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So, 10:29 Uhr
16.02.2025
Thüringer Landesamt für Statistik

Gender-Pay-Gap sank im Jahr 2024

Im Jahr 2024 betrug der prozentuale Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern in Thüringen – der unbereinigte Gender-Pay-Gap – sechs Prozent und lag damit um ein Prozentpunkt unter dem Vorjahresniveau...

Staistik (Foto: Thüringer Landesamt für Statistik) Staistik (Foto: Thüringer Landesamt für Statistik)


Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, erzielten Frauen in Thüringen einen durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 20,23 Euro (+5,5 Prozent zum Vorjahr), während der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der Thüringer Männer bei 21,52 Euro (+4,5 Prozent zum Vorjahr) lag. Der Rückgang des unbereinigten Gender-Pay-Gaps ist vor allem auf die stärkere Entwicklung der Bruttostundenverdienste (ohne Sonderzahlungen) von Frauen zurückzuführen.

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Der unbereinigte Gender-Pay-Gap vergleicht den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmerinnen und aller Arbeitnehmer miteinander. Somit wird auch der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der beispielsweise durch unterschiedliche Berufe, Branchen, Arbeitszeitmodelle, Beschäftigungsumfang, Bildungsstand oder Karrierestufen verursacht wird. Langfristig betrachtet hat sich der unbereinigte Gender-Pay-Gap in Thüringen seit 2012 zwischen fünf und neun Prozent bewegt.

Der unbereinigte Gender-Pay-Gap in Gesamtdeutschland sank im Vergleich zum Vorjahr um 2 Pro- zentpunkte auf 16 Prozent. Eine etwas größere Lohnlücke zwischen Frauen und Männern war im früheren Bundesgebiet (einschließlich Berlin) feststellbar, wo sie 17 Prozent (-2 Prozent) betrug. In den neuen Bundesländern (ohne Berlin) war der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied mit 5 Prozent (-2 Prozent) hingegen relativ gering.

Hinweise:
Untersuchungen zum Gender-Pay-Gap sind seit 2022 jährlich auf Basis der Verdiensterhebung mög- lich. Bis zum Berichtsjahr 2021 wurden Ergebnisse zum Gender-Pay-Gap basierend auf der vierjähr- lichen Verdienststrukturerhebung berechnet. Diese wurde letztmalig für das Berichtsjahr 2018 durchgeführt und anschließend fortgeschrieben. Ab dem Berichtsjahr 2022 wurde die vierjährliche Verdienststrukturerhebung durch die monatliche Verdiensterhebung abgelöst. Zwischen den Be- richtsjahren 2021 und 2022 ist daher ein Zeitreihenbruch entstanden.

Die Ergebnisse zum Gender-Pay-Gap basieren auf den Erhebungen eines repräsentativen Monats. Im Berichtsjahr 2024 handelt es sich dabei um den April. Die Berechnung orientiert sich an der einheitlichen Definition nach Eurostat. Demnach werden alle Wirtschaftszweigabschnitte von B bis S ("Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich") in die Berechnung einbezogen, ausgenommen der Wirtschaftszweig O ("Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung"). Zudem werden Unternehmen erst ab einer Größe von zehn Beschäftigten bei der Berechnung berücksichtigt.
Autor: red

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