagenentlastung vorsorglich zu beantragen.
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Die Befreiung von den staatlichen Strom-Umlagen hatte die Ampelkoalition ursprünglich auf den Weg gebracht. Die Entlastung ist Teil der politischen Bemühungen, klimafreundliche Heiztechnologien wie Wärmepumpen zu fördern.

Autor: red

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