Mo, 15:50 Uhr
03.07.2023
Erneuter Antrag der AfD-Fraktion im Stadtrat
Nordhausen als Hochschulstandort stärken
Um Nordhausen als Hochschulstandort zu stärken, möchte die AfD-Fraktion im Nordhäuser Stadtrat die Zweitwohnungssteuer abschaffen und nimmt dazu einen erneuten Anlauf. Im Winter 2019 war ein entsprechender Antrag vom Stadtrat noch abgelehnt worden...
Jörg Prophet, Fraktionsvorsitzender sagt dazu:
Die Nordhäuser Hochschule ist ein immenser struktureller Standortvorteil für Nordhausen. In jedem Konzept, in jeder Expertise wird zu Recht darauf verwiesen. Jetzt sollte man auch Nägel mit Köpfen machen und die Hochschule stärken – und zwar ganz konkret.
Die Steuer hat den gewünschten Effekt bei der Erhöhung der Hauptwohnsitze, insbesondere durch die Studenten der Hochschule, nicht erreicht. Die Einnahmen sind nicht signifikant und die Steuer negativ für das Image Nordhausens als Hochschulstadt. Wir können die Studenten nicht mit einem Steuerbescheid in der Stadt begrüßen.
In der Begründung zum Antrag heißt es:
1. Mit Blick auf die Aussagen des Sachverständigen für den Wohnungsmarkt bei der jüngsten Sitzung der Arbeitsgruppe Wohnen ist die Beibehaltung der Steuer kontraproduktiv. Der Sachverständige sagte, dass die Gruppe der Studenten zu den wenigen Personenkreisen gehöre, die die Bevölkerung in Nordhausen stabilisiere. Deshalb sollte man die Studenten nicht mit einem Steuerbescheid in Nordhausen begrüßen und sie nicht als Einnahmenbeschaffer missbrauchen. Das gilt besonders in Zeiten, in denen nach Aussagen der Stadtverwaltung die Kassen voll sind. Nordhausen braucht zur nötigen Belebung weniger Restriktionen, braucht positive Initiativen statt Steuerbürokratie.
2. Aus den Zahlen zu den Haupt- und Nebenwohnsitzen der vergangenen 10 Jahren, die seitens der Stadtverwaltung vorgelegt wurden, ergibt sich, dass die mit der Einführung der Steuer erhoffte Erhöhung der Hauptwohnsitze – insbesondere jener von Studenten der Hochschule – nie stattgefunden hat. Die Zahlen der Haupt- und Nebenwohnsitze unterliegen diskontinuierlichen Schwankungen. Ein Trend ist nicht erkennbar. Die Steuer hat den gewollten Effekt nicht entfaltet.
3. Die Einnahmen aus der Steuer belaufen sich nach Angaben der Stadtverwaltung zwischen 30.000 bis 37.000 Euro pro Jahr. Ebenfalls nach Angaben der Stadtverwaltung sind drei Mitarbeiterinnen mit den Arbeiten zur Erhebung, Abrechnung, Mahnung usw. der Zweitwohnungssteuer befasst, wenn auch nicht in vollem Umfang ihrer Arbeitszeit. Der sich daraus ergebende Kostenaufwand dürfte geschätzt jährlich um die 10.000 Euro bis 15.000 Euro betragen. Somit blieben Netto-Erlöse von lediglich rund 15.000 Euro. Dem wäre noch der in Punkt 1 der Begründung erwähnte negative Image-Effekt der Steuer entgegenzusetzen.
Die verbliebene Differenz kann durch die Streichung von zwei Trinkwasserspendern im Stadtgebiet geschlossen werden. Diese sind bereits bei der Beschlussfassung als nicht durchdacht eingeschätzt worden. Grund dafür ist die Klassifizierung der Anlagen als Schanktechnik. Eben diese Klassifizierung erfordert einen immensen Aufwand bei Filter- und Hygienenachweisen im laufenden Betrieb. Damit ist die Finanzlücke zu Gunsten einer städtischen Zukunftsentscheidung geschlossen.
Autor: redJörg Prophet, Fraktionsvorsitzender sagt dazu:
Die Nordhäuser Hochschule ist ein immenser struktureller Standortvorteil für Nordhausen. In jedem Konzept, in jeder Expertise wird zu Recht darauf verwiesen. Jetzt sollte man auch Nägel mit Köpfen machen und die Hochschule stärken – und zwar ganz konkret.
Die Steuer hat den gewünschten Effekt bei der Erhöhung der Hauptwohnsitze, insbesondere durch die Studenten der Hochschule, nicht erreicht. Die Einnahmen sind nicht signifikant und die Steuer negativ für das Image Nordhausens als Hochschulstadt. Wir können die Studenten nicht mit einem Steuerbescheid in der Stadt begrüßen.
In der Begründung zum Antrag heißt es:
1. Mit Blick auf die Aussagen des Sachverständigen für den Wohnungsmarkt bei der jüngsten Sitzung der Arbeitsgruppe Wohnen ist die Beibehaltung der Steuer kontraproduktiv. Der Sachverständige sagte, dass die Gruppe der Studenten zu den wenigen Personenkreisen gehöre, die die Bevölkerung in Nordhausen stabilisiere. Deshalb sollte man die Studenten nicht mit einem Steuerbescheid in Nordhausen begrüßen und sie nicht als Einnahmenbeschaffer missbrauchen. Das gilt besonders in Zeiten, in denen nach Aussagen der Stadtverwaltung die Kassen voll sind. Nordhausen braucht zur nötigen Belebung weniger Restriktionen, braucht positive Initiativen statt Steuerbürokratie.
2. Aus den Zahlen zu den Haupt- und Nebenwohnsitzen der vergangenen 10 Jahren, die seitens der Stadtverwaltung vorgelegt wurden, ergibt sich, dass die mit der Einführung der Steuer erhoffte Erhöhung der Hauptwohnsitze – insbesondere jener von Studenten der Hochschule – nie stattgefunden hat. Die Zahlen der Haupt- und Nebenwohnsitze unterliegen diskontinuierlichen Schwankungen. Ein Trend ist nicht erkennbar. Die Steuer hat den gewollten Effekt nicht entfaltet.
3. Die Einnahmen aus der Steuer belaufen sich nach Angaben der Stadtverwaltung zwischen 30.000 bis 37.000 Euro pro Jahr. Ebenfalls nach Angaben der Stadtverwaltung sind drei Mitarbeiterinnen mit den Arbeiten zur Erhebung, Abrechnung, Mahnung usw. der Zweitwohnungssteuer befasst, wenn auch nicht in vollem Umfang ihrer Arbeitszeit. Der sich daraus ergebende Kostenaufwand dürfte geschätzt jährlich um die 10.000 Euro bis 15.000 Euro betragen. Somit blieben Netto-Erlöse von lediglich rund 15.000 Euro. Dem wäre noch der in Punkt 1 der Begründung erwähnte negative Image-Effekt der Steuer entgegenzusetzen.
Die verbliebene Differenz kann durch die Streichung von zwei Trinkwasserspendern im Stadtgebiet geschlossen werden. Diese sind bereits bei der Beschlussfassung als nicht durchdacht eingeschätzt worden. Grund dafür ist die Klassifizierung der Anlagen als Schanktechnik. Eben diese Klassifizierung erfordert einen immensen Aufwand bei Filter- und Hygienenachweisen im laufenden Betrieb. Damit ist die Finanzlücke zu Gunsten einer städtischen Zukunftsentscheidung geschlossen.
Kommentare
bleibtmalfeinineurer
03.07.2023, 16.22 Uhr
Interessanter Vorschlag...
...Tatsächlich könnte der Entfall der Steuer, manchem Studierenden das Leben verschönern....ob es deswegen allerdings mehr Studierende an der FH NDH gäbe, ist schon recht spekulativ. Also die Zweitwohnungssteuer beträgt in NDH 15Prozent der Miete. Das bedeutet (bei 30 TEUR Steuer im Jahr), dass 200.000 Euro an Mieten gezahlt werden. Eine durchschnittliche Studentenbude kostet wieviel ? Vielleicht 300 EUR im Monat - also 3.600 EUR pro Jahr ? Also geht es hier um sagenhafte 56 Studierende... (200.000 / 3.600).
Das bedeutet also, dass 56 Studierende ihren Hauptwohnsitz NICHT nach NDH verlegt haben. An der FHN studieren mehr als 2.000 junge Leute...von denen ein Teil ohnehin aus NDH kommt und der Rest entsprechend seinen Hauptwohnsitz in NDH angemeldet haben muss, oder entsprechend aus anderen Gründen die Zweitwohnungssteuer nicht zahlt.
Der Impact dieser Satzungsänderung ist also eher gering, aber allemal eine Meldung wert.
Das bedeutet also, dass 56 Studierende ihren Hauptwohnsitz NICHT nach NDH verlegt haben. An der FHN studieren mehr als 2.000 junge Leute...von denen ein Teil ohnehin aus NDH kommt und der Rest entsprechend seinen Hauptwohnsitz in NDH angemeldet haben muss, oder entsprechend aus anderen Gründen die Zweitwohnungssteuer nicht zahlt.
Der Impact dieser Satzungsänderung ist also eher gering, aber allemal eine Meldung wert.
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Ein Bürger
03.07.2023, 16.46 Uhr
Ziel des Antrages ist es wohl,
die Zahl 56 zu erhöhen, @AxelS.
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Nachgedacht
03.07.2023, 18.07 Uhr
Zweitwohnsitzsteuer
Der Antrag der AFD und die Begründung klingen auf den ersten Blick logisch und begrüßenswert.
Eine weitreichende finanzielle Folge leibt aber unbeantwortet: wenn die Zweitwohnsitzsteuer wegfallen würde, würden Studierende von außerhalb vermutlich nicht mehr den Erstwohnsitz nach Nordhausen verlagern. Ergo fällt die Schlüsselzuweisung vom Land weg. Es fehlen also nicht nur die Einnahmen aus der Zweitwohnsitzsteuer, sondern auch die Einnahmen aus den Erstwohnsitzen. Bislang war die Zweitwohnsitzsteuer ja genau dazu gedacht, die Erstwohnsitze hierher zu verlegen. Es wäre interessant zu wissen, mit welcher Summe die AFD hier rechnet.
Eine weitreichende finanzielle Folge leibt aber unbeantwortet: wenn die Zweitwohnsitzsteuer wegfallen würde, würden Studierende von außerhalb vermutlich nicht mehr den Erstwohnsitz nach Nordhausen verlagern. Ergo fällt die Schlüsselzuweisung vom Land weg. Es fehlen also nicht nur die Einnahmen aus der Zweitwohnsitzsteuer, sondern auch die Einnahmen aus den Erstwohnsitzen. Bislang war die Zweitwohnsitzsteuer ja genau dazu gedacht, die Erstwohnsitze hierher zu verlegen. Es wäre interessant zu wissen, mit welcher Summe die AFD hier rechnet.
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Franz Haarkamm
03.07.2023, 18.21 Uhr
Die AfD gibt sich sozial
Interessant wäre jetzt zu wissen, wie hoch der Anteil der Studierenden unter den mit Zweitwohnsitz gemeldeten tatsächlich ist. Für Studenten ist die Hürde, den Studienort as Zweitwohnsitz zu haben, normalerweise sehr hoch. Ich kenne einen Fall, in dem ein Student von einer westdeutschen Großstadt sogar zwangsumgemeldet wurde, weil er sich dort nur mit Zweitwohnsitz gemeldet hatte. Von daher bitte Zahlen auf den Tisch: Um wen geht es tatsächlich?
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Schnapsglas
03.07.2023, 21.10 Uhr
Prof. Wagner hat zurecht Zweitwohnsitzsteuer kritisiert
Am 5. April 2023 hat Hochschulchef Pro. Wagner das Problem zurecht thematisiert in einer Thüringer Zeitung. Ich zitiere:
"Mein Ziel ist die Steigerung der Attraktivität des Hochschulstandortes und das Setzen deutlicher Willkommenssignale seitens der Stadt anstelle einer Zweitwohnsitzsteuer, die auswärtige Studierwillige eher abschreckt." (kann gegogelt werden)
Es ist für mich absolut unterirdisch wie hier steil gegangen wird wegen einem vernünftigen Vorschlag...
"Mein Ziel ist die Steigerung der Attraktivität des Hochschulstandortes und das Setzen deutlicher Willkommenssignale seitens der Stadt anstelle einer Zweitwohnsitzsteuer, die auswärtige Studierwillige eher abschreckt." (kann gegogelt werden)
Es ist für mich absolut unterirdisch wie hier steil gegangen wird wegen einem vernünftigen Vorschlag...
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Jaquar
04.07.2023, 07.27 Uhr
Zweitwohnsitzsteuer für Studenten sinnlos
Die Erhebung von Zweitwohnsitzsteuer wird durch die Kommunalabgabengesetze geregelt. Diese Kommunalgesetze dürfen nicht gegen Bundesgesetze verstoßen. Das Meldegesetz ist ein solches höherrangiges Gesetz. Im Meldegesetz kommen die Begriffe Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz auch nicht vor. Dort heißt es lediglich Meldesitz, Hauptwohnung und Nebenwohnung. Meldesitz ist nicht zwangsläufig die Hauptwohnung. Da sich ein Student normalerweise während des Studiums hauptsächlich am Ausbildungsstandort aufhält, ist dieser auch Hauptwohnung im Sinne des Meldegesetzes. Einfach Ausbildungsstandort als Hauptwohnung eintragen lassen und Meldesitz in der Heimat lassen. Bei Bundestagsabgeordneten, die sich hauptsächlich in Berlin aufhalten, funktioniert das auch.
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bleibtmalfeinineurer
04.07.2023, 08.29 Uhr
Zweitwohnsitz... und Hauptwohnsitz...
...um hier mal Klarheit rein zu bringen:
Der Hauptwohnsitz ist dort wo sie der Lebensmittelpunkt befindet. Das ist regelmäßig der Fall, wenn dort die Familie lebt, kann aber auch anders begründet werden. Der Zweitwohnsitz ist Wohnraum, dem in aller Regel eine Erwerbsabsicht zu Grunde liegt. Der Pendler z.B., der an seinem Arbeitsort ein kleines Appartement kauft oder mietet meldet dies als seinen Zweitwohnsitz an. Steuerrechtlich kann er dann eine wöchentliche Heimfahrt, Wohnkosten und ggf.auch eine Verpflegungspauschale berücksichtigen. Bei den Studenten geht es eben nicht um Arbeit sondern ums Studieren.
In manchen Regionen (in erster Linie Urlaubsgebiete) wird üblicherweise eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben. In solchen Gegenden stehen häufig Wohnungen leer, oder werden als Ferienwohnung (teuer) vermietet da sie betuchten Großstädten gehören, die dann eben ein oder zweimal im Jahr die Wohnung nutzen. Die Kehrseite ist, dass Einheimische keinen Wohnraum finden, oder dieser eben sehr teuer ist. Beides ist in NDH nicht der Fall - die Zweitwohnsitzsteuer daher eigentlich tatsächlich obsolet... Andererseits wenn nur die Hälfte der 2000 Studierenden nicht aus NDH und Umgebung kommt, und meine pi x Daumen hergerechneten 56 (siehe oben) Studenten Zweitwohnsitzsteuer zahlen, dann lässt das vermuten, dass also wenigstens knapp 1000 Studenten ihren Hauptwohnsitz in NDH angemeldet haben... das ist aber nur eine bloße Vermutung... Welche weiteren Auswirkungen das hat - oben schrieb einer von Bedarfszuweisungen - weiß ich nicht.
Meine Aussage war, dass eine Änderung offenbar nur für eine sehr kleine Personengruppe einen Vorteil brächte und ansonsten kaum einen Unterschied macht.
Der Hauptwohnsitz ist dort wo sie der Lebensmittelpunkt befindet. Das ist regelmäßig der Fall, wenn dort die Familie lebt, kann aber auch anders begründet werden. Der Zweitwohnsitz ist Wohnraum, dem in aller Regel eine Erwerbsabsicht zu Grunde liegt. Der Pendler z.B., der an seinem Arbeitsort ein kleines Appartement kauft oder mietet meldet dies als seinen Zweitwohnsitz an. Steuerrechtlich kann er dann eine wöchentliche Heimfahrt, Wohnkosten und ggf.auch eine Verpflegungspauschale berücksichtigen. Bei den Studenten geht es eben nicht um Arbeit sondern ums Studieren.
In manchen Regionen (in erster Linie Urlaubsgebiete) wird üblicherweise eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben. In solchen Gegenden stehen häufig Wohnungen leer, oder werden als Ferienwohnung (teuer) vermietet da sie betuchten Großstädten gehören, die dann eben ein oder zweimal im Jahr die Wohnung nutzen. Die Kehrseite ist, dass Einheimische keinen Wohnraum finden, oder dieser eben sehr teuer ist. Beides ist in NDH nicht der Fall - die Zweitwohnsitzsteuer daher eigentlich tatsächlich obsolet... Andererseits wenn nur die Hälfte der 2000 Studierenden nicht aus NDH und Umgebung kommt, und meine pi x Daumen hergerechneten 56 (siehe oben) Studenten Zweitwohnsitzsteuer zahlen, dann lässt das vermuten, dass also wenigstens knapp 1000 Studenten ihren Hauptwohnsitz in NDH angemeldet haben... das ist aber nur eine bloße Vermutung... Welche weiteren Auswirkungen das hat - oben schrieb einer von Bedarfszuweisungen - weiß ich nicht.
Meine Aussage war, dass eine Änderung offenbar nur für eine sehr kleine Personengruppe einen Vorteil brächte und ansonsten kaum einen Unterschied macht.
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Jaquar
04.07.2023, 09.11 Uhr
Ergänzung
Die melderechtliche Nebenwohnung kann auch Hauptwohnsitz im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung sein(Siehe Erklärung von Axel S.). Die melderechtliche Hauptwohnung kann auch Zweitwohnungssitz sein. Der Meldesitz ist aber immer unabhängig vom Innehaben einer Wohnung. Die Zweitwohnungssteuersatzungen sind da etwas schwammig formuliert (vlt. um die "Steuerpflichtigen" zu irritieren).
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bleibtmalfeinineurer
04.07.2023, 23.00 Uhr
schwammig ist da gar nix...
das Steuerrecht regelt ganz klar, dass der Hauptwohnsitz dort ist, wo der Lebensmittelpunkt ist. Das ist ggf. zu belegen. Wenn halt die Gemeinde, in der man seinen "Nichthauptwohnsitz" hat, eine Zweitwohnsitzsteuer erhebt, dann ist das eben so. Ein Single (also unverheiratet und in keiner eingetragenen eheähnlichen Gemeinschaft) - und das dürften die meisten Studenten sein - kann sich dann überlegen, was für ihn günstiger ist, Miete und Fahrtkosten steuermindernd anzusetzen und Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, oder eben die Zweitwohnsitzsteuer vermeiden und Miete und Pendlerpauschale in den Wind schreiben .... das ist eine einfache Rechenaufgabe.
Ohne das jetzt nachgerechnet zu haben, aber bei 15Prozent Steuer auf durchschnittlich 3.600 EUR pro Jahr rechnet sich der Zweitwohnsitz allein durch die Fahrtkostenpauschale allemal, wenn man mehr als 70km entfernt wohnt und jedes zweite Wochenende nach Hause fährt. Voraussetzung ist natürlich, dass man ein steuerpflichtiges Einkommen hat.... denn nur, wer Steuern zahlt, kann auch Werbungskosten absetzen....das sollte bei Studenten eher seltener der Fall sein. Das würde auch erklären, warum offenbar die Mehrheit der Studenten die Steuer vermeidet und ihren Hauptwohnsitz in NDH anmeldet.... wenn das denn so ist. Aber der Verdacht liegt nahe bei den Zahlen (siehe oben).
Sorry fürs Klugscheißen... ;-)
Lesen Sie mit, Herr Prophet ? Ist ein interessantes Thema, nicht nur für Studenten...sondern für jeden, der berufsbedingt von außerhalb nach NDH einpendelt.
Ohne das jetzt nachgerechnet zu haben, aber bei 15Prozent Steuer auf durchschnittlich 3.600 EUR pro Jahr rechnet sich der Zweitwohnsitz allein durch die Fahrtkostenpauschale allemal, wenn man mehr als 70km entfernt wohnt und jedes zweite Wochenende nach Hause fährt. Voraussetzung ist natürlich, dass man ein steuerpflichtiges Einkommen hat.... denn nur, wer Steuern zahlt, kann auch Werbungskosten absetzen....das sollte bei Studenten eher seltener der Fall sein. Das würde auch erklären, warum offenbar die Mehrheit der Studenten die Steuer vermeidet und ihren Hauptwohnsitz in NDH anmeldet.... wenn das denn so ist. Aber der Verdacht liegt nahe bei den Zahlen (siehe oben).
Sorry fürs Klugscheißen... ;-)
Lesen Sie mit, Herr Prophet ? Ist ein interessantes Thema, nicht nur für Studenten...sondern für jeden, der berufsbedingt von außerhalb nach NDH einpendelt.
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Jaquar
05.07.2023, 06.45 Uhr
Melderecht vs. Steuerrecht
Alles schön und gut, was Sie da schreiben. Aber für die Feststellung des Hauptwohnsitzes muss man sich als Student nicht beim Meldeamt komplett ummelden. Meldesitz, Hauptwohnung und Nebenwohnung aus dem Melderegister spielen für das Steuerrecht keine Rolle sondern die separate Zuordnung Erstwohnsitz/Zweitwohnsitz.
Die Bedeutung von Wohnung aus dem Melderecht ist ungleich der Bedeutung Wohnsitz aus dem Steuerrecht.
Ein Student hält sich normalerweise hauptsächlich am Ausbildungsstandort auf und hat da meistens auch eine Wohnung. Somit ist im Steuerrecht dieser Ausbildungsstandort sein Hauptwohnsitz(Erstwohnsitz) und eine Zweitwohnsitzsteuer entfällt. Die Einstufung dieses Wohnsitzes als Zweitwohnsitz durch die Steuerbehörde ist hier einfach nicht angemessen. Egal was im Melderegister für eine Wohnung eingetragen ist. Dazu gibt es auch genügend Urteile.
Die Bedeutung von Wohnung aus dem Melderecht ist ungleich der Bedeutung Wohnsitz aus dem Steuerrecht.
Ein Student hält sich normalerweise hauptsächlich am Ausbildungsstandort auf und hat da meistens auch eine Wohnung. Somit ist im Steuerrecht dieser Ausbildungsstandort sein Hauptwohnsitz(Erstwohnsitz) und eine Zweitwohnsitzsteuer entfällt. Die Einstufung dieses Wohnsitzes als Zweitwohnsitz durch die Steuerbehörde ist hier einfach nicht angemessen. Egal was im Melderegister für eine Wohnung eingetragen ist. Dazu gibt es auch genügend Urteile.
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Franz Haarkamm
05.07.2023, 09.21 Uhr
Nochmal: Um wen geht es?
Wenn es nur um die Studenten ginge, könnte die Stadt Nordhausen ja m.W. auch auf die Zweitwohnungsteuer für dies Gruppe verzichten. (Sie täte allerdings (aufgrund der von der Einwohnerzahl abhängigenen Zuweisungen) gut daran, durchzusetzen, daß sie mit Hauptwohnsitz in NDH gemeldet sind.)
Um wen geht es also? Eine ganzjährige Ferienwohnung wird sich - in diesem touristisch hochattraktiven Gebiet - auch kaum jemand leisten. Bleiben also unverheiratete Pendler, die hier arbeiten. Es soll ja durchaus Leute aus Osteuropa geben, die hier ihren Lebensunterhalt hier verdienen. Und aufgrund des Fachkräftemangels ist das ja durchaus hilfreich. (Das würde die AfD natürlich nie offen sagen!) Wenn Nordhausen nun eine Zweitwohnungsteuer erhebt, ist das durchaus ein Standortnachteil. Da es in der Nordhäuser AfD wohl einige Unternehmer gibt, kann man nur sagen: "Honi soit qui mal y pense".
Um wen geht es also? Eine ganzjährige Ferienwohnung wird sich - in diesem touristisch hochattraktiven Gebiet - auch kaum jemand leisten. Bleiben also unverheiratete Pendler, die hier arbeiten. Es soll ja durchaus Leute aus Osteuropa geben, die hier ihren Lebensunterhalt hier verdienen. Und aufgrund des Fachkräftemangels ist das ja durchaus hilfreich. (Das würde die AfD natürlich nie offen sagen!) Wenn Nordhausen nun eine Zweitwohnungsteuer erhebt, ist das durchaus ein Standortnachteil. Da es in der Nordhäuser AfD wohl einige Unternehmer gibt, kann man nur sagen: "Honi soit qui mal y pense".
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Jaquar
05.07.2023, 10.10 Uhr
Thema verfehlt
Es geht wie aus der Überschrift deutlich erkennbar um den Hochschulstandort. Also speziell um die Erhebung von Zweitwohnsitzsteuer von Studenten, die eigentlich aus rechtlichen Gründen zu befreien sind. Denn für die Erhebung der Zweitwohnsitzsteuer sind die tatsächlichen Wohnverhältnisse zu berücksichtigen und nicht nur das bloße Abstellen auf den Eintrag im Melderegister erlaubt. Wird z.B. die eingetragene Nebenwohnung am Ausbildungsplatz nachweislich hauptsächlich benutzt, ist diese Wohnung eben Hauptwohnung und dementsprechend der Ausbildungsstandort Hauptwohnsitz und nicht Zweitwohnsitz.
aber Herzlichen Glückwunsch zum AFD framing , denn m. E. hat die mit der Einführung der Zweitwohnungssteuer definitiv nichts zu tun.
aber Herzlichen Glückwunsch zum AFD framing , denn m. E. hat die mit der Einführung der Zweitwohnungssteuer definitiv nichts zu tun.
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bleibtmalfeinineurer
05.07.2023, 10.41 Uhr
Sehr interessant, Jaquar...
aber was Sie schreiben würde ja bedeuten, dass eine Zweitwohnsitzsteuer im Falle von Studenten ins Leere laufen MUSS, da diese nach Ihrer Erklärung ihren steuerlichen Hauptwohnsitz am Hochschulplatz hätten.
Welches Finanzamt ist z.B. für einen Studenten zuständig, der in NDH studiert und meinetwegen in Braunschweig seinen Hauptwohnsitz hat ? Nach meinem Verständnis wäre es Braunschweig.
Ich muss das unbedingt mal recherchieren.... da fehlt mir offenbar etwas.
Wenn Sie damit richtig lägen - und ich es richtig verstehe, dann wäre der gesamte Diskussion und auch dem Vorschlag des Herrn Prophet die Grundlage entzogen.
Wissen Sie, ich stecke gerade in einer ähnlichen Situation... von daher ist das für mich gerade von großem Interesse.
Welches Finanzamt ist z.B. für einen Studenten zuständig, der in NDH studiert und meinetwegen in Braunschweig seinen Hauptwohnsitz hat ? Nach meinem Verständnis wäre es Braunschweig.
Ich muss das unbedingt mal recherchieren.... da fehlt mir offenbar etwas.
Wenn Sie damit richtig lägen - und ich es richtig verstehe, dann wäre der gesamte Diskussion und auch dem Vorschlag des Herrn Prophet die Grundlage entzogen.
Wissen Sie, ich stecke gerade in einer ähnlichen Situation... von daher ist das für mich gerade von großem Interesse.
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Jaquar
05.07.2023, 10.55 Uhr
Bundesmeldegesetz
(Sie täte allerdings (aufgrund der von der Einwohnerzahl abhängigen Zuweisungen) gut daran, durchzusetzen, daß sie mit Hauptwohnsitz in NDH gemeldet sind.)
Die Mitarbeiter der Stadt Nordhausen werden ihrem Aufruf mit Sicherheit nicht folgen.
Es heißt Bundesmeldegesetz und nicht Stadt-Nordhausen-Meldegesetz.
Bundesbehördliche Aufgaben werden von Mitarbeitern der Meldebehörde(Bund) erledigt und nicht von Kommunalbehörden.
Die Mitarbeiter der Stadt Nordhausen werden ihrem Aufruf mit Sicherheit nicht folgen.
Es heißt Bundesmeldegesetz und nicht Stadt-Nordhausen-Meldegesetz.
Bundesbehördliche Aufgaben werden von Mitarbeitern der Meldebehörde(Bund) erledigt und nicht von Kommunalbehörden.
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Jaquar
05.07.2023, 11.34 Uhr
nicht zwangsläufig befreit
In Ausnahmefällen ist es schon möglich, dass Studenten zweitwohnungssteuerpflichtig sind. Kommunalgesetze dürfen nicht in Bundes- oder Landesgesetze eingreifen, da liegt das "Problem" für die Kommunen. Für steuerliche Angelegenheiten weiß das Finanzamt sicher eher bescheid.
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Franz Haarkamm
05.07.2023, 11.43 Uhr
Meldegesetz @Jaquar
Aber die Stadt Nordhausen kann durchsetzen (lassen), daß der, der hier seinen Lebensschwerpunkt hat, auch hier mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Wie bereits oben beschrieben: Ich kenne eine Person, die sich in einer westdeutschen Großstadt mit Zweitwohnsitz gemeldet hatte. Diese wurde mit viel Bürokratie zwangsumgemeldet.
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Jaquar
05.07.2023, 12.01 Uhr
Zwangsumgemeldet
Und das finden Sie sicherlich auch noch gut so? Manchmal frage ich mich echt, wo wir inzwischen angekommen sind.
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diskobolos
05.07.2023, 12.06 Uhr
Ist das so?
"Bundesbehördliche Aufgaben werden von Mitarbeitern der Meldebehörde(Bund) erledigt und nicht von Kommunalbehörden."
Das klingt logisch, gaube ich aber trotzdem nicht. M. E. hat der Bund gar keine zentrale Meldebehörde, aber NDH hat ein Einwohnermeldeamt. Wer sollte denn eigentlich auch ermitteln, wo der Lebensmittelpunkt eines Studierenden ist. Könnte ja auch sein Elternhaus sein, wo er an den Wochenenden und in den Semesterferien ist. Ich kann mir auch vorstellen, dass es vielen emotional schwer fällt sich dort abzumelden, wo sie ihre Wurzeln haben.
Das klingt logisch, gaube ich aber trotzdem nicht. M. E. hat der Bund gar keine zentrale Meldebehörde, aber NDH hat ein Einwohnermeldeamt. Wer sollte denn eigentlich auch ermitteln, wo der Lebensmittelpunkt eines Studierenden ist. Könnte ja auch sein Elternhaus sein, wo er an den Wochenenden und in den Semesterferien ist. Ich kann mir auch vorstellen, dass es vielen emotional schwer fällt sich dort abzumelden, wo sie ihre Wurzeln haben.
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Franz Haarkamm
05.07.2023, 14.03 Uhr
Zwangsummeldung @Jaquar
Nein, ich finde das zumindest emotional nicht gut so! Ich habe mich damals - vor vielen Jahren - als ich studierte geärgert, daß ich meinen Hauptwohnsitz verlegen musste. Und auch das genannte Beispiel fand ich nicht sonderlich erbaulich. Fakt ist aber auch, daß die Stadt Nordhausen, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, Infrastruktur bereitstellt, die auch von den Studierenden, die nun mal ihren Lebensschwerpunkt in ihr haben, genutzt wird. (Ein Beispiel wäre z.B. die Straßenbahn, deren Finanzierung ja ab und zu auf der Kippe stehen soll.) Von daher ist es nur fair, wenn sie zum Tragen dieser Last beitragen. Dabei dürfte die Zuweisung aufgrund der Meldung als Hauptwohnsitz, die Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer deutlich überschreiten.
Im Übrigen, glaube ich sogar, daß diese Steuer Nordhausen mehr schadet als nutzt (Das mit den Studierenden lässt sich anders regeln, touristische Zweitwohnungen wird es kaum gebben, was bleibt sind die Pendler, und bei ihnen führt sie zu einem Standortnachteil für Nordhausen.)
Mein Problem ist aber, daß ich mich nicht gerne von Politikern - egal welche Farbe sie haben - nicht gerne verar...en lasse. Wenn man davon ausgeht, daß die AfD-Stadträte Intelligenz besitzen, wissen sie das Beschriebene alles, und das mit den Studenten ist nur vorgeschoben, weil es sich gut anhört.
Im Übrigen, glaube ich sogar, daß diese Steuer Nordhausen mehr schadet als nutzt (Das mit den Studierenden lässt sich anders regeln, touristische Zweitwohnungen wird es kaum gebben, was bleibt sind die Pendler, und bei ihnen führt sie zu einem Standortnachteil für Nordhausen.)
Mein Problem ist aber, daß ich mich nicht gerne von Politikern - egal welche Farbe sie haben - nicht gerne verar...en lasse. Wenn man davon ausgeht, daß die AfD-Stadträte Intelligenz besitzen, wissen sie das Beschriebene alles, und das mit den Studenten ist nur vorgeschoben, weil es sich gut anhört.
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bleibtmalfeinineurer
05.07.2023, 14.34 Uhr
Eine kurze Recherche später...
Im Bundesmeldegesetz (BMG) sind die Zuständigkeiten, Befugnisse und Pflichten der regionalen Meldebehörden (Meldebehörden werden durch Landesrecht bestimmt) geregelt. Es vereinheitlicht die Meldebestimmungen bundesweit. Dort ist geregelt, dass der Hauptwohnsitz die vorwiegend genutzte Wohnung sein soll. Bei verheirateten ist es die gemeinsam genutzte Wohnung. In Zweifelsfällen, ist die vorwiegend genutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt (weiche Faktoren, wie Freunde, Vereinsmitgliedschaften u.anderes).
Nach dem Wohnungsstatus richtet sich u.a. die Zuständigkeit des Finanzamtes und die ggf. Kommunal erhobene Zweitwohnungssteuer. Demzufolge gibt es keine Diskrepanz zwischen Bundesmeldegesetz und Steuerrecht.
Also kann ein FHN Student seine Wohnung in NDH als Zweitwohnung anmelden und die steuerlichen Möglichkeiten dafür in Anspruch nehmen, wenn er nachweislich seinen Lebensmittelpunkt wo anders hat. Kann er das nicht und verbringt nachweislich mehr als 6 Monate eines Jahres on NDH, so hat er sich umzumelden und somit würde seine Butze zur Hauptwohnung.
Da die Zweitwohnungssteuer nach meiner Kenntnis unabhängig vom Einkommen ist, fährt also ein i.d.R. einkommensschwacher Student mit einer Ummeldung besser. Für Berufspendler sieht das in aller Regel anders aus. Sind sie verheiratet (od. Eheänl. Gem.) gibt es keine Diskussion, wo die Hauptwohnung ist, sind sie es nicht müssen sie nachweisen können, dass sich ihr Lebensmittelpunkt nicht am Arbeitsort befindet, womit die Wohnung am Arbeitsort trotz überwiegender Nutzung zur Zweitwohnung wird.
Tatsächlich ist das Zweitwohnungsmodell für die allermeisten Studenten wegen der Zweitwohnungssteuer unattraktiv. Fiele sie weg ist eben fraglich, ob deswegen mehr Studenten kämen, allerdings recht sicher, dass sich kein Student mehr in NDH anmelden würde...warum sollte er das tun ? Von daher ergibt die Zweitwohnsitzsteuer durchaus Sinn.
Nach dem Wohnungsstatus richtet sich u.a. die Zuständigkeit des Finanzamtes und die ggf. Kommunal erhobene Zweitwohnungssteuer. Demzufolge gibt es keine Diskrepanz zwischen Bundesmeldegesetz und Steuerrecht.
Also kann ein FHN Student seine Wohnung in NDH als Zweitwohnung anmelden und die steuerlichen Möglichkeiten dafür in Anspruch nehmen, wenn er nachweislich seinen Lebensmittelpunkt wo anders hat. Kann er das nicht und verbringt nachweislich mehr als 6 Monate eines Jahres on NDH, so hat er sich umzumelden und somit würde seine Butze zur Hauptwohnung.
Da die Zweitwohnungssteuer nach meiner Kenntnis unabhängig vom Einkommen ist, fährt also ein i.d.R. einkommensschwacher Student mit einer Ummeldung besser. Für Berufspendler sieht das in aller Regel anders aus. Sind sie verheiratet (od. Eheänl. Gem.) gibt es keine Diskussion, wo die Hauptwohnung ist, sind sie es nicht müssen sie nachweisen können, dass sich ihr Lebensmittelpunkt nicht am Arbeitsort befindet, womit die Wohnung am Arbeitsort trotz überwiegender Nutzung zur Zweitwohnung wird.
Tatsächlich ist das Zweitwohnungsmodell für die allermeisten Studenten wegen der Zweitwohnungssteuer unattraktiv. Fiele sie weg ist eben fraglich, ob deswegen mehr Studenten kämen, allerdings recht sicher, dass sich kein Student mehr in NDH anmelden würde...warum sollte er das tun ? Von daher ergibt die Zweitwohnsitzsteuer durchaus Sinn.
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Jaquar
05.07.2023, 14.38 Uhr
Hört sich vernünftig an
Was viele halt nicht erkennen ist, das nicht alle Studenten aus reichbetuchtem Elternhaus abstammen. Die Eltern dieser Studenten arbeiten in deren Heimat und erbringen mit ihrer Arbeit die Steuern für die Bildungseinrichtungen in anderen Bundesländern/Städten. Die Schlüsselzuweisungen werden also denen weggenommen, die vorher die Kosten für die schulische Ausbildung erbracht haben. Sozialer wäre definitiv eine Lösung in der die Schlüsselzuweisung nicht abhängig vom Meldesitz ist. Das ist aber politisch nicht gewollt. So wird der Streit ums Geld auf die klammen Kommunen und die Studenten abgeschoben. Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte.
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Jaquar
05.07.2023, 14.53 Uhr
Auszug Urteil
[24] 20 – § 2a ZwAbS bestimmt als Hauptwohnung die faktisch vorwiegend benutzte Wohnung, was regelmäßig durch die Anmeldung als Hauptwohnung dokumentiert werde. Das Wort "regelmäßig" verweist darauf, dass dies ausnahmsweise nicht gilt, wenn die melderechtlichen Verhältnisse die Wirklichkeit nicht zutreffend widerspiegeln. Das könnte etwa der Fall sein, wenn die als Hauptwohnung angemeldete Wohnung faktisch nicht vorwiegend benutzt wird und deshalb tatsächlich die Nebenwohnung ist. Umgekehrt ist nach dieser Vorschrift eine als Nebenwohnung angemeldete Wohnung dann Hauptwohnung im Sinne der Zweitwohnungsabgabensatzung, wenn sie faktisch vorwiegend benutzt wird. Damit ist der sich aus dem verfassungsrechtlich vorgegebenen Aufwandsbegriff und dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit ergebenden Notwendigkeit Rechnung getragen, dass nachweislich unrichtige melderechtliche Verhältnisse keinen Einfluss auf die Zweitwohnungssteuerpflicht haben dürfen.
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bleibtmalfeinineurer
05.07.2023, 19.34 Uhr
Danke für die erhellend Diskussion @jaqar
Wünsche einen schönen Abend.
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Harzfreund
05.07.2023, 20.58 Uhr
Eine typisch deutsche Diskussion !
Wir erkennen ganz viele Probleme.
Leider finden wir dafür keine pragmatische Lösung.
Leider finden wir dafür keine pragmatische Lösung.
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bleibtmalfeinineurer
05.07.2023, 22.34 Uhr
Typisch deutsch ist doch cool @Harzfreund...
...prinzipiell gebe ich Ihnen Recht, ja ... das wäre tatsächlich typisch deutsch.
In der obigen Debatte ging es aber darum heraus zufinden, ob es tatsächlich sinnvoll ist, die Zweitwohnungssteuer (wie von Herrn Prophet vorgeschlagen) abzuschaffen. Es gibt sowohl Argumente dafür und dagegen. Wegen der Ausgestaltung der Steuer ist es eben wesentlich, was Haupt- und was Nebenwohnsitz ist... So wie ich das sehe, brächte eine Abschaffung der Steuer der Stadt, der FH und den allermeisten Studenten keinen Vorteil. Das einzige was bliebe, wäre die Hoffnung auf mehr Studenten unter Inkaufnahme einer Verringerung der Bedarfszuweisungen.
Also ... Nein, nicht sinnvoll, aber hört sich erstmal gut an. Vom Ideenlieferanten also entweder nicht gut genug durchdacht... oder eben mal wieder eine der einfachen Lösungen für Probleme, die die wenigsten (hier gerade 56 Studenten ... vielleicht auch 100) haben.
Von einem, der sich als OB-Kandidat zur Wahl stellt, erwarte ich ein wenig mehr Substanz. Er muss nicht alles wissen und alles können... natürlich nicht, aber die Überlegungen, die Jaqar und ich in der obigen Debatte angestellt haben, hätte der Herr Kandidat vor der Formulierung seines Vorschlages auch anstellen können. Stattdessen entscheidet er sich, das ganze erstmal raus zu hauen, in der Hoffnung, dass es ja sowieso keiner hinterfragt... (warum auch, sind ja alle doof, oder ?) ...naja, das ging dann wohl daneben.
Wenn ich manches hier so lese, frage ich mich, ob ich nicht selbst meinen Hut in den Ring werfen sollte, bevor ich meine Heimatstadt irgendwelchen Demagogen überlasse...aber, keine Angst, ich kenne meine Grenzen...und wäre wahrscheinlich nicht aufregend genug.
Es ist gut, Argumente auszutauschen und die Gegenargumente ernst zu nehmen... oder nicht ?
In der obigen Debatte ging es aber darum heraus zufinden, ob es tatsächlich sinnvoll ist, die Zweitwohnungssteuer (wie von Herrn Prophet vorgeschlagen) abzuschaffen. Es gibt sowohl Argumente dafür und dagegen. Wegen der Ausgestaltung der Steuer ist es eben wesentlich, was Haupt- und was Nebenwohnsitz ist... So wie ich das sehe, brächte eine Abschaffung der Steuer der Stadt, der FH und den allermeisten Studenten keinen Vorteil. Das einzige was bliebe, wäre die Hoffnung auf mehr Studenten unter Inkaufnahme einer Verringerung der Bedarfszuweisungen.
Also ... Nein, nicht sinnvoll, aber hört sich erstmal gut an. Vom Ideenlieferanten also entweder nicht gut genug durchdacht... oder eben mal wieder eine der einfachen Lösungen für Probleme, die die wenigsten (hier gerade 56 Studenten ... vielleicht auch 100) haben.
Von einem, der sich als OB-Kandidat zur Wahl stellt, erwarte ich ein wenig mehr Substanz. Er muss nicht alles wissen und alles können... natürlich nicht, aber die Überlegungen, die Jaqar und ich in der obigen Debatte angestellt haben, hätte der Herr Kandidat vor der Formulierung seines Vorschlages auch anstellen können. Stattdessen entscheidet er sich, das ganze erstmal raus zu hauen, in der Hoffnung, dass es ja sowieso keiner hinterfragt... (warum auch, sind ja alle doof, oder ?) ...naja, das ging dann wohl daneben.
Wenn ich manches hier so lese, frage ich mich, ob ich nicht selbst meinen Hut in den Ring werfen sollte, bevor ich meine Heimatstadt irgendwelchen Demagogen überlasse...aber, keine Angst, ich kenne meine Grenzen...und wäre wahrscheinlich nicht aufregend genug.
Es ist gut, Argumente auszutauschen und die Gegenargumente ernst zu nehmen... oder nicht ?
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Jaquar
06.07.2023, 05.42 Uhr
Strategisches Denken
Den Prozess vor dem Verwaltungsgericht in Braunschweig gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer habe ich mit Ankündigung beim Kämmerer der Gemeinde gewonnen. Trotz Eintragung als Nebenwohnung im Melderegister konnte ich nachweisen, dass die Nebenwohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung als Hauptwohnung benutzt wird. Zudem finde ich, dass die Zweitwohnungssteuer für Studenten diese eher abschrecken könnte. Jeder Student, der sich auf Grund der Zweitwohnungssteuer für einen anderen Ausbildungsstandort entscheidet, ist ein Verlust. Die fehlende Schlüsselzuweisung als fast einziges Argument vorzubringen, ist zu kurz gedacht. Jeder Student bringt auch Ideen, Umsatz, Arbeitskraft,... mit und bleibt vielleicht auch hier, um zu arbeiten und zu leben.
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