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Fr, 15:34 Uhr
01.11.2024
Staatsanwaltschaft sieht keine Anhaltspunkte für Straftat

Verfassungsrichter begingen keinen Rechtsbeugung

Schon nach wenigen Tagen teilte die Staatsanwaltschaft Erfurt mit, dass sie auf Grundlage der Strafanzeige und des Strafantrags der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag gegen die Verfassungsrichter Geibert und von der Weiden keine Anhaltspunkte für die Straftat sehen...

Die AfD hatte aufgrund der verwandtschaftlichen Verbindungen von Kläger und Richter wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gegen ein Urteil geklagt. Die CDU-Fraktion im Landtag hatte ihre Verfassungsklage wegen des Vorgehens des Alterspräsidenten Jürgen Treutler bei der konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags eingereicht. Die Thüringer Verfassungsrichter wollten keine Ermittlungen aufnehmen, da aus ihrer Sicht keine Anhaltspunkte für eine Straftat vorlagen.

Die nnz hatte bereits vor Wochenfrist darüber berichtet.

Der justizpolitische Sprecher und Justiziar der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Sascha Schlösser, kommentierte die Entwicklungen heute wie folgt:
„Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag ist weiterhin überzeugt davon, dass die Verfassungsrichter Geibert und Präsident von der Weiden sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht haben. Die außergewöhnlich schnelle Entscheidung der Staatsanwaltschaft steht im deutlichen Kontrast zur äußerst schleppenden Bearbeitung, wenn Vertreter der AfD zum Ziel von Strafanzeigen werden. Dies wirft Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Strafverfolgungsbehörden auf.

Die AfD-Fraktion wird alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um ein Ermittlungsverfahren gegen die Verfassungsrichter Geibert und von der Weiden sicherzustellen. Wir prüfen derzeit unter anderem ein Beschwerde- und Klage- bzw. Ermittlungserzwingungsverfahren.“

Hintergrund
Jörg Geibert stammt aus dem Westerwald, war von 2010 - 2014 Innenminister von Thüringen, ist CDU-Mitglied, Rechtsanwalt und seit 2022 Richter am Thüringer Verfassungsgerichtshof (VerfGH).

Sein Sohn Lennart ist auch Jurist (bisher nur mit dem 1. Staatsexamen) und sitzt seit diesem Jahr für die CDU im Thüringer Landtag. Er hat den Antrag gegen die AfD eingereicht.

Eine Rechtsbeugung liegt in dem Fall nicht vor, entschieden die Gerichte nun. Wie es mit dem Tatbestand einer Befangenheit aussieht, wenn der Sohn jemanden beim eigenen Vater verklagt, ist bisher nichts behandelt worden.

Klarstellung 3.11.2024
Der Antrag wurde nicht explizit von Herrn Lennart gestellt sondern von der CDU-Fraktion, in welcher er Mitglied ist.
Autor: red

Kommentare
BerndLuky
01.11.2024, 17.31 Uhr
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Gehard Gösebrecht
01.11.2024, 18.30 Uhr
Verwandt, Verschwägert
Und zum guten Schluss dann noch zusammen studiert.
Man kennt sich eben.
Und dann will so eine Partei wie die AfD diesen Filz noch in Frage stellen.
DAS GEHT DOCH GAR NICHT!
Ecki58
01.11.2024, 18.52 Uhr
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Checker
01.11.2024, 19.03 Uhr
Verfassungsrichter…
Bitte unbedingt dranbleiben AFD.!
Erinnert mich alles an DDR Zeiten.
Ossiflüsterer
01.11.2024, 19.19 Uhr
Und sie sägen weiter...
Ich zitiere mich mal selbst:

"Die AFD hat von den vielen hundert Verfahren, welche Sie bundesweit in den letzten 10 Jahren angestrebt haben nicht eine Hand voll gewonnen. So wird es auch in diesem Fall sein. Der einzige Zweck, den die Extremisten damit verfolgen ist es, dass an den Säulen der Demokratie gesägt wird, die Justiz belastet, und das Vertrauen in die Justiz herabgesetzt wird. Kann man hier in den Kommentaren gut verfolgen."

Und wieder: Man sieht es an den Kommentaren.

Und nochmal:
Das Urteil wurde einstimmig von neun Richtern gefällt! Befangenheit innerhalb eines Kollegialspruchkörpers muss man erst mal hinbekommen. Eigentlich unmöglich. Befangenheit ist allerdings nicht strafbar. Hier hätte im Prozess ein Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Hinterher ist es zu spät. Eine Rechtsbeugung wird nicht ersichtlich, weil der Beschluss – insbesondere im Rahmen eines Eilverfahrens – rechtlich auf über 30! Seiten gut begründet wurde.


An die Redaktion:
"Sein Sohn Lennart" hat den Antrag nicht eingereicht. Es war die CDU-Fraktion. Vertreten wurde sie, als Bevollmächtigter, von Prof. Dr. Phillipp Austermann. Da fällt man wohl auch gerne rein, aufs Narrativ der Alternative für Deppen.
Kobold2
01.11.2024, 19.59 Uhr
Man muss ja offensichtlich
Seine selbst gewählte Opferrolle aufrecht erhalten, wenn man sonst keine Lösungen hat.
Traurig, dass hier einige nach der Aktion etwas anderes erwartet haben.
Ecki58
01.11.2024, 20.47 Uhr
Da mein Kommentar
Mal wieder gelöscht wurde versuche ich es nochmal.
Ich bin der Meinung (diese Formulierung scheint der Redaktion seeehr wichtig zu sein) stand diese Entscheidung von Anfang an fest. Man will die AfD eben nicht haben.
Was die Bevölkerung denkt scheint den Richtern egal zu sein... soviel zu dem Spruch "im Namen des Volkes". Das Volk hat aber nun mal zum Großteil die AfD gewählt. Interessiert keinen mehr. Es wird (meiner Meinung nach) willkürlich entschieden um einer Partei zu schaden.
Wie gesagt es ist meine Meinung. Nicht die der Redaktion.
Schönes Wochenende
Anmerkung techn. Support:
War doch gar nicht so schwehr.
Kobold2
02.11.2024, 07.14 Uhr
Ja was interessiert
schon die Gesetzeslage und die daraus folgende Entscheidung von neun Richtern, wenn man eine feste Meinung hat.......
Da braucht man keine Fakten.
Jäger53
02.11.2024, 07.58 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert.
Kuller2022
02.11.2024, 09.11 Uhr
Falsch gerechnet
Hallo Ecki58 ! Nicht eine Mehrheit haben die AfD g gewählt Über 65 Prozent haben sich nicht für diese Partei , also anders entschieden .Wofür auch immer
H.Freidenker
02.11.2024, 10.36 Uhr
auch im Rechtsstaat gilt,
das Recht haben und Recht bekommen, schon zweierlei Dinge sind !
Auf hoher See und vor Gericht ?

Je näher der Zusammenbruch eines Imperiums rückt,
desto verrückter sind seine Gesetze !
Zitat: Cicero

Die momentane Entwicklung im Thüringer Landtag, macht doch sehr nachdenklich, blinde Machtgeilheit, wird sich hoffentlich selbst richten.
Was die Altparteien über die AfD sagen,
sagt mehr über die Altparteien aus,als über die AfD!
Agricola
02.11.2024, 10.57 Uhr
Die Frage ist doch aber, Thüringer Justiz, was war wirklich, Fragen an die Akteure
wie schnell aufgeklärt, wow.
Ossiflüsterer
02.11.2024, 11.21 Uhr
Liebe Redaktion,
es ist ja ihre Sache, wenn Sie die Pressemeldungen der AFD einfacherhalber einfach übernehmen. Mir ist durchaus bewusst, dass ein Lokalblatt nur über eingeschränkte Ressourcen verfügt. Das ist per se nicht schlimm, und es gibt ja fleissige Leser, auf deren Expertise dann zurückgreifen können und die Sie auf Fehler in den Artikeln hinweisen.

Nachdem ich bereits darauf verwiesen habe, wollen Sie nicht mal offensichtlich falschen Behauptungen, welche Sie in Ihrem Artikel von der Lügen-AFD übernommen haben, korrigieren?


Lennart Geibert hat den Antrag nicht eingereicht. Er ist "nur" Mitglied der CDU, welche als Hauptkläger aufgetreten ist.


Tatbestand bezeichnet zusammengefasst die einzelnen Tatbestandmerkmale im Sinne von Lebenssachverhalten, welche rechtliche Konsequenz demnach zum Beispiel Strafe oder Schadenersatz zu Folge haben können. Es gibt aber keinen Tatbestand der "Befangenheit"! Darauf hatte ich bereits mehrfach hingewiesen. Es ist in den jeweiligen Verfahrens- und Prozessordnungen geregelt und eröffnet innerhalb der Verfahren und Prozesse die Möglichkeit von Ablehnungsgesuchen und Befangenheitsanträgen. Deshalb kann ein Staatsanwalt hierzu auch keine Prüfung vornehmen, weil keine Tat.
Anmerkung techn. Support:
Danke für den Hinweis. Ich habe eine entsprechende Klarstellung ergänzt.
Ecki58
02.11.2024, 16.08 Uhr
Ach kullerchen
Dann hätten sämtliche Zeitungen, Fernsehen usw. Falsch berichtet. Die AfD hatte nun mal als Einzelpartei die meisten Stimmen. Das ist nun mal so. Und das passt manchen Leuten der altparteien nun mal nicht weil sie Angst um ihre Vorteile haben. Viele davon geben das ja auch öffentlich zu...aber nur solange wie ihre Parteien die Wahrheit verdrehen können. Wenn das mal nicht mehr so ist wechselt man dann schnell den Verein und tauscht zügig das Parteibuch aus.
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