Di, 12:43 Uhr
07.10.2025
Abfallwirtschaft des Landkreises Nordhausen informiert:
Altkleider richtig entsorgen
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Nordhausen weist darauf hin, dass die Anzahl der Atlkleider-Sammelcontainer insgesamt rückläufig ist. Aufgrund der mangelnden Qualität der entsorgten Kleidung ziehen sich gemeinnützige und gewerbliche Sammelorganisationen zurück...
Wer noch funktionsfähige, wiederverwendbare Kleidung richtig bereitstellen möchte, findet aber dafür nach wie vor ausreichend Sammelcontainer im Landkreis Nordhausen. Eine flächendeckende Abgabemöglichkeit für Altkleidung ist weiterhin gewährleistet.
In diese Sammelcontainer gehören ausschließlich gebrauchte, tragfähige und somit wiederverwendbare, saubere und trockene Bekleidungs- und Haushaltstextilien in zugebundenen und reißfesten Säcken. Dazu zählen beispielsweise Hosen, Hemden, T-Shirts, Pullover, Jacken, Mützen, Schals, aber auch Handtaschen, Stoffbeutel, Rucksäcke, Bettwaren wie Decken, Kissen und Matratzenschoner, Bettwäsche oder Handtücher. Stark zerschlissene Textilien hingegen gehören in den Restabfall, da eine Wiederverwendung nicht möglich ist. Nicht in die Sammelcontainer gehören insbesondere Matratzen und Schaumstoffe, Teppichböden, Tapeten, technische Bekleidungstextilien wie Schutzkleidung, Tauchanzüge, Verbandmaterialien, Zelte und Planen sowie Bekleidung, Schuhe und Stoff- und Plüschtiere mit fest eingebauten elektrischen Funktionen.
Zudem dürfen Textilabfälle nicht neben Sammelcontainern abgestellt werden, dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Denn durch Witterungs- und andere Umwelteinflüsse verschmutzen oder verschimmeln diese Textilien schnell und sind dann nicht mehr wiederverwendbar oder verwertbar. Außerdem werden die Stellplätze durch abgestellte Sammelsäcke und Nebenablagerungen verunreinigt und verschandeln das Stadtbild.
Autor: redWer noch funktionsfähige, wiederverwendbare Kleidung richtig bereitstellen möchte, findet aber dafür nach wie vor ausreichend Sammelcontainer im Landkreis Nordhausen. Eine flächendeckende Abgabemöglichkeit für Altkleidung ist weiterhin gewährleistet.
In diese Sammelcontainer gehören ausschließlich gebrauchte, tragfähige und somit wiederverwendbare, saubere und trockene Bekleidungs- und Haushaltstextilien in zugebundenen und reißfesten Säcken. Dazu zählen beispielsweise Hosen, Hemden, T-Shirts, Pullover, Jacken, Mützen, Schals, aber auch Handtaschen, Stoffbeutel, Rucksäcke, Bettwaren wie Decken, Kissen und Matratzenschoner, Bettwäsche oder Handtücher. Stark zerschlissene Textilien hingegen gehören in den Restabfall, da eine Wiederverwendung nicht möglich ist. Nicht in die Sammelcontainer gehören insbesondere Matratzen und Schaumstoffe, Teppichböden, Tapeten, technische Bekleidungstextilien wie Schutzkleidung, Tauchanzüge, Verbandmaterialien, Zelte und Planen sowie Bekleidung, Schuhe und Stoff- und Plüschtiere mit fest eingebauten elektrischen Funktionen.
Zudem dürfen Textilabfälle nicht neben Sammelcontainern abgestellt werden, dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Denn durch Witterungs- und andere Umwelteinflüsse verschmutzen oder verschimmeln diese Textilien schnell und sind dann nicht mehr wiederverwendbar oder verwertbar. Außerdem werden die Stellplätze durch abgestellte Sammelsäcke und Nebenablagerungen verunreinigt und verschandeln das Stadtbild.



