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Di, 08:56 Uhr
07.10.2025
Aus der Arbeit der Bundespolizei

Sieben auf einen Streich

Am Sonntagvormittag endete eine Personenüberprüfung im Erfurter Hauptbahnhof mit einem eher seltenen Ergebnis. Die Personalien eines Mannes wurden durch Bundespolizisten mit dem polizeilichen Datenbestand abgeglichen...

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Insgesamt gab es gegen den 45-jährigen Deutschen sieben offene Vorgänge unterschiedlicher Justiz- und Polizeibehörden. In Summe lagen fünf Aufenthaltsermittlungen gegen den Mann vor. Er hat offene Verfahren wegen einem Verstoß während der gerichtlich angeordneten Führungsaufsicht, wegen Diebstahls, einer Zuwiderhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und einer ticketlosen Fahrt. Die aktuelle Wohnanschrift des Mannes wurde durch die Bundespolizisten festgestellt und die ausschreibenden Gerichte, Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften wurden darüber in Kenntnis gesetzt.

Zudem lagen gegen den Gesuchten zwei Strafbeschlüsse der Thüringer Justiz im Zusammenhang mit zwei Diebstahlshandlungen vor. Auf Grund der geringen Barmittel, die der 45-Jährige bei sich führte, konnte die Pfändung nicht vollzogen werden. Die Strafbefehle wurden ihm ausgehändigt und er muss sich zügig mit den verantwortlichen Behörden ins Benehmen setzen. Im Anschluss wurde er von der Dienststelle entlassen.
Autor: red

Kommentare
Gehard Gösebrecht
07.10.2025, 09.03 Uhr
Wer nix hat
Dem kann man nix nehmen.
Der sitzt dann irgendwann die Geldforderungen der BRD Justiz ab, oder auch nicht.
Ich persönlich würde den aufgeführten Vorgang der Tranport- ähm Bundespolizei nicht so hoch ansetzen.
Tom der ungläubige
07.10.2025, 13.51 Uhr
Und was ist mit Strafe, ich frag mal nur so?
Ich bin in meinem Leben oft in der USA gewesen, teils beruflich, teils als Tourist und habe große Teil des Landes bereist. Vor allem in Utah, Arizona, Colorado, und New Mexiko, fiel mir beim durchfahren oft auf, dass Kolonnen von Orange gekleideten, von Sheriff bewachten Menschen die Highway Ränder und die Straßengräben sauber machten, oder in den kleinen Gemeinden, zum Beispiel die Straße fegten oder Straßenmarkierungen aufmalten, und so weiter. Auf dem Rücken der orangenen Overalls Stand zum Beispiel State Prisoner oder County Prisoner. Und bei einem schönen Abend in Flagstaff, habe ich wirklich mal einen Sheriff danach gefragt, wer diese Leute sind ob die aus einem großen Knast kommen oder woher eigentlich. Und er sagte mir, das sind ganz einfach Kleinkriminelle, die sich etwas haben, zu Schulden kommen lassen, wie einfacher Diebstahl (zum Beispiel Fahrrad oder im Supermarkt) oder die zu schnell gefahren waren, auf dem Highway oder alkoholisiert gefahren sind. Ich fragte nach dem Strafmaß! Für kleine Dinge wie Diebstahl und Fahren unter Drogen, konnte der Sheriff das Strafmaß festlegen, und es lag so etwa bei 10-14 Tagen, Reinigung des Highways oder ähnliche Strafarbeiten. Das war dort ganz normal, dass auf die Tat die Strafe folgte und oftmals durch einen schnell Richter innerhalb von 24 Stunden. Also bitte, warum geht das bei uns nicht? Ich glaube, das würde viel künftiges Leid ersparen. Bei ersten Taten hätten die delinquente schon einmal eine Grenze erlebt oder einen gewissen Schmerz, da sie eine Strafe bekommen. Und vielleicht wird sich ein Drittel dafür entscheiden, es nicht wieder zu tun. Da wäre schon einiges gewonnen. Wer es wieder tut macht eben wieder den Highway sauber diesmal vielleicht vier Wochen. Ich fand das System eigentlich klasse, nur wir in Deutschland haben wie immer mit so etwas ein Problem! Warum eigentlich? Denn sein wir ehrlich, wir hätten schon genug Plätze in unserer kleinen Stadt, in denen wir kleine Straftäter mit orangenen Overalls zielführend für die Gemeinschaft einsetzen könnten! Oder etwa nicht?
Wanderwölfin
07.10.2025, 19.12 Uhr
Ein Streich
Hier in Deutschland im Knast schmeckt doch der Kaffee besser als bei manchen Menschen zu Hause.
marco-sdh
07.10.2025, 21.04 Uhr
@ wanderwölfin...
Woher wissen Sie das? Eigene Erfahrung?
Wanderwölfin
07.10.2025, 23.24 Uhr
Marco sdh
Kehren Sie vor der eigenen Tür.
Mike Oxlong
08.10.2025, 10.34 Uhr
@Tom der ungläubige
Also ich bin für meinen Teil froh in einem Land zu leben, in denen Menschenrechte als höheres Gut bemessen werden als der emotionale Wunsch nach Kompensation.

Warum das hier nicht geht: Auch Kleinkriminelle dürfen sich hierzulande (zum Glück) der Wahrung ihrer Menschenrechte sicher sein. So würde ein öffentliches Zur Schau stellen von Menschen, auch wenn sie einen Fehler begangen haben, wohl die Unantastbarkeit der Menschenwürde verletzen.
Der Ansatz, den wir in Deutschland verfolgen, nämlich die Menschen nicht zu isolieren und zu stigmatisieren ist meines Erachtens auch der korrekte Weg.
Ich würde auch behaupten, ohne die Statistiken zu kennen, dass die USA nicht das beste Vorbild sind, wenn es um die Kriminalitätsprävention geht.
Wanderwölfin
08.10.2025, 16.06 Uhr
Demokratie
Ja Mike, ich würde denen gerne auch noch einen Kuchen backen.
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