Do, 13:32 Uhr
16.10.2025
Aus dem Stadtrat
Grüne wollen mehr Tempo 30
Die Nordhäuser Grünen sähen es gerne, wenn in Nordhausen etwas langsamer gefahren würde - zumindest auf den Umleitungsstrecken innerhalb der Stadt und ihrer Ortsteile. Dazu gibt es demnächst einen Antrag im Stadtrat…
Immer wieder führten notwendige Umleitungen innerhalb des Stadtgebietes und in den Ortsteilen zu einer erheblichen Mehrbelastung der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, heißt es im Antrag der Grünen, besonders auf Strecken, die normalerweise nur schwach befahren werden oder durch enge Wohnstraßen verlaufen, komme es während solcher Umleitungsphasen zu Belastungen.
Darunter fallen laut Antrag.
Ein positives Beispiel das Schule machen sollte finde man aktuell im Bereich der Hauptstraße in Salza, wo während einer Umleitungsphase Tempo 30 angeordnet wurde. Die Maßnahme habe sich sowohl hinsichtlich der Verkehrssicherheit als auch der Lärmminderung positiv ausgewirkt. Durch die temporäre Einführung von Tempo 30 auf Umleitungsstrecken könne die Stadt Nordhausen aktiv zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, zur Lärmminderung und zur Reduktion von Emissionen beitragen – ohne dass die Maßnahme dauerhaft oder kostenintensiv
sei.
Der Stadtrat solle deswegen beschließen, dass bei der Einrichtung von straßenverkehrsrechtlichen Umleitungen innerhalb des Stadtgebietes grundsätzlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt wird. Zugrunde liegen sollen folgende Kriterien:
Die Geschwindigkeitsbegrenzung sollte zeitlich auf die Dauer der Umleitung beschränkt und durch geeignete Beschilderung kenntlich gemacht werden. Weiterhin solle die Verwaltung beauftragt werden, für künftige Umleitungsplanungen ein standardisiertes Verfahren zu entwickeln, das die oben genannten Kriterien berücksichtigt und mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt wird. Zuletzt sollten nach Möglichkeit Lärmschutzmessungen oder Verkehrszählungen im Vorfeld und/oder während der Umleitungszeit durchgeführt werden, um die Auswirkungen zu dokumentieren und künftig besser bewerten zu können.
Autor: redImmer wieder führten notwendige Umleitungen innerhalb des Stadtgebietes und in den Ortsteilen zu einer erheblichen Mehrbelastung der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, heißt es im Antrag der Grünen, besonders auf Strecken, die normalerweise nur schwach befahren werden oder durch enge Wohnstraßen verlaufen, komme es während solcher Umleitungsphasen zu Belastungen.
Darunter fallen laut Antrag.
- deutlich erhöhtes Verkehrsaufkommen,
- vermehrter LKW- und Schwerlastverkehr,
- erhöhte Lärmbelastung
- sowie die Verschlechterung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrer
Ein positives Beispiel das Schule machen sollte finde man aktuell im Bereich der Hauptstraße in Salza, wo während einer Umleitungsphase Tempo 30 angeordnet wurde. Die Maßnahme habe sich sowohl hinsichtlich der Verkehrssicherheit als auch der Lärmminderung positiv ausgewirkt. Durch die temporäre Einführung von Tempo 30 auf Umleitungsstrecken könne die Stadt Nordhausen aktiv zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, zur Lärmminderung und zur Reduktion von Emissionen beitragen – ohne dass die Maßnahme dauerhaft oder kostenintensiv
sei.
Der Stadtrat solle deswegen beschließen, dass bei der Einrichtung von straßenverkehrsrechtlichen Umleitungen innerhalb des Stadtgebietes grundsätzlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt wird. Zugrunde liegen sollen folgende Kriterien:
- durch überwiegend Wohngebiete führt oder
- über enge, schmale oder verkehrsberuhigte Straßen verläuft oder
- eine deutliche Zunahme des LKW-/Schwerlastverkehrs während der Umleitungszeit erwarten lässt.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung sollte zeitlich auf die Dauer der Umleitung beschränkt und durch geeignete Beschilderung kenntlich gemacht werden. Weiterhin solle die Verwaltung beauftragt werden, für künftige Umleitungsplanungen ein standardisiertes Verfahren zu entwickeln, das die oben genannten Kriterien berücksichtigt und mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt wird. Zuletzt sollten nach Möglichkeit Lärmschutzmessungen oder Verkehrszählungen im Vorfeld und/oder während der Umleitungszeit durchgeführt werden, um die Auswirkungen zu dokumentieren und künftig besser bewerten zu können.

