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Sa, 14:43 Uhr
27.05.2023
Das gilt aktuell für Photovoltaik-Anlagen

Das Dach als Kraftwerk

Höhere Vergütungssätze, niedrigere Steuern und weniger bürokratische Hürden: Der Gesetzgeber hat die Konditionen für Photovoltaik-Anlagen in diesem Jahr verbessert. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, welche Rahmenbedingungen nun für private Haushalte gelten, die ihren eigenen Solarstrom erzeugen...

Bereits seit Mitte 2022 gelten höhere Vergütungssätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen wurden. Dabei wird zwischen Anlagen zur Eigenversorgung und Anlagen zur Volleinspeisung unterschieden.

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Wird Strom aus einer PV-Anlage zur Eigenversorgung in das öffentliche Netz eingespeist, gibt es eine Vergütung von 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Strom aus Anlagen zur Volleinspeisung wird mit 13 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Dies gilt jeweils für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowatt. Bei einer höheren Anlagenleistung fällt die Vergütung jeweils geringer aus.

„Um die dauerhaft höhere Vergütung zu erhalten, muss die Anlage dem zuständigen Netzbetreiber als Volleinspeiseanlage gemeldet werden. Und zwar vor Inbetriebnahme sowie jährlich bis zum 30. November“, erklärt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen.

Eigenverbrauch erste Option
Für die meisten Haushalte ist es nach wie vor am wirtschaftlichsten, ihren Solarstrom selbst zu nutzen. Dabei ist es auch möglich, zum Beispiel eine kleine Anlage mit hohem Eigenverbrauchsanteil mit einer großen Anlage zur Volleinspeisung zu kombinieren.

Neu ist auch, dass kürzlich in Betrieb genommene Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt und ältere Anlagen mit einer Leistung von bis zu sieben Kilowatt ihr Potenzial voll ausschöpfen können. „Sie können nun den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Die Anlagen müssen nicht wie bis Ende 2022 auf 70 Prozent der Nennleistung gedrosselt werden“, so Ballod.

KfW hilft bei der Finanzierung
Der Kauf und die Installation einer neuen Photovoltaikanlage sowie die Anschaffung eines Stromspeichers werden mit zinsgünstigen Krediten gefördert. Dafür gibt es das KfW-Programm „Erneuerbare Energien Standard“. Wichtig: Förderanträge müssen immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Keine Steuern für kleine Photovoltaikanlagen
Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt sind ab 2023 von der Einkommensteuer befreit. Das bedeutet, dass nun weder Einkommensteuer noch Mehrwertsteuer für die Anlage gezahlt werden müssen. „Das gilt sowohl für Anlagen auf beziehungsweise an Einfamilienhäusern als auch für Anlagen auf Garagen, Carports und anderen Nebengebäuden“, erklärt die Expertin.

Weitere Fragen zu Photovoltaikanlagen beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen. Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 – 809 802 400 vereinbart werden.
Autor: red

Kommentare
Kritiker2010
28.05.2023, 14.12 Uhr
Fühle mich schon ganz Energie-gewendet - nur ohne Strom.
Ja, die Zukunft könnte so rosig sein, wenn da nur nicht die lästige Realität wäre. Leider fehlt mir die grüne Brille.

Nachdem ich mich schon vor 30 Jahren mit Solarzellen beschäftigt habe und über Funktion und Grenzen der Technik durchaus informiert bin, habe ich dennoch im Oktober 2022 eine PV-Anlage aufs Dach gebaut. Der Zählerschrank wurde im Januar 2023 umgebaut, als dieser dann lieferbar war und ein Elektriker meinen Auftrag dazwischenschieben konnte.

Leider produziert die Anlage bis heute keinen "grünen" Strom. Denn seit der Beantragung im Januar warte ich darauf, dass der Stromnetzbetreiber meinen Hausanschluss von Licht- auf Drehstrom umstellt, da der 3-Phasen-Wechselrichter sonst nicht angeklemmt werden kann.

Nach der Anmeldung war Funkstille. E-Mails blieben unbeantwortet, die telefonische Nachfrage, bei einer durchaus freundlichen Mitarbeiterin, ergab: "dass die Kollegen da bestimmt dran sind, man aber nichts zum Stand der Bearbeitung sagen kann".

Ich werde mal den Robert fragen. Vielleicht hat er dafür auch so einen klugen Satz parat, wie damals, bei der Sache mit der Insolvenz.
Vielleicht braucht es aber einfach ein nur paar mehr Leute mit Ahnung und Ausbildung und dafür ein paar weniger ahnungslose Dampfplauderer und Aktivisten.
N. Baxter
28.05.2023, 20.03 Uhr
Bürokratie
kenne ich gut. Anfangs freundlich nachgefragt doch nach über 2 Monaten des Wartens auf die Netzverträglichkeitsprüfung habe ich mit juristischen Schritten gedroht und siehe da, 4 Tage später Zusage erhalten.
Clearingstelle PV sowie Leitlinie 6 der Bundesnetzagentur erwähnen und sich nicht vertrösten lassen.

Aber ja, Realität der Energiewende sieht weder grün noch durchdacht aus!
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