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Di, 19:40 Uhr
08.08.2023
Verwaltungsgericht Meiningen veröffentlicht Beschluss

„Wir haben keine Zeit für Zeitverschwendung“

Es ist harter Tobak, der auf 66 Seiten Anschuldigungen der einen und Rechtfertigungen der anderen Seite sowie Abwägung und Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Meiningen ausgebreitet wird. Alles hier aufzudröseln, was zur einstweiligen Amtsenthebung des Nordhäuser Oberbürgermeisters und seiner Wiedereinsetzung geführt hat, würde den Rahen eines Artikels sprengen …

Das Nordhäuser Rathaus: Ausgangspunkt der einen und anderen E-Mail (Foto: S.Dietzel) Das Nordhäuser Rathaus: Ausgangspunkt der einen und anderen E-Mail (Foto: S.Dietzel)


Wir stellen Ihnen, liebe interessierte Leser, als link das gesamte Papier zur Verfügung und beschränken uns in der Folge darauf, uns auf den Anklagepunkt 14 des Mobbings der Stadtspitze in Person des Oberbürgermeisters gegen die neue, vom Stadtrat gewählte Bürgermeisterin.

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Aus den e-Mails des Oberbürgermeisters an die Bürgermeisterin:

Hinsichtlich der für den 22.04.2022 beabsichtigten Pressemitteilung der Bürgermeiste- rin, „Bürgermeisterin mit dem Ordnungsamt auf Streife“, äußerte der Antragsteller mit E-Mail vom 22.04.2022: „Bitte keine heiße Luft produzieren.“

Mit E-Mail vom 03.03.2022 schrieb er ihr: „[...] Sie bearbeiten seit dem offensichtlich nichts am Wochenende usw. usf. Dafür, dass Sie eine falsche Vorstellung v. der Arbeit der 1. haupt- amtlichen Wahlbeamtin der kreisangehörigen Stadt Nordhausen hatten/haben, kann ich nichts. Aber es ist ein Problem.“

In einer E-Mail vom 07.03.2022 fragte er sie: „Was taten Sie dienstlich vergangene Woche v. Freitag 11:18 Uhr bis Montag 8:24 Uhr, außer zum IFA-Museum zu gehen? Sie sind 1. Hauptamtliche Beigeordnete/Bürgermeisterin der Stadt Nordhasen, Dezernentin v. Dezernat 2, AL Bildung und Kultur und erhalten eine B_-Besoldung!“

Mit E-Mail vom 08.06.2022 teilte der Oberbürgermeister der Bürgermeisterin im Hinblick auf ihre Home-Office-Beantragung mit: „Aus meiner Sicht/ nach außen konnte ich bei Ihnen selten eine Nutzung der bis dato vorhandenen Endgeräte außerhalb v. Mo.-Fr. 8-17 Uhr feststellen.”

Mit E-Mail vom 14.01.2022 schrieb der Oberbürgermeister bezugnehmend auf das von der Bürgermeisterin am selben Tag gegebene nnz-Interview „Gemeinsam Gutes auf die Beine stellen“: „Ich bin ihr Dienstvorgesetzter und werde alle notwendigen (Disziplinar-)Maßnahmen bei Regelverstößen auch ergreifen“ [...] Sie schwafeln über Toleranzgrenzen [...] Sie wollen gern den Außendienst des Ordnungsamts öfters sehen und damit den Vandalismus bekämpfen. Das ist größtenteils weltfremd o. populistisch. [...]“

Mit E-Mail vom 27.04.2022 äußerte er zur Pressemitteilung der Bürgermeisterin „Bürgermeisterin mit dem Ordnungsamt auf Streife“:
„Nein, auch während meiner Abwesenheit geben Sie bitte keine persönlich erstellten Pamphlete direkt an die Presse. Das wäre die falschen Denk- und Arbeitsweise bei Ihnen, denn es widerspricht allen rathausinternen Anweisungen und üblichen Verhaltensweisen v. 1. Hauptamtlichen Beigeordneten kreisangehöriger Kreisstädte im Freistaat Thüringen und würde sicherlich zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen.“

Zur Äußerung der Bürgermeisterin über den Landrat: „Er ist charismatisch, kommunikativ und lösungsorientiert. Nur redet er vielleicht manchmal etwas zu lang.“ Schrieb der Oberbürgermeister an die Bürgermeisterin: „Bitte beachten Sie zukünftig, dass in Ihrer Position als BM der Stadt Nordhausen keine ggf. als despektierlich aufzufassende Meinungsabgaben öffentlich werden! [...] Haben Sie ihren Beitrag mit der Pressestelle abgestimmt? Damit werden regelmäßig „Stockfehler“ vermieden.“

Zu einem externen Pressetermin mit SKS Services Nordhausen, an dem 2 Bodybuilder-Olympiasieger aus Köln anwesend sein sollten, schrieb der Antragsteller der Bürgermeisterin mit E-Mail vom 28.01.2022: „Body- building ist nicht olympisch [...]. Die u.g. E-Mail enthält also falsche Informationen... und Wahlbeamte der Stadt Nordhausen gehen nicht auf Fake-Veranstaltungen, aus meiner Sicht.“

Mit E-Mail vom 04.02.2022 schrieb der OB diesbezüglich erneut der BM: „Ich lebe nicht in einer Parallelwelt, in der u. a. Bodybuilding eine olympische Sportart ist, 30 Euro Spende für eine Presseerwähnung nicht peinlich ist, wenn andere ca. 60.000 Euro sammelten oder der 1. hauptamtliche Beigeordnete einer kreisangehörigen Stadt in Thüringen sich in der Hierarchie neben o. über den Oberbürgermeister sieht.“

Zu einer Einweihung eines zentralen Cafès antwortete der Oberbürgermeister der Bürgermeisterin mit E-Mail vom 21.07.2022: „[...] Grundsätzlich finde ich ein offizielles Geschenk ungewöhnlich, denn die Dekoration u. alles andere sind im Sinne des Eigentümers ja bereits fertig.“

Die Bürgermeisterin stellte am 08.07.2022 einen Dienstreiseantrag zu einem Termin zu einem Hintergrundgespräch Vollzugskräfte beim Innenstaatssekretär zum Thema „Sicherheitsproblematik und Vollzugskräfte in der Stadt Nordhausen“, den der Oberbürgermeister nicht bewilligte. Er äußerte mit E-Mail vom 08.07.2022 u. a.: „Bis dato sehe ich keine Probleme diesbzgl. im Amt 32 bzw. bei der Aufgabenerfüllung im übertragenen Wirkungskreis der Stadtverwaltung Nordhausen. [...] Bitte um schriftliche Rückmeldung, denn eine thematische Überschneidung nur zwischen Landkreis und Stadt Nordhausen als kreisangehörige Kreisstadt kann ich heute nicht erkennen. Es gibt anderweitig immer viel zu tun, wie Sie selbst am besten wissen. Wir haben keine Zeit für Zeitverschwendung.“

Der Oberbürgermeister ließ zu den Mobbimgvorwürfen von seinen Anwälten dazu folgendes geltend machen: „Die Meinungsverschiedenheiten, die aus den von der Ermittlungsbehörde in Bezug genommenen Dokumenten zu Tage treten, betreffen einzeln abzuarbeitende, konkrete Sachthemen. Sie stünden an keiner Stelle im Kontext einer allumfassenden Dauerkritik oder Schmähung, wie sie für die Begründung des Mobbingvorwurfs erforderlich seien.“

Das Verwaltungsgericht in Meiningen urteilt dazu:
„Unter Anwendung dieser (Mobbing definierenden, d.Red.) Maßstäbe geht die Kammer nach dem derzeitigen Ermittlungsstand davon aus, dass der Antragsteller systematisch gegenüber der Bürgermeisterin ein Verhalten an den Tag gelegt hat, welches von fehlender Kollegialität geprägt war und einen nicht nur überholten, sondern unprofessionellen Führungsstil offenbart hat, in welchem er den Umstand, dass die Bürgermeisterin ihrerseits einen eigenverantwortlichen Bereich der Verwaltung zu leiten hat, in weiten Teilen ignoriert hat.!

Und weiter unten:
„Bereits in den ersten beiden Monaten ihrer Amtszeit richtete der Antragsteller (Oberbürgermeister, d.Red.) zahlreiche Sachstandanfragen an die Bürgermeisterin, wodurch er sie offensichtlich überfordert hat. Nach einer derart kurzen Amtszeit von ihr entscheidende Fortschritte in einer Vielzahl von Projekten zu verlangen, ist schon wegen der erforderlichen Einarbeitungszeit nicht leistbar gewesen. Dies musste dem Antragsteller bewusst gewesen sein.
Die vom Antragsteller gegenüber der Bürgermeisterin gewählte Ausdrucksweise ist in weiten Teilen unsachlich und schroff und teilweise völlig unangemessen. Sie bringt seine Geringschätzung ihr gegenüber zum Ausdruck.“

Schließlich kommt das Gericht nach Abwägung aller 15 vorgebrachten Anklagepunkte gegen den Nordhäuser Oberbürgermeister zu dem entscheidenden Spruch: „Nach alledem ist derzeit kein Dienstvergehen des Antragstellers ersichtlich, das geeignet wäre, zu seiner Entfernung aus dem Dienst zu führen.“

Über alle Punkte können Sie sich hier in der Urteilsbegründung ausführlich informieren. Ob es um den Streit um den Herkulesmarkt in Niedersachswerfen, die lautstarke Auseinandersetzung mit Stadträten, die unangemeldete Anfertigung von Audioprotokollen, die als unzureichend beklagte Amtsübergabe an die Bürgermeisterin oder verweigerte Dienstreisen geht; zu allem gibt es ausführliche Einlassungen, aus denen wir hier lediglich zitierten.
Olaf Schulze
Autor: osch

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Kommentare
Straßenfeger
08.08.2023, 20:12 Uhr
Nordhausen - ganz unten angekommen.
Was man hier lesen muss, zeigt, dass Politik ein wenig sauberes Geschäft ist. Würdelos, kein Anstand, simples Machtgehabe, Muskelspiele. Niedermachen. Es geht nur um die eigene Macht.

Das Wohl der Stadt? Davon ist keine Zeile zu lesen. Wir Bürger? Egal. Das ist das Traurigste.
Checker
08.08.2023, 20:16 Uhr
Beschluss…
Nun sollte man den Beschluss ganz einfach akzeptieren.
Herr Buchmanns Tage sind gezählt und Frau Rieger kann unter dem im September neu gewählten OB beweisen ob sie überhaupt dem Amt gewachsen ist.
Ansonsten wartet bestimmt wieder ein Plätzchen im LRA auf sie.
diskobolos
08.08.2023, 21:21 Uhr
Danke an die nnz für die Information
Bisher war die Situation um das Rathaus NDH nur für Eingeweihte verständlich. Nun wird klar, dass da einfach zwei Leute nicht "miteinander können". Beide haben überdies nicht besonders professionell gehandelt. Das Ganze war sicherlich zum Nachteil der Stadt. Aber die Handelnden konnten wohl nicht anders. Durch die bevorstehende Wahl wird sich das Problem wohl auflösen.
Herr Schröder
08.08.2023, 22:03 Uhr
Traurig Herr Buchmann
Treten Sie zurück und ziehen Sie vor allem Ihre Kandidatur zurück. Sie des Amtes für diese Stadt unwürdig.
HeiKev
08.08.2023, 22:09 Uhr
Allen hier angeprangerten Antworten/Reaktionen des OB Buchmann
gingen ganz offensichtlich Illoyalitäten der Bürgermeisterin voraus. Von denen kann man hier leider einmal mehr nichts lesen.

Es sind wieder nur Schnippsel, herausgezogen aus Zusammenhängen, die eine Anti-Stimmung gegen den OB erzeugen. Für eine bestimmte Klientel ausreichend, für Leser mit Tiefgang eine Geringschätzung.

Von den anderen 13, angeblichen, "Verstößen" des OB ist offensichtlich nichts übrig geblieben.
_______________________________________________________
Anm. d. Red.: Ihre Fragen beantwortet die verlinkte Beschlussfassung des Gerichts. Gönnen Sie sich die 66 Seiten.
DDR-Facharbeiter
08.08.2023, 22:37 Uhr
Im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes wurde gehässiger Chef zurückgestuft
In der freien Wirtschaft im Geltungsbereich des Betriebsverfassungs-Gesetzes hätte schon nach Bekanntwerden der ersten gehässigen Vorwurf- Mails des Obersten Vorgesetzten, des Oberbürgermeisters Buchmann, an die Erste Bürgermeisterin nicht der Betriebsrat, aber der Vorsitzende der Leitenden Angestellten in der Tür des Firmen- Vorstandes gestanden. Er/Sie hätte eine höfliche und sachliche Zusammenarbeit im Interesse der Firma angemahnt. Auf der Bank vorm Roland war schon lange zu hören, dass der Oberbürgermeister Buchmann sowohl mit der neuen Bürgermeisterin Rieger wie auch mit ihrer Vorgängerin, Bürgermeisterin Krauth, sehr schlecht umgeht. In der Freien Wirtschaft hätte man einem solchen unproduktiven Vorgesetzten zuerst Konsequenzen wie die Kürzung von Leistungsprämien angedroht, im Wiederholungsfall finanzielle Zurückstufung oder Versetzung in einen anderen Bereich.
Undine
08.08.2023, 22:37 Uhr
Dreckwäsche...
... und die Flecken gehen nicht raus. Da muss was Neues her!
geloescht.20241125
08.08.2023, 22:58 Uhr
Neutral oder besser gar nicht
Offenbar wird die Thematik bei den jeweiligen Verfassern der Artikel auch differenziert bewertet. Das ist auch in Ordnung. Aber so ein Bündel "einseitiger" Zitate sollte man sich doch wenigstens anstandshalber schenken und einfach unkommentiert den Beschluss veröffentlichen. Dann kann sich der Leser nach "gegönnter" Lektüre eine eigene Meinung bilden.
Ostseeperle
08.08.2023, 23:15 Uhr
nnz vs. Buchmann
das ist doch wieder die alte Geschichte der nnz online gegen Buchmann. Auswahl einzelner Passagen aus dem gesamten Schreiben. Immer wieder werden die Anschuldigungen zum Mobbing herausgekramt und breitgewalzt. Als ob die Bürgermeisterin mit Landrat an ihrer Seite nicht genug Möglichkeiten zur Einflussnahme hätte, muss die nnz noch ordentlich einseitig Druck machen.
Wenn es solch kritische Stimme mal gegenüber der hochgepriesenen Afd gäbe.
Guter Journalismus sieht anders aus.
Trauriges Nordhausen.
nordhaeuser927
09.08.2023, 01:06 Uhr
Leider wieder nur einseitig beleuchtet
Selbst wenn man dem Artikel zubilligen will, aufgrund der Fülle der Urteilsbegründung, sich nur auf einen Punkt zu beschränken, so ist es doch auch dabei zu bemerken das nur die Passagen herausgenommen wurden, die dem amtierenden OB zum Nachteil gereichen.
Zuvorderst sei der prägendste Satz zu den Vorwürfen 11 und 14 zu zitieren: „Die Kammer kann im Ergebnis offenlassen, ob sich das dem Antragsteller unter den Vorwürfen 11 und 14 zur Last gelegte Verhalten in seiner Gesamtschau als „Mobbing“ gegenüber der Bürgermeisterin darstellt.“
Das heißt im Klartext, das Gericht vermeidet es ganz bewusst hierbei „Mobbing“ festzustellen, wie es im Artikel aber suggeriert werden soll. Es sind sicherlich ein paar unangebrachte und aus der Zeit gefallene Äußerungen dabei, für den Tatbestand des Mobbings reichen sie aber bei weitem nicht aus.
Vielmehr stellt das Gericht fest, dass er die Bürgermeisterin eben nicht persönlich angreift sondern immer sachliche Gründe Anlass der Kritik sind.
Ebenfalls bemerkte das Gericht: „Im Übrigen ist hier zu seinen Gunsten zu berücksichtigen, dass die Bür- germeisterin durchaus auch Anlass zu Kritik geboten hat. So ergibt sich aus der Akte, dass die Bürgermeisterin trotz seines Hinweises, er halte an den beiden Anweisungen zum Umgang mit der Presse fest und diese würden auch für sie gelten, eigenständig Pressearbeit - wohl auch mit dem Ziel, in der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden - gemacht hat.“ Und auch andere Punkte wie die Pünktlichkeit, etc. Fallen in den Zuständigkeitsbereich des OB und er hat diese Einhaltung zu überwachen.
Allein die Wortwahl wird kritisiert, der Inhalt in nahezu allen Fällen nicht.
Am Ende bleiben von den 15 Vorwürfen auch nur vier übrig, die überhaupt in den Rahmen eines Dienstvergehens fallen.
Viel interessanter ist, dass die Urteilsbegründung offenlegt, dass hier offensichtlich nur Anschuldigungen gesammelt wurden, von denen in den meisten Fällen weder ermittelt oder Nachweise vorgelegt werden konnten, bzw. dem Gericht garnicht klar war was hier eigentlich der Vorwurf war.
Das erhärtet natürlich die Vermutung sehr deutlich, dass hier lediglich dem Amtsinhaber geschadet werden sollte!
Rosina
09.08.2023, 06:05 Uhr
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undCO
09.08.2023, 07:12 Uhr
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Capone
09.08.2023, 08:39 Uhr
Mehr Sacharbeit, weniger Show
Ich kann nur herauslesen, dass immer wieder Ordnungsrufe nötig waren um zum Schwerpunkt der Arbeit eines Beigeordneten zurück zu finden. Richtig ist natürlich: Der Ton macht die Musik
Herr Schröder
09.08.2023, 08:44 Uhr
Ostseeperle
Ich kann ihre Vorwürfe nachvollziehen aber in diesem Punkt sind liegen sie falsch. Die gesamte Begründung des Gerichtes liegen dem Artikel bei und wenn man das liest ergibt sich ein eindeutiges Bild. Machen sie sich die Mühe und lesen sie das.
Pitagyros
09.08.2023, 08:46 Uhr
Mit der Vorgängerin lief es
Von der Vorgängerin im Amt, Jutta Krauth, ist mir bekannt dass der Job fachlich einwandfrei, unaufgeregt und ohne sich als Person in den Vordergrund zu spielen erledigt wurde. Frau Krauth war übrigens auch die Bewerberin, bei der die fachliche Qualifikation auf Anhieb und beim ersten Versuch festgestellt wurde. Politische Hilfestellung war dort nicht nötig. Frau Krauth und Herr Buchmann gehen heute noch ganz normal miteinander um.
Leser X
09.08.2023, 09:15 Uhr
In der Musik nennt man das Potpourri...
... nämlich eine Zusammenstellung einzelner beliebter Melodien zu einem Musikstück. So ein Potpourri kriegt man immer hin, wenn denn der Wille und die Motivlage es hergeben.
Straßenfeger
09.08.2023, 09:24 Uhr
Unmögliches Verhalten Buchmann zu Stadtrat: "Sie laufen nicht mehr ganz rund"
Einfach nicht fassbar. Dem Gericht war es Laut der Urteilsbegründung auch wichtig, zu erwähnen, dass es sogar noch an den Rand einer physischen Auseinandersetzung zu einem Stadtrat gekommen ist, den Buchmann mit den Worten "Sie laufen nicht mehr ganz rund" bedrohte und anging. Als Inhaber des höchsten nordhäuser Amts!

So weit sind wir gekommen.

Aber auch das passt ins Bild zu dem, wie Buchmann mit der Frau Rieger umgesprungen ist. Die Grenze ist weit, weit überschritten. Die Herabwürdigung von Untergebenen ist das Schlimmste, was einem Mitarbeiter geschehen kann. Schon bei dem von der nnz vor Jahren geschilderte Suizid einer Rathausmitarbeiterin spielte der "OB" ja eine Rolle.

Vieles erklärt sich durch diesen Artikel. Das er nach außen das unschuldige Opfer spielte, das ich ihm auch abnahm, ist leider noch der Gipfel.

Seine Tage müssen gezählt sein. Nicht nur sein Ruf, sondern der von Nordhausen, ist schwer beschädigt. Mit ihm kann es nicht weitergehen. Es wäre gut, wenn er freiwillig täte, was zu tun ist.

Wenn nicht werden es die Menschen tun, denen Anstand und Respekt und das Schicksal von Nordhausen wichtig ist.
nordhaeuser927
09.08.2023, 09:45 Uhr
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Myro
09.08.2023, 10:00 Uhr
Gib jemandem Macht
und er zeigt dir sein wahres Gesicht. Gott sei Dank ist die Dienstzeit des amtierenden OB bald abgelaufen. So einen Egomanen braucht die Stadt nie wieder.
Otto77
09.08.2023, 10:49 Uhr
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Pitti_Offiziell
09.08.2023, 11:09 Uhr
Sowas gibts nur in Nordhausen!
....ein OB wird suspendiert, dann wieder eingesetzt, weil die Gründe wohl nicht ausreichen.

Also ich komme aus Gelsenkirchen, aber so etwas hat es bei uns noch nicht gegeben! Und ihr wundert euch, warum "Ossis" verspottet werden?

Ihr kriegt nichtmal nen OB hin! Hahahaha
Pitti_Offiziell
09.08.2023, 11:46 Uhr
Wie wäre es...
...wenn man MIT Herrn Buchmann spricht, statt über ihn?
Wie ist seine Sicht der Dinge?
Und danach müsste auch mit Herrn Jendricke sprechen.

Wenn jeder nur sein Ding machen will, ist am Ende keinem geholfen.

Ich biete mich als Gesprächspartner an, gemeinsam moderiert von der NNZ.

Wie siehts aus?
Romikon
09.08.2023, 12:02 Uhr
das Problem im Westen Pitti_Offiziell
ist,dass man garnicht merkt ob ein "Oberbürgermeister" unfähig ist. Deswegen gibt es auch nie Probleme mit der Beseitigung von Problempersonen.
Es ist so ähnlich wie gerade in Berlin.
Pitti_Offiziell
09.08.2023, 12:15 Uhr
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Pitti_Offiziell
09.08.2023, 12:36 Uhr
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Leser X
09.08.2023, 13:00 Uhr
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Elge61
09.08.2023, 14:08 Uhr
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Alex Gösel
09.08.2023, 14:12 Uhr
Kann man sehen...
wie man möchte, aber Fakt ist doch eines:

1. wurde und wird hier sehr schmutzige Wäsche gewaschen und zwar von allen teilnehmenden Fraktion, Parteien und Personen.

2. sollte doch jetzt der gesamte Stadtrat und Kreistag inklusive Landrat, Bürgermeister und Oberbürgermeister, alle Fraktionen, Parteien und Personen, wenn er denn Schneid hätte, zurücktreten, oder? Aber das geht ja nicht, die bevorstehenden OB-Wahlen...

@Pitti: Da Sie sich schon anbieten das ganze offen besprechen zu wollen: Wie wäre es, erstmal hier unter Klarnamen zu kommentieren?
Hans Dittmar
09.08.2023, 14:39 Uhr
Oberbürgermeister Buchmann hat enttäuscht
Man hätte diese Inhalte der Vorwürfe viel eher veröffentlichen sollen. Drei Monate glaubte ich der angeblichen Verschwörung gegen den Oberbürgermeister.
Mobbing - geht gar nicht!
Für mich zeigen diese Mails und die Ignoranz des Oberbürgermeisters das er ein Narzisst ist. Solch ein Mensch lebt eine Demokratie nur in seinen Interessen aus.
Zum Glück gibt es weitere Kandidaten die im September antreten.
Nordthüringer
09.08.2023, 15:25 Uhr
Einseitige Betrachtungen ...
... vernebeln meistens den vollständigen Blick auf die Dinge !!!

Wenn einige Leser hier meinen, durch die Abwesenheit eines
OB Buchmann würden Probleme gelöst werden, so irren
sich diese gewaltig.

Auch mit einer OB Rieger werden die Klüngeleien zwischen
Stadt und Landkreis weitergehen und deshalb kann
des Rätsels Lösung nur lauten: keinen OB Buchmann mehr,
aber auch keine OB Rieger.

Ein echter Neustart nur mit einem neuen Gesicht ...
ArreeTim
09.08.2023, 16:04 Uhr
Das Gericht in seiner Beurteilung des OB`s- deutet es an,
in der Tat, zu dieser Beurteilung kann man kommen. Ich empfinde die im Artikel geschilderten Tatsachen als befremdlich, eines OB`s durchaus unpassend...Aber: Haben wir nicht alle schon einmal solche vermeintlich befähigten Chefs erlebt? Also ich mehrfach.
Noch ein Aber: NDH ist mit dem Verfahren adon auch beschädigt worden, von allen Seiten.
Kobold2
09.08.2023, 16:55 Uhr
Schon mal
drüber nachgedacht, das es einen ( lachenden?, Fäden ziehenden?) Dritten geben könnte, der OB und BM gegeneinander ausspielt.....?
Jedenfalls kommt bei mir der Gedanke auf, wenn ich die gesamte Geschichte betrachte.
Marino50
09.08.2023, 17:36 Uhr
OB
Ich verstehe nicht, dass hier so viel Kräfte verschleudert werden. In 4 Wochen werden die Karten neu gemischt. Jeder kann seinen Liebling wählen. Und Frau Rieger bleibt Bürgermeisterin. Herr Buchnann hat sicher auch schon ausgesorgt für die Zukunft und einen neuen Job in Aussicht. Also alles fängt von vorn an.
Gertrude
09.08.2023, 17:39 Uhr
Bitte unbedingt die Urteilsbegründung des VWG am Ende des Artikels lesen,
dann stellt sich die Sachlage schon etwas anders dar. Leider hat der Autor Olaf Schulze hier recht einseitig zitiert. Es gab scheinbar genügend Gesprächsangebote von Herrn Buchmann an Frau Rieger. Die von ihm geäußerte Kritik an ihrer Arbeit scheint nicht unbegründet, wie das VWG ausführt. Nur auf allen Veranstaltungen auftauchen und nett lächeln reicht leider nicht aus, um eine Stadtverwaltung zu führen.
___________________________________________________________
Anm. d. Red.: Die Urteilsbegründung des VWG am Ende? Meinen Sie die Passage auf Seite 62?
Zitat: "Durchaus steigernd ist noch die E-Mail zu bewerten, in der er die Bürgermeisterin - ohne Anlass - auf die strafrechtlichen Korruptionsvorschriften hinweist. Auch dies diente erkennbar der Einschüchterung und Gängelung. Bei der Zumessung der gebotenen Maßnahme ist hier durchaus erschwerend zu berücksichtigen, dass der Antragsteller insoweit in seiner Eigenschaft als Dienstvorgesetzter versagt hat. Gerade von einem Oberbürgermeister als Vorgesetztem ist zu erwarten, dass er sein Verhalten an seiner Vorbildfunktion für die ihm nachgeordneten Mitarbeiter und andere Kollegen ausrichtet."
Straßenfeger
09.08.2023, 18:24 Uhr
"Einschüchterung", "Gängelung" ...
Es wird immer schlimmer, je mehr Details hier aus dem Gerichtsurteil benannt werden. Aus meiner Enttäuschung über den OB wird immer mehr das wütende Gefühl des Getäuschtseins, als ich (und nicht nur ich!!) damals meine Stimme gegeben habe. Traurig.
Bubo bubo
09.08.2023, 19:55 Uhr
Lieber Kobold
...immer nur frei raus mit Ihren (Verschwörungs-) Theorien.
Wer ist denn Ihrer Meinung nach der lachende Dritte, welcher die Fäden spinnt? Spinnt besagte Fäden letztendlich nicht doch ein Vierter, nach dem Dritten? Weiß der Dritte dann denn überhaupt noch, dass er sich gnadenlos verspekuliert hat?

Wird das Ergebnis der OB-Wahl am 10.09.2023 viele Menschen überraschen? Wird es bundespolitische Ansagen auf den Plan rufen? Wird es weitreichende Auswirkungen haben? Drei Mal ja!

Guten Abend
Motte83
09.08.2023, 20:14 Uhr
Einseitige Anmerkung der Redaktion
Gegen Ende des Artikels der nnz wird das Urteil nebst Begründung verlinkt. Nun habe ich unser "Gertrude" so verstanden, dass dieser Links lesenswert ist, um sich ein objektiveres Gesamtbild zu machen. Die darauf bezogene Anmerkung der Redaktion finde ich dann doch wieder einseitig und parteiergreifend. Man mag in der Redaktion mit der Zusammenarbeit mit dem OB unzufrieden sein. Deshalb den Lesern jedoch tendenziöse Bericjterstattung zu liefern, hat schon ein geschmäckle.
PS: Danke für den Link zum Urteil. Hane ich mir "gegönnt" und es zeichnet ein anderes/ vollständigeres Bild.
Kobold2
09.08.2023, 20:47 Uhr
Ja klar
Wenn es nicht gefällt, sind es Verschwörungstheorien....
Einfach mal über das Verhalten aller! Beteiligten nachdenken....
Politik ist manchmal ein schmutziges Geschäft.
Bubo bubo
09.08.2023, 21:20 Uhr
Nochmals lieber Kobold
...für die Beantwortung der Frage, wer denn Ihrer Meinung nach nun die Fäden spinnt, wäre ich Ihnen sehr dankbar. Diese erhoffte Kobold'sche Einschätzung interessiert mich wirklich sehr. Daher nehme ich auch gerne meine ausdrücklich in Klammern gesetzte Mutmaßung der "Verschwörung" zurück, sobald Sie mich und die weitere Leserschaft an Ihrer Expertise teilhaben lassen.
Nur zu, wer ist der Dritte?
Dirk67
09.08.2023, 22:47 Uhr
Endlich Klarstellung.
So manch ein Kommentator hat den OB gern in seiner Opferrolle unterstützt. "Er hat nichts falsch gemacht, alles liegt nur am Landrat..." ...oder so ähnlich wurde es hier gern formuliert.
Nun kann man es lesen, wie "großartig" dieser OB gehandelt hat und mit seinen Mitarbeitern oder mit Stadträten umgeht. Er ist nicht für dieses Amt, zur Leitung einer Verwaltung geeignet!
Es wird Zeit, dass eine sympathische, verwaltungserfahrene und zukunftsorientierte Person die Position einnimmt und endlich wieder vernünftige Politik für Nordhausen und mit dem Stadtrat einzug hält. Denn seit Jahren hat sich nicht mehr viel weiterentwickelt in unserer Stadt, weil nur verwaltet und gespart wurde.
Pitti_Offiziell
10.08.2023, 06:37 Uhr
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P.Burkhardt
10.08.2023, 09:35 Uhr
Ich habe die 66 Seiten durchgeackert.
Und komme zu dem Schluss, dass lediglich dem Vorwurf 14 (Mobbing) insofern eine gewisse Berechtigung eingeräumt wird, dass sich der OB in das Aufgabengebiet der Bürgermeisterin eingemischt hat und versuchte sie einzuschüchtern. Auf Seite 62 unten heißt es dann:" Er hat die Bürgermeisterin nie als Person verunglimpft, sie gar beleidigt oder ähnliches. Wenn er sie persönlich kritisiert hat, betraf dies - aus seiner Sicht - vermeintliches Fehlverhalten ihrerseits..."

Und darum geht es. Seine Sicht kann und darf falsch sein, er darf (rechtlich gesehen) irren.

Weiter heißt es: "Es ist im Übrigen nicht zu erkennen, dass die Bürgermeisterin versucht haben könnte, Unstimmigkeiten in ihrem Verhältnis zu beseitigen, etwa durch Nachsuche zu einem vertraulichen Gespräch."

Ganz ehrlich, wenn ich mich von meinem Chef irrtümlich falsch behandelt fühle, dann versuche ich den Irrtum aufzuklären. Den Versuch würde ich natürlich nicht starten, wenn ich genau wüsste, dass es sich um keinen Irrtum handelt.

Weiterhin fällt mir auf, dass die Urteilsbegründung anonymisiert wurde. Namen von Personen und Gesellschaften wurden unkenntlich gemacht. Natürlich besteht ein öffentliches Interesse am Sachverhalt, aber ist es in der Form (wie hier in der nnz geschehen) so zulässig?... oder provoziert dies ggf. eine Klage des OB ?


Anmerkung techn. Support:
Die Urteilsbegründung ist öffentlich zugänglich. So wie alle Urteilsbegründungen. Somit erkenne ich keinen Klageansatz.
Kobold2
10.08.2023, 10:26 Uhr
nun wenn ich
zum wiederholten Male direkt angeschrieben werde..... Namen werde ich mit Sicherheit nicht nennen.
Es sind einige Denkanstöße genannt. Etwas Eigeninitative kann man da schon aufbringen.
Schwächen bei allseitiger Betrachtung, waren allerdings schon beim Thema Fußball nicht zu übersehen. Persönliche Prioritäten hinten anstellen und nüchtern Fakten sammeln und analysieren ist meine Vorgehensweise.
Die Wäscherein in NDH haben gut zu tun.
P.Burkhardt
10.08.2023, 10:45 Uhr
@technischer Support...
...ja das ist richtig - öffentlich zugänglich, aber eben anonymisiert - ohne Ross und Reiter namentlich zu nennen, selbst die betroffenene Stadt wird an keiner Stelle erwähnt. Ein am Sachverhalt Interessierter wird daher aus der öffentlich zugänglichen Urteilsbeg4ündung nicht erfahren, wer die handelnden Personen sind, oder um welche Stadt es geht. Diesen Bezug stellt erst die nnz her. Ich weiß daher nicht ob das ohne Zustimmung der genannten Personen nach DS-GVO so zulässig ist... nur ein Gedanke.

Anmerkung techn. Support:
Mit DSGVO hat das wenig zu tun. Da geht es ja um die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Als Oberbürgermeister ist Herr B. als auf Frau R. Repräsentativorgan der Gemeinde, welches diese nach außen vertritt (§ 31 Abs. 1 ThürKO) und somit institutionell eine Behörde im Sinne von § 1 Abs. 2 ThürVwVfG darstellt. Eine persönliche Ehre oder ein allgemeines Persönlichkeitsrecht steht Behörden im Allgemeinen jedoch nicht zu (vgl. BVerfG NJW 1995, S. 3303 ff. (3004)).
Da ist der Spielraum somit deutlich größer.
Strandläufer
10.08.2023, 11:49 Uhr
Von Außen betrachtet
...bekleckert sich keiner von beiden mit Ruhm und Ehre.

Allerdings frage ich mich auch, ob jemand (m/w/d) der gerne Mo-Fr von "9to5" arbeitet in der Position und vor allem mit der Besoldung richtig ist. Das der Vorgesetze kritisch nachfragt was sie eigentlich sonst noch tut außer einem Aussentermin, finde ich völlig legitim. Das frage ich mich nun auch. Nur nett lächeln und mal in der Radler Hose posen macht weder einen Bürgermeister noch gar einen Oberbürgermeister zum Qualitätsgaranten.
Zum amtierenden OB wurde schon genug gesagt, mich interessieren die Fragen die sich hier über Frau Bürgermeisterin stellen. Das sollte auch jeder bei der kommenden Wahl vor Augen haben.
Der Job mutiert sonst in meiner Wahrnehmung zum bestbezahltesten Wohlfühlpöstchen. Dann feile ich schon mal an meinem Bewerbungsschreiben.
Wie schon gesagt- die fallen am Ende beide weich. ;-)
Franz 2018
17.08.2023, 21:22 Uhr
Meine Meinung
mir ist eigentlich völlig wurscht, wer da mit wem nicht kann.... Von einem OB , einem CEO oder überhaupt jedem leitenden Vorgesetzten erwarte ich mehr, viel mehr. ....Das hat übrigens nichts mit Kuschelkurs o.ä. zu tun, Probleme und Fehler von Mitarbeitern müssen angesprochen und abgestellt werden und dürfen ggf. auch Konsequenzen haben, aber wer Chef sein will, muss Vorbild sein und kann so einen Umgang nicht bringen. Das geht einfach überhaupt nicht!
Loyalität von Mitarbeitern muss man sich verdienen durch entsprechendes Verhalten, die Wertschätzung, den Rückhalt und den Umgang miteinander. Ich bin seit zehn Jahren Abteilungsleiter in einer Behörde und habe gut dreißig Mitarbeiter, ich weiß, wovon ich rede und auch ich habe bei uns schon entsprechendes Verhalten von Vorgesetzten erlebt. Das heißt nicht, dass ich nie Fehler mache, aber so gehe ich mit niemandem um.
Durch Angst und Selbstherrlichkeit regieren, funktioniert nicht und motiviert keine Mitarbeiter, ihr Bestes zu geben und vor allem selbständig zu agieren. Es schafft auch kein gegenseitiges Vertrauen, das für effektives Arbeiten einfach unerlässlich ist, kein Chef kann alles selbst machen.....und dann weiß man auch, warum manches hier nicht läuft......
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