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Fr, 09:44 Uhr
07.02.2025
Thüringer Finanzministerium teilt mit:

Grundsteuerbescheide werden auch bei Einspruch erlassen

Die Kommunen im Freistaat versenden aktuell die neuen Grundsteuerbescheide an Grundstückseigentümer. Auch an diejenigen, die beim zuständigen Finanzamt noch einen offenen Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid bzw. Grundsteuermessbetragsbescheid haben...

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Aktuell häufen sich dazu Beschwerden in den Finanzämtern des Freistaats und im Thüringer Finanzministerium. Eigentümer, die fristgerecht Einspruch gegen die Grundlagenbescheide (Grundsteuermessbetragsbescheide bzw. Grundsteuerwertbescheide) beim Finanzamt eingelegt und diesen mit verfassungsrechtlichen Bedenken begründet haben, gehen davon aus, dass ihnen keine neuen Grundsteuerbescheide zugestellt werden dürfen. Das ist jedoch falsch.

Auch in den Fällen, in denen die Bürgerinnen und Bürger Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid bzw. den Grundsteuermessbetragsbescheid eingelegt haben, legen die Kommunen die vom Finanzamt festgestellten Werte ihren Berechnungen für die Grundsteuer zugrunde.

Sollte es (später) im anhängigen Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt zu einer Änderung des Grundsteuermessbetrags kommen, dann ändert die Kommune den Grundsteuerbescheid entsprechend. Erstattungen oder Nachzahlungen werden zusammen mit einem geänderten Grundsteuerbescheid vorgenommen.

Die bei den Finanzämtern anhängigen Einspruchsverfahren wegen verfassungsrechtlicher Bedenken, ruhen kraft Gesetzes. Eine Eingangsbestätigung über diese Einsprüche und eine Mitteilung über eine vorgenommene Verfahrensruhe erfolgt grundsätzlich nicht. Sofern der Einspruch elektronisch via ELSTER übermittelt wurde, wird jedoch eine automatische Mitteilung erstellt. Die Einsprüche werden solange von der Bearbeitung zurückgestellt, bis das rechtsanhängige Verfahren entschieden wurde.

Die Finanzverwaltung bittet die Bürger, die sich im Einspruchsverfahren gegen den Grundsteuerwertbescheid bzw. Grundsteuermessbetragsbescheid befinden, von Beschwerden zu einem fehlerhaften Grundsteuerbescheid Abstand zu nehmen.
Autor: red

Kommentare
Hayabus
07.02.2025, 20.18 Uhr
Zwei mal drei macht vier
Widdewiddewitt und drei macht Neune,
wir machen uns die Welt,
Widdewidde wie sie uns gefällt.
... diese Liedzeilen von Pipi Langstrumpf könnten auch die Arbeitsweise und das Vorgehen der Politik sowie der (die politischen Beschlüsse) ausführenden Finanzverwaltungen / Finanzämter bezeichnen.
Auch ich habe Widerspruch gegen Grundsteuerbescheide im November 2023 eingelegt und bis heute keinerlei schrifliche Antwort darauf bekommen.
Nicht nur, dass sich der auf Basis der Grundsteuerwertbescheide bzw. den Grundsteuermessbetragsbescheide für landwirtschaftliche Flächen erstellten Grunsteuerbetrag der Gemeinde mehr als verzwanzigfacht hat, nein es wurden auf Grund der Trägkeit der Behörden auch noch Grundsteuerbescheide für Grundstücke erstellt und an mich adressiert, die längst nicht mehr in meinem Besitz sind und deren Eigentumsübergang 2022 -2024 (im Grundbuchamt geändert!) erfolgte.
Nach Anruf beim zuständigen Finanzamt nur ein: "Das machen wir auf Anweisung von höherer Stelle so..." und kein Wort der Entschuldigung für die behördliche Unfahigkeit.
Aber wehe, du als Bürger gibst eine Erklärung nicht ab, verschwitzt steuerliche Termine oder machst Fehler ...!
Eine Schande, wie mit dem Steuerzahler umgegangen wird!
Nicht nur das, es werden auch Kosten und unnötige bürokratische Vorgänge für die Steuerämter der Gemeinden "produziert", die den ganzen Murks letztlich ausbaden müssen.

Für mich ist das nun ein auch Impuls für den 23.2. - GelahiGelahaGelahopsasa... ;-)
P.Burkhardt
07.02.2025, 22.37 Uhr
das glauben Sie doch selber nicht...
...dass Sie Grundsteuerbescheide für Grundstücke bekommen haben, die Sie gar nicht mehr besitzen... und das Finanzamt Ihren diesbezüglichen Hinweis nicht Ernst genommen hat - so ein Käse. ...und ich hab absolut keine Idee, in welche Verantwortung Sie da unsere Regierung nehmen wollen...bzw. was Sie hoffen, am 23.2 daran ändern zu können. Ich glaube, das ist nur (einmal mehr) ein herbei geredeter, falscher, konstruierter Fall... der wieder nur als Aufreger dienen soll ! Das erleben wir so oft...und ist langsam ermüdend.

Mir ist das auch schon passiert - das lag aber an zeitlichen Überschneidungen (Verkauf und Steuerbescheid) und es gab dabei niemals ein Problem. Im Übrigen zahlen Sie IMMER in dem Jahr, in dem Sie das Grundstück verkaufen noch die volle Grundsteuer. Sie sollten das mit dem Käufer regeln, jeder halbwegs kompetente Notar weist Sie darauf hin.

Es kommt vielleicht auch ein bisschen darauf an, wie man mit der Situation umgeht. Fehler können, werden und dürfen 8wo sie korrigierbar sind) passieren - das ist vollkommen normal, überall wo Menschen arbeiten.

zum Artikel:
der Bescheid wird zugestellt und ist erstmal gültig und muss bezahlt werden. Sollte sich herausstellen, dass er fehlerhaft war, wird erstattet. Wer glaubt, dass sein Bescheid fehlerhaft ist, darf natürlich Einspruch einlegen - deswegen wird aber der Bescheid nicht ungültig. Der Einspruch führt nur zu einer erneuten Prüfung. Das ist jetzt aber nicht neu...sondern war schon immer so. Ist jetzt nicht sooo schwer zu kapieren....
Hayabus
08.02.2025, 07.56 Uhr
P.Burkhardt, Sie bezichtigen...
mich also der Flaschaussage? Interessant!
Dass tausende Einsprüche ohne jegliche Antwort einfach auf die Aktenhalde gelegt wurden, ist Ihnen aber schon (auch nach dem Inhalt des Artikels) klar...?!

...das etwas nicht stimmt in diesem Land, mit der ganzen überbordenden Bürokratie und dem trägen Beamtenapparat, offensichtlich nicht!
P.Burkhardt
08.02.2025, 20.50 Uhr
Ja ! Genau das...
...tue ich ! Gut erkannt *Respekt*

...aber wahrscheinlich gründet Ihre Schlussfassung nur auf Unwissenheit... von daher - geschenkt !

Im Übrigen: Sie dürfen "als Bürger" - wie Sie es nennen -durchaus Fehler machen. Absolut kein Problem. Hab das auch schon mehr als einmal erlebt, bei verschiedenen Ämtern. Im Normalfall bekommen Sie Post, mit der Bitte um Erklärung oder Belegung, oder einen Anruf vom Sachbearbeiter. Natürlich kann es passieren, dass Ihnen erklärt wird, dass Sie etwas falsch gemacht haben - damit kommt nicht jeder klar. Den Beamten geht es immer um die Sache und nicht darum wer Recht hat !

Oft ist es einfach die Sache mit dem Wald und dem Schall, die Dinge einfach oder eben kompliziert macht. Gestehen Sie den Beamten zu, dass das auch nur Menschen sind, die auch nur einen Job erledigen...

Zum Beispiel... Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte (damals gut 500km) . Ich wohnte zu dem Zeitpunkt alleine und das Finanzamt wollte meinen Wohnort nicht als Lebensmittelpunkt anerkennen, weswegen ich meine Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte und die Aufwände für die Zweitwohnung am Arbeitsort nicht steuermindernd hätte anrechnen können... es gab genau ein Telefonat...und die Sache war geklärt... ein Eigenheim ist eben doch eher der Lebensmittelpunkt als eine Ferienwohnung... Da musste dann auch die Beamtin über ihre eigene Nichterkenntnis lachen.

Ich will nicht ausschließen, dass auch bei der Grundsteuer der eine oder andere Fehler passiert (über die Art und Weise der Berechnung - Hebesätze vs. Steuermessbetrag - hatte ich hier schon erfüllend geschrieben) ... aber wissentlich oder gar systematisch passiert das nicht - seien Sie versichert, wenn das FA etwas falsch gemacht hat und Sie Einspruch eingelegt haben, dann bekommen Sie (sofern der Einspruch begründet und richtig ist) eine Erstattung. Der Einspruch sorgt dafür, dass das FA auf Fehlersuche geht... ist doch vollkommen legitim. Nur der Perfekte, darf von anderen Perfektion verlangen - und genau das würde ihn schon gar nicht mehr perfekt machen... Sind Sie perfekt ?
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