So, 12:05 Uhr
09.02.2025
nnz-Forum
Grundsteuer- gerne, aber….
Die Reform der Grundsteuer sorgt in den Gemeinden für einige Verwirrung, auch in Nordhausen hadert man mit den Änderungen. Uwe Chour macht sich im nnz-Forum seine eigenen Gedanken zur Sache...
Die Sache mit der Grundsteuer ist ein interessantes Thema und zeigt deutlich wie der Normalo zur Kasse gebeten wird. Als Normalo bezeichne ich alle die, welche nicht reich sind und für Ihre Lebensleistung und Anschaffungen arbeiten mussten.
Erwähnen im Vorfeld muss ich, dass die Grundsteuer, welche komplett der Kommune zukommt für mich unverzichtbar ist, denn die Kommune hält mir Dinge vor, welche nötig sind und z.T. auch genutzt werden. Da lässt sich immer streiten, aber jetzt nicht. Deswegen zahle ich diese Steuer sogar ganz gern!
So, der neue Steuermessbetrag kam 2022 angeflattert und mit dem aktuellen Hebesatz berechnet war es etwas über das 2,5 fache. So weit so gut. Ich gehe davon aus, dass die Formel stimmt, wie sie zustande kommt weiß ich nicht, und das meine Angaben stimmig sind. Übrigens Bodenrichtwert ist 78 und am Tegernsee Gmünd 1900, nur mal zum Vergleich.
Der Bescheid von der Stadt kam Anfang des Jahres, so wie erwartet. Im Gespräch ist noch den Hebesatz von 470 auf 642 zu steigern! Das wäre in unserem Fall das Vierfache zu früher. Und gleichzeitig las ich, dass der Geldfluss für die Kommune statt 50% dann 80% aus den Privathaushalten betragen wird und vom Gewerbe nur noch 20% statt 50% der Grundsteuer. Da kam ich ins Grübeln und schaute erstmalig nach dem Grundsteuergesetz! Jetzt das Aber!
Und da hört es langsam auf, denn ein Normalo hat sicher nur ein Haus, welches er bewohnt und instand hält ohne Vorteile, bzw. wohnt zur Miete und muss ggf. für einen fremden Besitz anteilig Grundsteuer zahlen.
Und dann sollen die armen Reichen immer noch mehr gestärkt werden!
Uwe Chour
Autor: redDie Sache mit der Grundsteuer ist ein interessantes Thema und zeigt deutlich wie der Normalo zur Kasse gebeten wird. Als Normalo bezeichne ich alle die, welche nicht reich sind und für Ihre Lebensleistung und Anschaffungen arbeiten mussten.
Erwähnen im Vorfeld muss ich, dass die Grundsteuer, welche komplett der Kommune zukommt für mich unverzichtbar ist, denn die Kommune hält mir Dinge vor, welche nötig sind und z.T. auch genutzt werden. Da lässt sich immer streiten, aber jetzt nicht. Deswegen zahle ich diese Steuer sogar ganz gern!
So, der neue Steuermessbetrag kam 2022 angeflattert und mit dem aktuellen Hebesatz berechnet war es etwas über das 2,5 fache. So weit so gut. Ich gehe davon aus, dass die Formel stimmt, wie sie zustande kommt weiß ich nicht, und das meine Angaben stimmig sind. Übrigens Bodenrichtwert ist 78 und am Tegernsee Gmünd 1900, nur mal zum Vergleich.
Der Bescheid von der Stadt kam Anfang des Jahres, so wie erwartet. Im Gespräch ist noch den Hebesatz von 470 auf 642 zu steigern! Das wäre in unserem Fall das Vierfache zu früher. Und gleichzeitig las ich, dass der Geldfluss für die Kommune statt 50% dann 80% aus den Privathaushalten betragen wird und vom Gewerbe nur noch 20% statt 50% der Grundsteuer. Da kam ich ins Grübeln und schaute erstmalig nach dem Grundsteuergesetz! Jetzt das Aber!
- Es gibt generell Befreite z.B. Kirchen, Stiftungen,…, wenn es um Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit geht.
- Es gibt die Möglichkeit Anträge auf Befreiung zu stellen, z.B. eingetragene Vereine, religiöse Gruppen, Dienstwohnungen von Kirchenmitarbeitern,…., bitte selber googeln
- Gewerbliche Nutzung,…. Sehr kompliziert, bitte selber schauen
- Privatvermieter können die Grundsteuer steuerlich absetzen oder bei bestimmten Mietverträgen dem Mieter aufdrücken!
Und da hört es langsam auf, denn ein Normalo hat sicher nur ein Haus, welches er bewohnt und instand hält ohne Vorteile, bzw. wohnt zur Miete und muss ggf. für einen fremden Besitz anteilig Grundsteuer zahlen.
Und dann sollen die armen Reichen immer noch mehr gestärkt werden!
Uwe Chour
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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