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26.12.2025
Steueränderungsgesetz 2025

Wo die Steuer 2026 weniger drückt

Anfang des Monats hat der Bundestag das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen und der Bundesrat hat diesem zugestimmt. Das Gesetz enthält mehrere wichtige Einzelmaßnahmen, mit denen die Bürgerinnen und Bürger finanziell entlastet und die Gastronomie und das Ehrenamt gestärkt werden sollen...

Entlastung für Pendlerinnen und Pendler
Zum 1. Januar 2026 erfolgt die Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Bislang galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Auch die Mobilitätsprämie wird entfristet und somit auch nach 2026 weiterhin gewährt.

Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird mit Ausnahme der Abgabe von Getränken ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent reduziert.

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Stärkung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements
Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro ab dem Veranlagungszeitraum 2026. Zudem erfolgt die Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf 50.000 Euro ab dem 1. Januar 2026. Weiterhin wird die Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000 Euro ab dem 1. Januar 2026 angehoben.

Die Freigrenze für die Erhebung von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer für steuerbegünstigte Körperschaften wird von 45.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben, um kleinere Körperschaften bürokratisch zu entlasten. Solange die Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, diese Schwelle nicht überschreiten, erfolgt keine Steuererhebung.

Zudem entfällt die Pflicht zur Abgrenzung und Aufteilung der Einnahmen zwischen steuerpflichtigem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb gemäß §§ 65 bis 68 Abgabenordnung für Körperschaften, die unter der Freigrenze liegen. E-Sport soll künftig als gemeinnützig behandelt werden.

Sonstiges
Überdies können Beiträge an Gewerkschaften, ab dem Veranlagungszeitraum 2026, neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag als eigenständige Werbungskosten abgesetzt werden.

Außerdem werden ab dem Veranlagungszeitraum 2026 die Höchstbeträge für die Abzugsfähigkeit von Parteispenden verdoppelt.

Aktivrentengesetz
Zudem hat der Bundestag am 5. Dezember 2025 das Aktivrentengesetz verabschiedet. Diesem hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung im Jahr 2025, am 19. Dezember, zugestimmt. Mit der Aktivrente will die Bundesregierung einen Anreiz schaffen, länger im Arbeitsmarkt zu bleiben. Die Maßnahme soll zudem helfen, den Fachkräftemangel abzufedern.

Die Aktivrente soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Menschen, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterarbeiten, können dann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen.

Die Aktivrente gilt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung). Dabei erfolgt die Begünstigung unabhängig davon, ob die oder der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug aufschiebt. Die Aktivrente gilt nicht für Einnahmen aus selbständigen Tätigkeiten, aus einem Beamtenverhältnis, von Abgeordneten oder aus Minijobs (geringfügige Beschäftigung).

Der Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro im Monat ist grundsätzlich steuerfrei. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen aber gezahlt werden. Wer mehr als 2.000 Euro hinzuverdient, muss auf den darüber liegenden Betrag Steuern zahlen.
Autor: red

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Kommentare
Audio
26.12.2025, 16:22 Uhr
Und wie ist das mit Rentnern !?
Rentner, welche jahrzehntelang in die Kasse eingezahlt haben, werden nach Renteneintritt vom Staat nochmal abkassiert ! Eine Skrupellosigkeit sondersgleichen ! Nur weil diese Menschen das vom Staat vorgegebene Renten-Limit überschreiten, werden sie schamlos ausgebeutet ! Wenn ein Rentner während seines Arbeitslebens gut verdient hat, so ist das einzig und allein seiner Leistung und Qualifikation zu verdanken. Dafür musste er ja auch mehr in die Rentenkasse einzahlen. Dass der Staat sich dennoch an solchen fähigen Menschen bereichert, ist einfach ungrecht. Wo die zusätzlichen Millionen hingehen, wissen wir mittlerweile. Auf keinen Fall zugunsten der Armen in unserem Staat !
Hallogemeinde
26.12.2025, 21:56 Uhr
Aktivrentengesetz
Grösster Betrug oder Beschiss am Bürger! Und wieder gibt sich der Staat als Wohltäter aus und betrügt den typischen Bürger der nicht gewillt ist sein Hirn einzuschalten und nachzurechnen! Beim Anspruch auf Grundrente kommt es grundsätzlich auf die Höhe des Einkommens von Rentnerinnen und Rentnern an. Werden eine bestimmte Einkommensgrenzen überschritten, wird das Einkommen auf den Grundrentenzuschlag angerechnet, der sich entsprechend verringert. Ab einer bestimmten Höhe fällt der Zuschlag komplett weg. Dieser vorsätzliche Betrug ist einfach nur widerlich!
RWE
27.12.2025, 11:05 Uhr
Aktivrente
Hallo Gemeinde,

Aktivrente und Grundrente können gleichzeitig bezogen werden, da die Aktivrente ein steuerlicher Freibetrag für Hinzuverdienste ist, der die reguläre Rente nicht mindert, aber die Grundrente ist eine eigenständige Leistung. Sie sind jedoch von der Aktivrente ausgeschlossen, wenn Sie Grundsicherung (Sozialhilfe) beziehen, und die Aktivrente gilt nicht für Selbstständige oder Frührentner.

Audio

Was ist denn so schlimm daran, wenn Rentner steuerfrei arbeiten können? Es arbeiten auch heute schon viele Rentner, teils des Geldes wegen oder weil ihnen die Bude auf den Kopf fällt. Im finde Arbeit muss sich lohnen, daher finde ich jede Steuersenkung gut, die Arbeit billiger macht. Ungerecht finde ich nur, dass Selbstständige eine solche Möglichkeit nicht haben.
Ja, bestimmte Renten werden heute besteuert. Der Grund ist die nachgelagerte Besteuerung. Die nachgelagerte Besteuerung ist ein steuerliches Prinzip, das seit 2005 schrittweise für die Altersvorsorge eingeführt wurde. Es bedeutet: Während der Erwerbsphase sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Rürup-Rente oder zu anderen Basisrenten steuerlich absetzbar. Das beseutet, sie haben im Arbeitsleben weniger Steuern bezahlt. Ob das alles sinnvoll ist ist diskussionswürdig.
Hallogemeinde
27.12.2025, 14:17 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Verhalten Sie sich bitte höflich gegenüber Anderen.
diskobolos
28.12.2025, 22:02 Uhr
Sie haben offensichtlich das Thema Grundrente nicht richtig verstanden, Hallogemeinde.
Dabei geht es doch darum, Renten von Menschen, die viele Jahre in die GRV eingezahlt haben und trotzdem nur eine niedrige Rente haben , anzuheben.
Es handelt sich also um eine staatliche Leistung, die sich nicht aus eigenen Beiträgen errechnet, sondern eine zusätzliche Sozialleistung ist. Eine Bedürftigkeitsprüfung wie bei der Grundsicherung (Bürgergeld) wird dabei nicht vorgenommen.

Wenn der Betreffende aber durch eigenen Arbeit seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, wird sein Einkommen berücksichtigt. Die Grundrente ist eben kein Bedingungsloses Grundeinkommen.

Was bei diesem Vorgehen nun „Betrug“ sein soll, ist mir unverständlich. Auf Ihre anderen Formulierungen einzugehen erspare ich mir.
RWE
29.12.2025, 12:56 Uhr
Richtig diskobolos,
Die Grundrente ist eine Grundsicherung genauso wie Sozialhilfe, H4, Bürgergeld oder demnächtst Grundsicherung. Egal wie man das Kind nennt. Man kann sich da auch nichts im nennenswerten Unfang "dazu verdienen", weil diese Leistungen kein Einkommen sind. Man kann etwas verdienen, und wenn das zu wenig ist, dann springen dieses Sicherungen ein, was ja eine Errungenschaft ist.
Was die Aktivrente betrifft ist es eigentlich nur ein Steuerfreibetrag.
diskobolos
29.12.2025, 20:12 Uhr
Nicht so ganz
Die Grundsicherung steht jedem zu, der bedürftig im Sinne des Sozialrechts ist. Die Höhe ist, wie allgemein bekannt, sehr begrenzt.

Die Grundrente ist eine Erhöhung der normalen Rente für diejenigen, die zwar viele Versicherungsjahre haben, aber trotzdem nur eine niedrige Rente beziehen. Die Grundrente ist im Allgemeinen deutlich höher als die Grundsicherung.
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