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Sa, 14:30 Uhr
08.04.2023
Nordhäuser OB beschuldigt Landrat einer Schmutzkampagne

„Das stimmt so nicht!“

„Wer führt und unterzeichnete das Disziplinarverfahren und die vorläufige Dienstenthebung?“, fragt Nordhausens Oberbürgermeister Kai Buchmann in seinem neusten Statement, das er über soziale Netzwerke verbreitete. Eine Antwort auf diese Frage bleibt er nicht lange schuldig in seinem Text …

Kai Buchmann auf einem Wahlkampfplakat im Jahre 2017 (Foto: nnz-Archiv) Kai Buchmann auf einem Wahlkampfplakat im Jahre 2017 (Foto: nnz-Archiv)

„Nach meinem Statement vom Dienstag haben mich viele positive Nachrichten erreicht“, beginnt das suspendierte Stadtoberhaupt seine Ausführungen und kommt auch gleich zur Sache. „In einigen Medien wurde im Anschluss kolportiert, dass die Kommunalaufsicht das Verfahren zur vorläufigen Dienstenthebung gegen mich geführt hat, unabhängig von Landrat Matthias Jendricke (SPD). Das stimmt so nicht und ist ein weiterer Versuch, durch "Framing" die wahren Schuldigen an dieser Schmutzkampagne medial reinzuwaschen.“

Diese Anschuldigungen versucht Buchmann im Nachgang zu begründen. Hier der komplette Text dazu:
„Der Stadtrat der Stadt Nordhausen stimmte im April 2022 für eine Missbilligung in meine Richtung wegen Problemen rund um den Herkulesmarkt Niedersachswerfen. Explizit wurde kein Disziplinarverfahren gewünscht, denn auch dies wäre möglich gewesen.
Trotzdem wurde ein Disziplinarverfahren vom Leiter der Behörde Landratsamt Nordhausen, Landrat Matthias Jendricke (SPD), im Mai 2022 eingeleitet.

Gegen mich ermittelt der Leiter des Fachbereichs Rechtsangelegenheiten des Landratsamtes. Der Fachbereich Rechtsangelegenheiten ist lt. Organigramm von Anfang 2023 eine eigenständige Struktureinheit der Kreisverwaltung und nicht Teil des Fachbereichs Kommunalaufsicht, die von einem Landesbeamten (untersteht dem Landrat disziplinarrechtlich) geleitet wird. Dies unterscheidet mein Disziplinarverfahren von dem des ehemaligen Heringer Bürgermeisters. Dort führt lt. Medienberichten der Landesbeamte des Fachbereichs Kommunalaufsicht das Disziplinarverfahren.

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Der aktuelle Ermittlungsführer (kein Landesbeamter) wurde durch den Landrat erst im Jahr 2022 an diese Stelle gesetzt. Zuvor war er der Leiter des Fachbereichs Bau und Umwelt im Landratsamt und hat u.a. die Baugenehmigung des Herkulesmarktes in Niedersachswerfen unterzeichnet.

Gegen diese Baugenehmigung hatte die Stadt Nordhausen Widerspruch eingelegt, da sie die Auffassung vertrat, dass es der erteilten Baugenehmigung an einer rechtlichen Grundlage mangelt und diese deshalb rechtswidrig sei. Die Diskussion um den Herkulesmarkt brachten mir bekanntlich eine Missbilligung des Stadtrates sowie vier der 14 Vorwürfe im Disziplinarverfahren ein.
Die Einleitung des Diszipinarverfahrens, alle fünf Erweiterungen und am Ende die vorläufige Dienstenthebung vom 31.3.2023 wurden von Landrat Matthias Jendricke (SPD) unterschrieben und sind damit mit seinem Namen verbunden.“

Über das genaue Verfahren zu einer vorübergehenden Amtsenthebung des Oberbürgermeisters haben wir hier bereits ausführlich informiert. Inwiefern die Darstellung Kai Buchmanns relevant und vor allem juristisch belastbar ist, wird in den nächsten Wochen von Gerichten zu prüfen sein.
Olaf Schulze
Autor: osch

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Kommentare
Schnapsglas
08.04.2023, 15:25 Uhr
Nerv, nerv, nerv
Die Stadt hat andere Probleme als das gegenseitige Beißen der gut dotierten Politikbeamten. Will doch keiner mehr hören, jede Seite und ihre Anhänger fährt auf: "sie sagte", "er sagte"....
Frohe Ostern.
ToHa
08.04.2023, 16:45 Uhr
Wegschauen hilft nicht
Natürlich nerven diese Machenschaften. Nicht zuletzt wurde OB Buchmann ja auch gewählt, um das abzustellen. Jetzt ist er selber unter die Räder gekommen. Wundert es denn wirklich jemanden, dass in Reichweite der Wahl solche Dinge ablaufen? Da ist jemand im Weg, der sich angreifbar gemacht hat und das wird gnadenlos ausgenutzt.

Was sagt das über unsere Gesellschaft aus, wenn machtbesessene Menschen mit ihren Handlangern so einfach vor den Augen aller, ihren Einfluss und Macht ausbauen können?

Aber die großen Vorbilder in den USA, Russland und China zeigen ja wie es geht.Vielleicht könnte die NNZ mal die Streitparteien moderiert zusammenführen. Mit begrenzter Redezeit. Wäre bestimmt interessant.
Schnapsglas
08.04.2023, 17:57 Uhr
Nur konsequenter Neubeginn hilft "Die Stadt gehört uns"
In 6 Monaten ist Wahl. Da setze ich auf einen konsequenten Neustart. Stadt und Kreis müssen zusammenarbeiten sonst haben wir BürgerInnen das Nachsehen. Wenn die oben nicht miteinander können ist mir das piepegal.

Herr Mohr von den LINKEN hatte im letzten Wahlkampf den richtigen Slogan: "Die Stadt gehört euch".
Frankledig
08.04.2023, 19:28 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema
Psychoanalytiker
08.04.2023, 19:41 Uhr
Liebe Frau Hochmoor ...
... genau so ist es. Wenn Stadt und Land nicht zusamnenarbeiten, dann haben Sie und die anderen Bürgerinnen das Nachsehen.

Gott sei Dank gibt es da aber noch uns Männer, also die Bürgeraußen, die den Neustart durchaus erreichen können.
Strandläufer
09.04.2023, 12:01 Uhr
Wer wie was Schuld hat und warum...
...wer nicht fragt bleibt dumm.

Unwürdig ist das Possenspiel allemal.
"Politik ist eine Hure" - darin steckt viel Wahrheit. Wer recht hat müssen Gerichte entscheiden. Vielleicht hätte Herr B. seinerzeit mit Herrn J.nach Berlin fahren sollen, statt Frau...ach lassen wir das. Der nächsten Reisegruppe schliesse ich mich gerne an - das scheint Karriereförderlich zu sein.

Am Ende wünsche ich mir einen Bürgermeister der im Sinne der Bürger agiert und nicht nur "Einweihungsbänder zerschnippelt". Ein Kandidat lässt zu hoffen, aber ob er die "Räder überlebt" unter die er kommen wird. Zu wünschen wäre es ihm. In diesem Sinne - Frohe Ostern.
Graukopf55 NDH
14.04.2023, 20:54 Uhr
Bock zum Gärtner
wenn ich das richtig gelesen und verstanden habe wurde der, der vorher indirekt diesen ganzen Schmutz losgetreten hatte, zum Richter des Landrates von diesem ernannt?
Wie kann dann das Urteil ausfallen?! Erinnert mich irgendwie an mein Berufsleben ... da gab es drei Gesetze §1 der Vorgesetzte hat immer Recht §2 der Mitarbeiter hat nie Recht §3 im Zweifelfall gilt §1. Es könnte aber durchaus möglich sein, das unser Landrat schon lange in den Ruhestand gehen will und er über diese Art schneller ausscheiden möchte?
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