Stellungnahme des Landratsamtes zur Gerichtsentscheidung
Ermittlungen noch nicht abgeschlossen
Kai Buchmann darf das Amt des Nordhäuser Oberbürgermeister wieder ausführen, das hatte gestern das Verwaltungsgericht bekannt gegeben. Im Landratsamt hat man nun auf die Ankündigung reagiert, einem Ende der Ermittlungen sieht man nicht entgegen...
Zur Suspendierung des Nordhäuser Oberbürgermeisters gab es gestern eine Gerichtsentscheidung, das eigentliche Disziplinarverfahren wird aber weiter geführt (Foto: nnz-Archiv)
Der Landkreisverwaltung hat am gestrigen späten Dienstnachmittag die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen erhalten. "Der Schriftsatz ist mit mehr als 60 Seiten sehr umfangreich und wird nun eingehend durch den Ermittlungsführer geprüft. Ob der Landkreis gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar einlegen wird, wird in der Rechtsmittelfrist von zwei Wochen entschieden.", heißt es im Statement des Landratsamtes.
Die Schwelle des Dienstvergehens des Oberbürgermeisters stehe auch nach Ansicht des Verwaltungsgerichts (VG) Meiningen fest, das Gericht habe "wichtige Hinweise für den weiteren Verlauf des Disziplinarverfahrens" gegeben. Der Landkreis werde das Disziplinarverfahren somit weiterführen. Die Disziplinarbehörde setzte voraus, dass der Oberbürgermeister die Hinweise des Gerichts im Umgang mit der 1. Beigeordneten, also Bürgermeisterin Rieger, künftig beachten werde.
Festzuhalten sei zudem, dass Mitarbeiter der Stadtverwaltung Nordhausen die Ermittlungsarbeit des Landkreises als zuständige Disziplinar- und Rechtsaufsichtsbehörde erheblich erschwert hätten.
"Dazu gab es noch im Juni eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung vor dem VG Meiningen, so dass die zuständige Disziplinarbehörde die erforderlichen umfangreichen digitalen Daten erst Anfang Juli übermittelt bekam", erklärt das Landratsamt. Die weitere Auswertung dieser Daten dauere gegenwärtig noch an, die Ermittlungsarbeit der Disziplinarbehörde sei dementsprechend noch nicht abgeschlossen.
Erklärung des VG Meiningen
Das Verwaltungsgericht Meiningen hat dem Antrag des Oberbürgermeisters der Stadt Nordhausen auf Aussetzung seiner vorläufigen Dienstenthebung stattgegeben. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Meiningen (Kammer für Disziplinarsachen) hat mit dem o. g. Beschluss die vorläufige Dienstenthebung des Oberbürgermeisters der Stadt Nordhausen ausgesetzt.
Die Stadt, vertreten durch den Landrat, wirft dem Oberbürgermeister zahlreiche kommunalrechtliche Pflichtenverstöße, insbesondere Mobbing der Ersten Beigeordneten der Stadt Nordhausen vor. Die Kammer hat dem Antrag stattgegeben. Sie stellte dabei im Ergebnis fest, dass die dem Oberbürgermeister vorgeworfenen Verhaltensweisen,
insbesondere die Mobbing-Vorwürfe gegenüber der Bürgermeisterin und Ersten Beigeordneten, in der Gesamtschau die Schwelle eines Dienstvergehens zwar erreichten. Dieses Vergehen weise nach der gebotenen summarischen Prüfung jedoch voraussichtlich nicht diejenige Schwere auf, die die disziplinare Höchstmaßnahme - eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - zur Folge hätte.
Der Oberbürgermeister habe gegenüber der Ersten Beigeordneten von Beginn ihrer Amtsübernahme an ein Verhalten an den Tag gelegt, welches von fehlender Kollegialität geprägt gewesen sei und einen nicht nur überholten, sondern unprofessionellen Führungsstil offenbare. Er habe den Umstand, dass die Erste Beigeordnete ihrerseits einen eigenverantwortlichen Bereich der Verwaltung innehabe, zu weiten Teilen ignoriert.
Die gerichtliche Prüfung weiterer vorgeworfener Handlungen habe sich als schwierig und partiell sogar als unmöglich erwiesen. Denn die kommunale Rechtsaufsichtsbehörde (der Landrat des Landkreises Nordhausen ist kraft Gesetzes oberste Dienstbehörde des Oberbürgermeisters) habe es in Teilen bislang versäumt, die zum Beweis der behaupteten oder vermuteten Vorgänge erforderlichen Ermittlungen durchzuführen.
Eine angemessene Bewertung durch die Kammer sei deshalb und derzeit nicht möglich gewesen. In Teilen seien einzelne der Vorwürfe schon nicht hinreichend konkret bezeichnet worden, um Grundlage einer disziplinarischen Würdigung sein zu können. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Autor: red
Kommentare
Leser X
02.08.2023, 14:05 Uhr
Völkerstämme...
... werden hier in eine sinnlose Intrige eingebunden. Heerscharen von Beamten, Richtern, Angestellten usw. Hier wird richtig viel Arbeitszeit gebunden, die an den wahren Schauplätzen des Lebens zwangsläufig fehlen wird. Nur weil Leute, die sich für den Nabel der Welt halten, unbedingt ihre Machtgelüste meinen ausleben zu müssen.
nordhaeuser927
02.08.2023, 15:26 Uhr
Nix als heiße Luft…
sind die Anschuldigungen gegen den amtierenden OB Buchmann.
Hier wurde vorsätzlich zur höchstmöglichen Maßnahme gegriffen ohne überhaupt vernünftig zu ermitteln. Nichtmal die Bezeichnung der Vergehen waren größtenteils zumindest so genau bezeichnet, dass ein Gericht damit auch nur im entferntesten etwas anfangen kann. Es zeichnet sich immer mehr ab das es sich hier um ein politisches Ränkespiel von Jendricke und Rieger handelt, einzig in die Wege geleitet um Einfluss auf die anstehende OB Wahl zu nehmen.
Man kann nur hoffen das dies für die unfairen und undemokratischen Akteure entsprechende Konsequenzen hat.
Schutzbehauptungen des Landratsamtes Ermittlungen wären behindert worden sind auch eher lächerlich. Eher das Vorgehen des Landratsamtes und der Bürgermeisterin haben die Ermittlungen selbst erschwert. Wenn Dokumente die angebliche Vergehen beweisen sollen nicht offen gelegt werden, anscheinend gibt es ja auch keine mit Substanz, die die verantwortlichen Mitarbeiter im Rathaus dazu bringen könnten die Ermittlungen als notwendig zu erachten und zu unterstützen, so muss man sich nicht wundern, dass Diensträume nicht einfach zur willkürlichen Durchsuchung geöffnet werden.
Selbst die weit über 1000 Emails die ja angeblich eingereicht wurden, scheinen das Gericht nicht wirklich überzeugt zu haben, dass hier Mobbing gab. Zwischen einem eventuell unangemessenem Umgang und Mobbing liegen Welten.
Hier wurde gezielt ein Framing genutzt, um jemandem einer Vorverurteilung auszusetzen.
hannes07
02.08.2023, 15:29 Uhr
Also doch Mobbing durch den OB
Ist ja nicht das erste mal, dass dem OB Mobbing vorgeworfen wird.
Wenn ich dann lese " Sie stellte dabei im Ergebnis fest, dass die dem Oberbürgermeister vorgeworfenen Verhaltensweisen, insbesondere die Mobbing-Vorwürfe gegenüber der Bürgermeisterin und Ersten Beigeordneten, in der Gesamtschau die Schwelle eines Dienstvergehens zwar erreichten." , dann erkennt das Gericht die Mobbingvorwürfe im Fall Rieger durchaus an.
Es reicht halt nur nicht für eine Amtsenthebung.
Marino50
02.08.2023, 15:52 Uhr
Unser Oberbürgermeister
Die OB-Wahl ist am 10. September 2023. Also Leute, spart die Kräfte auf für den neu gewählten Oberbürgermeister. Wir sprechen hier von ca. 5 Wochen. Die werden wir mit oder ohne OB überstehen. Und hört endlich auf, irgendwelche anderen Leute dafür verantwortlich zu machen. Dass es Vorkommnisse gab, ist ja wohl nicht zu verleugnen.
ellamatanzen
02.08.2023, 15:57 Uhr
Das Märchen "Jendrie" von Nordhausen
... und wenn sie nicht gestorben sind, dann planen sie die nächste süsse Intrige.
Peinlich. Sinnlos. Neues Märchen bitte.
nordhaeuser927
02.08.2023, 16:08 Uhr
hannes07
Das Gericht erkennt damit keineswegs die Mobbing-Vorwürfe an. Es steht ja da, dass es eventuell nahe an die Schwelle eines Dienstvergehens geht, aber eben nicht das es sich wirklich um Mobbing handelt.
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Anm. d. Red.: FALSCH - In der Begründung steht: "Sie (die Kammer in Meiningen) stellte dabei im Ergebnis fest, dass die dem Oberbürgermeister vorgeworfenen Verhaltensweisen, insbesondere die Mobbing-Vorwürfe gegenüber der Bürgermeisterin und Ersten Beigeordneten, in der Gesamtschau die Schwelle eines Dienstvergehens zwar erreichten. Dieses Vergehen weise nach der gebotenen summarischen Prüfung jedoch voraussichtlich nicht diejenige Schwere auf, die die disziplinare Höchstmaßnahme - eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - zur Folge hätte.
Herr Schröder
02.08.2023, 16:57 Uhr
Mobbing allein ...
... ist schon ein Kündigungsgrund im Alltag. Wenn auch das Gericht hier diesen Tatbestand als erfüllt ansieht sollte Buchmann seine Kandidatur zurück ziehen. Mobbing ist so ziemlich das letzte Herr Buchmann.
Mir geht es hier nicht um Parteien oder bestimmte Personen. Mir geht um diese fiese Art und Weise Menschen psychisch zu diskriminieren. So ein Fiesling ist als Nordhäuser OB nicht wählbar. Ich hoffe Sie bekommen Ihre Quittung dafür Herr Buchmann!
nordhaeuser927
02.08.2023, 17:06 Uhr
@redaktion
Ihre Darlegung ist falsch. Allein das Mobbing Vorwürfen in Anführungszeichen gesetzt ist zeigt schon ganz deutlich das es sich keinesfalls um Mobbing handelt. Lediglich die als solches vom Landrat bezeichneten Vorwürfe die im Raum stehen erreichen die Schwelle eines Dienstvergehens. Das Mobbing vorliegt wird in keinster Weise festgestellt.
Bleistift und Papier
02.08.2023, 17:34 Uhr
Holen wir uns Nordhausen zurück!
Hier ist alles offen, nichts endgültig entschieden. Das Drama wird weitergehen, mit allen bisher beteiligten, auch nach der Wahl.
Das Schicksal der da oben, was geht es uns an? Schlägt sich, verträgt sich. Fragen die nach uns? Nein? Gehrs denen um uns? Nein! Die sind alle versorgt.
Nordhausen ist unsere Stadt. Sie braucht nach Jahren Stabilität, einen klaren Kurs, und einen "Kapitän", der mit diesen Verstrickungen null Komma nichts zu tun hat.
Nur wir alleinr haben es an der Wahlurne in der Hand. Denn es ist nicht Buchmanns, oder Riegers oder Jendrickes Stadt sondern unsere. Holen wir sie uns zurück, in unserem eigenen Interesse.
Nordthüringer
02.08.2023, 17:38 Uhr
So einfach ist das nicht, wie Marino50 ...
... uns hier weiszumachen versucht.
Selbst wenn das Landratsamt die Einspruchsfrist gegen
das Urteil verstreichen lässt, so haben Jendricke und Co. doch
folgendes erreicht: Buchmann wurde zumindest vorläufig
demontiert und Rieger wurde in der öffentlichen Wahrnehmung
dadurch bekannter gemacht.
Zudem wurde Buchmanns Ansehen schwer geschädigt.
Vor einer anstehenden OB-Wahl hat das Ganze mehr als einen
sehr bitteren Beigeschmack ...
Marino50
02.08.2023, 18:25 Uhr
Nordthüringer
Ich bin mir eigentlich sicher, dass nach der Wahl von einem Herrn Buchmann kaum noch jemand spricht. Der NEU gewählte OB ist dann gefragt. Und ich hoffe, dass dieser eine bessere Arbeit leistet. Ich sehe das ganze als eine Sache für sich, ohne Landrat und ohne irgendwelche Gerichte. Es ist eine OB-Wahl. Und sie sollte eine bessere Wahl sein, als die letzte.
Übrigens ist Mobbing etwas sehr Schlimmes. Das vergisst man als Betroffene oder Betroffener nie, egal ob auf Arbeit oder anderen Menschengruppen.
Ich kann nicht beurteilen was im Rathaus geschehen ist. Ich war nicht dabei, wohl die wenigsten von uns. Also halte ich mich aus derartigen Diskussionen lieber raus und es ist sicher ratsam, dass das auch einige Kommentatoren machen sollten. Das ist für mich Interna und sollten die klären, die dafür bezahlt werden.
geloescht.20250320
02.08.2023, 18:30 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert Das ist sehr spekulativ und gehört nicht zum Thema des Artikels.
Undine
02.08.2023, 19:07 Uhr
Wenn zwei sich streiten..
freut sich sicher der Dritte. So wird dann hoffentlich ein unverbrauchter Wind durch die heiligen Hallen wehen.
Schnapsglas
02.08.2023, 20:24 Uhr
Klar Schiff für Nordhausen in die Zukunft
Das Gezerre wird kein Ende finden, da haben einige Vorkommentatoren Recht.
Buchmann hat seine Aktie dran und seine Opferrolle nehme ich ihm nicht mehr ab. Das Gericht war da sehr deutlich. Mobbing o.ä. ist Zeichen von Unsicherheit und Schwäche und für die Opfer mehr als unangenehm. Es war wohl auch nicht der 1. Fall im Rathaus. Nach sechs 5 Jahren im Amt leistet man sich sowieso nicht solche Kapriolen, unprofessionell. Das Amt war wohl tatsächlich zu groß fur ihn, wenn er es denn überhaupt je richtig gewollt hat...
Ist auch egal.
Jetzt heisst es klar Schiff für einen echten Neuanfang, es gibt genug Kandidaten die nicht verbandelt sind und auch die Kraft, Stärke, Führungserfahrung, ökonomischen Sachverstand und den Rückhalt in der Bevölkerung haben um Ruhe auf den Kahn zu bringen und Nordhausen wieder in Fahrt zu bringen und zu alter Stärke zu verhelfen.
HeiKev
02.08.2023, 22:44 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert Witzig. Verbreiten Sie keine Verschwörungsmythen.
DDR-Facharbeiter
02.08.2023, 23:19 Uhr
OB Buchmann verbot Frau Rieger nach Gutsherrenart Erfurt-Reise für Projekt Oberzentrum NDH
Meines Wissens geht es bei dem schlimmsten Mobbing-Delikt des Oberbürgermeisters Kai Buchmann , dem Reiseverbot für Frau Rieger nach Erfurt darum , dass die Bürgermeisterin nicht wegen des von ihr aufgeworfenen Vorhabens "Nordhausen Oberzentrum in Nordthüringen" nach Erfurt zu ihren Kontakten fahren sollte. Herr Buchmann hat ja anfangs klar und deutlich gesagt, dass er keine Voraussetzungen sieht, Nordhausen zum Oberzentrum in Nordthüringen zu erheben. Spater ist er dann zurückgekrebst, hat aber- soviel ich weiss - im Kreistag nicht eindeutig abgestimmt. Frau Rieger hat sich über dieses unglaubliche Verbot hinweggesetzt,. Sie hat die Reisezeit als "Urlaubszeit" von ihrem privaten Urlaubskonto abbuchen lassen. Das für Stadt und Kreis Nordhausen und deren Entwicklung wichtige Projekt ist laut Ministerin Karawanskij auf gutem Weg. Hoffentlich kann es nach der OB-Wahl ohne Quertreiber-Opposition durchgesetzt werden.
nordhaeuser927
02.08.2023, 23:31 Uhr
Schnapsglas
Wenn man ihren letzten Abschnitt so liest klingt die Beschreibung doch ziemlich nach Herrn Buchmann als geeigneten Kandidaten für weitere 5 Jahre.
Er ist nämlich nirgends verbandelt, sondern der einzige wirklich unabhängige Kandidat, weshalb er es in den letzten 5 Jahren ziemlich schwer hatte mit dem Stadtrat und sich Mehrheiten zu besorgen.
Solange ein OB nicht nach der Pfeife des aktuellen Landrates tanzt, wird es mit keinem Kandidaten mehr Ruhe im Streit zwischen den Verwaltungen geben. Und das ein OB nur das macht was dem Landrat gefällt kann kein Nordhäuser wirklich wollen. Deshalb ist es eher ein gutes Zeichen wenn sich ein OB dagegen stemmt und das sicherlich immer wieder auch Unruhe bedeutet. Das haben Amtsvorgänger von Herrn Jendricke meist besser gemacht.
Genug Führungserfahrung und -Stärke hat der aktuelle OB sicherlich auch, ist halt nicht so Laut wie der Landrat und grinst in jede Kamera wie Frau Rieger und Herr Jendricke, aber sonst hat er ziemlich viel richtig gemacht.
Er hat die Verwaltung umstrukturiert, viele Bauvorhaben, auch Großprojekte wurden abgeschlossen, Feuerwache und Theater 1. Bauabschnitt.
Viele Straßen, Schulen, Brücken, Plätze und vieles mehr wurden saniert oder befinden sich noch im Bau.
Der Stadt geht es wirtschaftlich wieder gut, man konnte die Haushaltskonsolidierung vorzeitig abschließen und auch die Coronajahre wurden wirtschaftlich durch gutes Management sehr gut überstanden.
Es werden viele Volksfeste und Märkte in Größenordnungen selbst gestemmt.
Ich weiß garnicht was man hätte in der Kurze der Zeit und unter den Vorraussetzungen der letzten Jahre noch besser machen können.
Sicherlich ist beim Thema Transparenz noch Luft nach oben, liegt aber auch teilweise am Stadtrat der sich immer noch sperrt die Sitzungen im Livestream zu übertragen.
nordhaeuser927
02.08.2023, 23:50 Uhr
DDR-Facharbeiter
Was nun das nicht Genehmigen einer Dienstreise durch den Vorgesetzten mit Mobbing zutun hat, dass müssen Sie wirklich näher erklären.
Sie können sicher an ihrer Arbeitsstelle auch nicht machen was sie wollen, nur weil sie es für besser halten. Wenn der damalige Stand so war, das Nordhausen die Vorraussetzungen nicht erfüllt, ist es doch nur legitim eine, zum damaligen Zeitpunkt als unnötig erscheinende, Dienstreise nicht zu genehmigen. Das wäre in keinem Wirtschaftsunternehmen anders. Mobbing ist das mit Sicherheit nicht, sondern ein einfacher Verwaltungsakt. Schließlich muss ja auch darauf geachtet werden mit den Mitteln der Stadt sparsam und sachgerecht umzugehen.
Das sich später eine Veränderung ergeben hat und Herr Buchmann seine Ansicht zum Oberzentrum geändert hat sollte man ihm doch eher zu Gute halten. Zeugt es doch von Reflexion und der Auseinandersetzung mit dem Thema.
Schnapsglas
03.08.2023, 07:22 Uhr
Der Stadt geht es wirtschaftlich gut? Corona gut überstanden?
Es ist tapfer, wie sie K. Buchmann verteidigen, 927.
Weder geht es der Stadt wirtschaftlich gut noch hat sie Corona gut überstanden.
Verkennen Sie die Lebensrealität? Gehen Sie durch die Stadt und sehen sich die leeren Schaufenster an. Sprechen Sie mit den Firmen, sehen Sie auf die steigenden Arbeitslosenzahlen, die übervollen Schulen, den zunehmenden Vandalismus. Straßen, Gehwege, der Zustand spricht für sich. Nordhausen hat gelitten. Wohnungen sind kaum noch verfügbar.
Die Reihe ließe sich fortsetzen.
Feuerwehr, Theater? Kosten um viele 100000 überschritten.
Die Realitäten sind andere.
Wir brauchen den klaren Neuanfang. Frei von persönlichen Querelen, gegenseitigen Beschuldigungen und vor allem mit den Blick auf die wirklichen Probleme.
In der jetzigen Konstellation wird Nordhausen weiter bergab gehen.
Pitagyros
03.08.2023, 07:27 Uhr
Keine Parteiveranstaltungen auf Kosten der Stadt
Die Aussage, dass Frau Rieger verwehrt wurde zu "ihren Kontakten" nach Erfurt zu fahren, legt nahe dass es sich um eine parteinahe Veranstaltung handelte. Für diese sollte es auch künftig keine Freifahrtscheine während der Arbeitszeit geben. Auch dann nicht, wenn behauptet wird, dass man dort auch Fragen von städtischem Interesse besprechen wolle. Das wäre eine Gummiband- Begründung.
Psychoanalytiker
03.08.2023, 08:16 Uhr
Interessant ...
... wie viele der Kommentatoren offensichtlich "Insiderwissen" haben.
Obwohl ich das "Gezänk" durchaus verfolgt habe, ist mein Wissen darüber nicht so ausführlich, wie es der eine oder andere Kommentator hat. "Insiderwissen" also !!!???
nordhaeuser927
03.08.2023, 09:14 Uhr
Schnapsglas
Ihre Realitäten sind ein Jammern auf sehr hohem Niveau.
Fakt ist der Stadt geht es wirtschaftlich gut, die Haushaltskonsolidierung konnte vor ein paar Jahren frühzeitig angeschlossen werden und es wird seitdem auch wieder kräftig investiert und es ist viel vorangegangen in den letzten Jahren.
Die Preissteigerungen bei den Neubauten sind für solche riesigen Projekte völlig im Rahmen und mit den Preissteigerungen der letzten Jahre zu erklären, die bei der anfänglichen Planung garnicht berücksichtigt werden konnte. Auch das ist eben Realität und nix ungewöhnliches.
Für leerstehende Geschäfte kann die Stadt nun wirklich nix, gehört nicht zu ihrem Aufgabenbereich.
Es wurde viel saniert. In viele Schulen wurde viel Geld investiert auch in den Erhalt oder Neubau von Straßen, Plätzen, Fahrradwegen, Brücken, etc. Da wurde wirklich überdurchschnittlich viel bewegt die letzten Jahre.
Das Vandalismusproblem, dass es auch nicht nur in NDH gibt, wird im Rahmen der Möglichkeiten der Stadt angegangen, ist aber nicht originär Aufgabe der Verwaltung.
Mir scheint es als verlangen Sie von Herrn Buchmann das er in einer Amtsperiode alles aufholt was in vielen Jahren vorher liegengeblieben ist, dass ist völlig unrealistisch.
Ich sehe nichts bei dem eine andere Person als OB hätte etwas besser machen können. Der Rahmen in dem sich bewegt wird ist für alle gleich. Und da hat Herr Buchmann schon viel rausgeholt in den letzten Jahren.
Dafür muss man eben nicht immer laut sein und auch nicht in jede Kamera grinsen, man kann auch einfach ohne viel Gepolter machen.
Für eine Änderung im Verhältnis Landkreis- Stadt wird es wie gesagt auch nur zwei mögliche Szenarien geben. Entweder ein OB unterwirft sich Herrn Jendrickes Willen und macht was dieser will oder es bleibt beim angespannten Verhältnis, da der OB weiter im Sinne der Stadt handelt und denkt und beim Landkreis im Sinne der Bürger:innen dagegen hält.
Mir ist letzteres wesentlich lieber.
Schnapsglas
03.08.2023, 09:40 Uhr
Nordhausen braucht Stabilität
Und die wird es in der jetzigen Konstellation nicht geben. Da bleib ich dabei.
Die persönlichen Probleme von Buchmann und Co. sind mir piepegal.
Die Beteiligten versuchen auch hier den Kommentaren jeweils ihre Sichtweise hinzustellen. Das wird in Zukunft dann auch so weiter gehen, auf Kosten von uns Bürgern und der Stadt.
Ich teile auch die Kritik des Gerichts, dass Buchmanns keinen profesionellen Stil als OB hinlegt. Man siehts der Stadt an.
Es muss ein konsequenter Schlusstrich her und der Neustart.
nordhaeuser927
03.08.2023, 10:22 Uhr
Schnapsglas
Das Gericht hat mitnichten festgestellt das Herr Buchmann einen Unprofessionalität Stil als OB Pflege. Dies bezog sich lediglich auf den Umgang mit der Bürgermeisterin. Aber auch das ist zu bezweifeln da das Gericht es so festgestellt hat, da auch die als Einschätzung des Gerichts bezeichnete Darstellung im obigen Artikel keineswegs der Wortlaut eines Gerichts ist und der Urheber des Artikels das herausgelesen und aufgeschrieben hat was er meint daraus lesen zu können. In allen anderen Medien sieht die Darstellung etwas anders aus.
Die Forderung nach einem nicht näher Bezeichneten Neuanfang ist unverständlich, da all ihre Kritikpunkte an der Arbeit des amtierenden OB widerlegt werden konnten oder garnicht in dessen Aufgabenbereich gehören.
An der Situation zwischen Landkreis und Stadt wird sich auch mit einer anderen Persönlichkeit als OB nix ändern, es sei denn es wird im Sinne des aktuellen Landrats gehandelt oder dieser dankt ab, wobei ersteres für die Stadt weder Wünschens- noch erstrebenswert ist und weiteres nicht zu erwarten ist.
Herr Buchmann hat in seiner ersten Amtszeit sicherlich nicht immer alles richtig gemacht, obwohl dies auch immer nur ein subjektiver Eindruck ist, aber er hat eben vieles auch richtig gemacht und vieles bewegt und vorangebracht.
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Anm. d. Red.: Schade, dass Sie nicht richtig lesen in den Artikeln. Das Gericht, nicht die nnz oder irgendwer sonst, schreibt: "Sie (die Strafkammer in Meiningen) stellte dabei im Ergebnis fest, dass die dem Oberbürgermeister vorgeworfenen Verhaltensweisen, insbesondere die Mobbing-Vorwürfe gegenüber der Bürgermeisterin und Ersten Beigeordneten, in der Gesamtschau die Schwelle eines Dienstvergehens zwar erreichten. Dieses Vergehen weise nach der gebotenen summarischen Prüfung jedoch voraussichtlich nicht diejenige Schwere auf, die die disziplinare Höchstmaßnahme - eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - zur Folge hätte."
Zu beachten: "in der Gesamtschau die Schwelle eines Dienstvergehens erreichten" und "voraussichtlich nicht die Schwere zur Amtsenthebung". Die Mobbingvorwürfe sind damit vom Gericht bestätigt.
Ostseeperle
03.08.2023, 13:51 Uhr
@redaktion
wie weiter oben schon erklärt wurde, hat das Gericht gerade nicht die Mobbing-Vorwurfe bestätigt. Interessant dass die Redaktion hier mit eigener Meinung bei den Kommentaren Einfluss nimmt.
Anmerkung techn. Support:
Wir haben nicht versucht Einfluss zu nehmen. Wir haben, ohne jede Wertung, den Gerichtstext zitiert. Ich erspare uns hier eine weitere Wiederholung.
Nordthüringer
03.08.2023, 15:47 Uhr
Ganz so rosarot, wie Marino50 ...
... uns hier erneut aufzutischen versucht,
ist das Ganze immer noch nicht.
Wenn er meint, sich aus derartigen Diskussionen heraushalten
zu müssen, dann soll er das doch tun.
Es aber gleichzeitig anderen ebenso nahe zu legen,
zeigt dann doch, in welche geschichtliche Ecke er
zu stellen ist.
Und inwiefern der DDR-Facharbeiter glaubt, der von ihm
beschriebene Vorgang hätte mit Mobbing zu tun,
bleibt sicher sein wohlgehütetes Geheimnis ...
nordhaeuser927
03.08.2023, 16:25 Uhr
@Redaktion
Und wieder sind ihre Ausführungen falsch.
Das Mobbing ist nicht vom Gericht bestätigt. Dies zeigt das Mobbing vom Gericht in Anführungszeichen geschrieben wurde und auch das Wort Verdacht dabei steht. Lediglich der Landrat bezeichnet diese Vorwürfe als Mobbing oder Mobbingverdacht.
Das Gericht bestätigt lediglich, dass die als solches bezeichneten Verdachtsmomente die Schwelle eines Dienstvergehens erreichen. Welcher Art dieses Dienstvergehen ist, wird überhaupt nicht erwähnt.
Ich finde es eher schade, dass hier juristische Aussagen hier wiederholt nicht korrekt wiedergegeben werden. Auch juristische Ausführungen muss man korrekt lesen können und sie bitte nicht für sich selbst interpretieren.
Anmerkung techn. Support:
Wir haben wirklich versucht es zu erklären.
Motte83
03.08.2023, 17:54 Uhr
Mobbingvorwürfe, nicht Mobbingfeststellung
Ich habe schmerzhaft lernen müssen, dass juristische Texte, Gesetze und Urteile wortgetreu zu lesen zu sind. Ergo hat das Gericht festgestellt, dass die Mobbingvorwürfe (zusammen mit anderen Vorwürfen) insgesamt die Schwelle eines Dienstvergehens erreichten. Das Gericht hat sich zumindest in der Pressemitteilung nicht dazu geäußert, ob und wie die Vorwürfe bestätigt werden. Das war ja auch kein Verfahrensstreitpunkt. Es ging nur um die Feststellung, ob bei diesen Vorwürfen eine Suspendierung angemessen ist.
Das Wort "Gesamtschau" ist hier auch interessant: Also alles zusammen. Implizit demnach kein einzelner Vorwurf allein hätte die Schwelle (vermutlich) erreicht.
Meine persönliche Meinung: Herr Buchmann sollte seinen Führungsstil nochmal reflektieren und das LRA seine Verfahrensführung gegen ihn. Ein demokratisch gewähltes Stadtoberhaupt ohne sorgfältige Untersuchung zu suspendieren ist aus meiner Sicht ein grober Eingriff in die Demokratie!
Noch mehr persönliche Meinung: Mir ist egal, wie gut Herr Buchmann mit dem Stadtrat zusammenarbeitet. Er ist den Bürgern verpflichtet. Da hat er, auch wenn mich die Baustellenlage langsam echt nervt, Schritt für Schritt all das angepackt, was vorher nicht ging. Und er hat Feuerwehr und Theatersanierung vorangebracht, war vorher auch nur Streitpunkte waren. Das Ende der Haushaltssicherung war sicher auch nicht unwichtig, sonst gäbe es wohl das ein oder andere an freiwilligen Leistungen (Essenszuschuss für Kita-Kinder...) schon lange nicht mehr.
nordhaeuser927
03.08.2023, 18:44 Uhr
@Redaktion
Trotz aller Bemühungen aber leider nicht juristisch korrekt erklärt.
HeiKev
03.08.2023, 20:16 Uhr
Um die richtige Interpretation der Erklärung des Verwaltungsgerichts...
geht's hier doch auch nicht.
Was hier als "Erklärung" des Verwaltungsgerichts verkauft wird ist die gewünschte Interpretation des Artikelschreibers.
Es geht darum OB Buchmann möglichst schlecht dastehen zu lassen.
Da werden aus Vorwürfen schnell mal "alternative Fakten" gemacht.
Anmerkung techn. Support:
Steile These. Stimmt so aber nicht!
Praktisch ist doch egal, was wir schreiben. Wer es für sich interpretieren will, wird es machen. Sie machen es und unterstellen uns ein wie auch immer geartetes »Interesse«.
Das ist unfair!
Wir haben, in diesem Fall, nur die Nachrichte überbracht und aus dem Urteil zitiert.
nordhaeuser927
03.08.2023, 22:35 Uhr
@technischer Support
Ich hätte da einen konstruktiven Vorschlag. Vielleicht hängen sie das ihnen offensichtlich ja vorliegende Urteil einfach an, dann kann jeder sehen was der tatsächliche Inhalt ist und sich selbst ein Bild machen ohne nur ausgewählten Zitate zur Verfügung zu haben, die in eine Zusammenfassung des Verfassers eingebettet sind.
Honsteiner
03.08.2023, 22:39 Uhr
OB Buchmann hat keine Zukunft
Ich blicke vom Landkreis auf die Kreisstadt und sehe seit Jahren nur meist negative Schlagzeilen mit der Stadt und dem Gezänk mit Herrn Buchmann. Das Verfahren gegen ihn wird wohl berechtigt sein, die Suspendierung vermutlich überzogen. Aber seien wir doch mal ehrlich. Wie viele Veranstaltungen gab es in der Vergangenheit wo der Oberbürgermeister fehlte oder nach kurzen Besuch ohne wichtige Gespräche wieder verschwand.
Kommunikationsschwäche ist sein großes Dilemma. Also Oberbürgermeister wollte er vor seiner Wahl vieles ändern und hat es am Ende verschlechtert.
Das Rathaus ist abgeschirmt. Internetseiten für Mitarbeiter gesperrt und die Zusammenarbeit mit der Presse zeitweise stark eingeschränkt, weil man sich unangenehme Fragen verbat. Für meine Großeltern war der Rathausbesuch im letzten Jahr fast der Auslöser für Herzinfarkt. Eine Meldebehörde nur noch mit Termin einzurichten und das am Besten noch online ist alles Andere als bürgerfreundlich. Wenn Sie einen Ausweis verloren haben, kurz vor der Abreise in den Urlaub und es keinen Weg rein gibt, kurzfristig einen Notausweis zu erhalten, dann ist das in meinem Augen schon dreist.
Ich wohne nicht in der Stadt, aber ich wünsche mir für unsere Kreisstadt eine deutliche Veränderung. meine beiden Wunschkandidaten sind bürgerlich/konservativ.
Nicht nur das Land braucht Veränderungen vor allem diese Stadt.
Bleistift und Papier
04.08.2023, 06:23 Uhr
Es geht um uns und die Stadt, nicht um Buchmann
Wo bleiben wir als Bürger in diesem gsnzen Gezerre, das kein Ende haben wird?
Man kann hier genau beobachten, was einige Kommentatoren vorausgesagt haben: Buchmann und Co und das Hin und Her werden das Geschehen weiter dominieren, wir Bürger und die Geschicke der Stadt werden immer weiter in den Hintergrund rücken. Ganz Thüringen lacht und die Stadt geht weiter bergab!
Seht Ihr nicht die leeren Geschäfte, die miserablen Straßen und Wege, die beschmierten Wände und Mauern? Auf den Vandalismus, die übervollen Schulklassen? Schaut ihr nicht auf die Gas und Stromrechnungen, aufs Konto, an dem am Monatsende kaum noch was übrig bleibt?
Wir als Bürger müssen für unsere Interessen egoistischer sein und uns um das Wohlergehen der Stadt sorgen. Darum geht es an der Wahlurne! Buchmann und Co sind finanziell im Trocknen. Hier gehts nur um Postenerhalt.
Deshalb klarer Schnitt zur Wahl, genug kompetente Kandidaten stehen zur Auswahl. Buchmann und Co sollen ihre Probleme alleine klären und nicht in der Öffentlichkeit. Sie wollen uns eh nur als Stimmvieh.
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