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Fr, 14:07 Uhr
01.12.2023
nnz-Leserpost

Tempo 30 in der Stadt?

In der Bochumer Straße ist Streckenweise Tempo 30 angesagt, der Grund liegt hinter den Wohnblöcken verborgen. nnz-Leser Norbert Jahn wollte von der Stadt wissen, ob sich das nicht auch in der Straße "An der Salza" machen ließe. Die Antwort aus dem Rathaus hat ihm noch nicht ausgereicht…

Herr Jahn hatte per Einwohnerfrage das Thema an die Stadtverwaltung herangetragen, konkret geht es ihm um den Bereich auf Höhe der Grundschule Niedersalza. Hier sind die innerorts üblichen 50 km/h erlaubt. In der Bochumer Straße muss man auf Höhe des Montessori-Kinderhauses langsamer fahren, der Schulweg kreuzt die Fahrbahn, es gilt Tempo 30.

Das sähe Herr Jahn auch gerne für die Straße An der Salza, rein rechtlich sei das aber nicht möglich erklärte die Stadtverwaltung in ihrem Antwortschreiben . Damit eine Kommune eine Tempo 30 Zone einrichten kann, müssen bestimmte Vorbedingungen erfüllt sein und die seien in der Straße An der Salza nicht gegeben.

Mit der Antwort hat sich Herr Jahn nicht zufrieden gegeben und einen weiteren Brief verfasst. Auch die nnz hat gestern nachgehakt, wo genau die Unterschiede liegen. Eine Antwort wurde uns für die kommende Woche in Aussicht gestellt.
Angelo Glashagel
Autor: red

Kommentare
Kama99
01.12.2023, 17.20 Uhr
Wer sein Auto ...
liebt, fährt in der Stadt eh nicht schneller als 30. Die Straßenzustände lassen das gar nicht zu um da schneller zu fahren.
Nachgedacht
01.12.2023, 20.32 Uhr
Sehr alte Rechtsauffassung der Stadt
Mit der am 16.12.2016 in Kraft getretenen 1. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (LStVOÄndV) vom 30.November 2016 können Straßenverkehrsbehörden eine Temporeduzierung auf Tempo 30 auch ohne Nachweis eines Unfall- oder Gefährdungsschwerpunktes anordnen. Der Gesetzgeber sieht damit eine Umkehr von der Ausnahme einer Geschwindigkeitsbegrenzung zum Regelfall vor sozialen Einrichtungen vor.

So ist ziemlich konkret in § 45 Absatz 9 Nr. 6 StVO nachzulesen, dass es unter anderem vor allgemeinbildenden Schulen keine besondere Begründung bedarf. Vielleicht kann die nnz-Redaktion ja nochmal nachfragen.

Es gab übrigens bereits 2018 einen Stadtratsantrag einer Fraktion, vor der GS Niedersalza Tempo 30 einzurichten. Die Stadt hat seinerzeit allerdings diesen Antrag als unzulässig abgewiesen, da die Einrichtung eines Tempolimits im Wirkungskreis des OB und nicht des Stadtrates liegt. Ergo: Wenn der OB will, ist dort sofort ein Tempolimit möglich.
Klaus K
02.12.2023, 09.34 Uhr
Paragraphensprache des Bürgermeisters
Wirkt schon recht abschreckend, was der Bürgermeister da zu Papier bringt. Paragraphendschungel und schwer verständlich.
Wie Bitte
02.12.2023, 09.52 Uhr
@Siebenbürgen
Es war mir völlig unbekannt, dass unser Oberbürgermeister die Straßenverkehrsordnung verfasst hätte. Was man nicht so alles Neues erfährt.
Mitternacht
02.12.2023, 10.02 Uhr
Den Kommentar von Siebenbürgen möchte ich mit Blümchen umkringeln
und mir an die Wand hängen. So, als gleichermaßen lustiges wie auch mahnendes Beispiel, dass man, auch wenn man jemanden nicht leiden kann, dennoch nie die Objektivität verlieren und vor dem Meinungsbilden kurz denken sollte.

Liebe/r Siebenbürgen, so witzig das auch ist, aber: Aleppo zitiert keine "Paragraphensprache des Bürgermeisters, die er als Abschreckung zu Papier gebracht hat".

Das sind Paragraphen der StVO. Die gibt's seit 1960.
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