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Do, 13:17 Uhr
06.04.2023
Hauptausschuss tagte zu Amtsenthebung

Es muss Ruhe einkehren

Der Nordhäuser Hauptausschuss trat gestern zusammen, um über die Amtsenthebung des Oberbürgermeisters zu beraten. Aus der Nicht-Öffentlichkeit ist traditionell wenig zu erfahren, ein paar Aussagen und interessante Details konnte die nnz aber doch zusammentragen…

Im Rathaus wurden am Montag im Zuge der Ermittlungen auch Büros von Amts wegen versiegelt (Foto: agl) Im Rathaus wurden am Montag im Zuge der Ermittlungen auch Büros von Amts wegen versiegelt (Foto: agl)


Gute drei Stunden, bis kurz nach acht Uhr am Abend, dauerte die gestrige Sitzung des Nordhäuser Hauptausschusses. Die Fraktionsspitzen des Stadtrates hatten das Treffen anberaumt, um sich von Seiten der Kommunalaufsicht über die Geschehnisse rund um die vorläufige Amtsenthebung des Oberbürgermeisters Kai Buchmann zu informieren.

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Die nnz war im Rathaus vor Ort, konnte aber aufgrund der Nicht-Öffentlichkeit nicht direkt an der Sitzung teilnehmen. Sicher ist, dass Landrat Jendricke vor Ort war und zur Sache sprach und das diverse Mitarbeiter der Stadtverwaltung gehört wurden. Letztere waren im Vorraum des Europazimmers gestern auch anzutreffen, hielten sich mit Aussagen zur Lage und Stimmung im Haus aber bedeckt. Überhaupt sind für die Presse im Moment nur spärliche Informationen zu erhalten, auch von Seiten der Stadträte. Das etwas aus der Nicht-Öffentlichkeit bewusst „durchgestochen“ wird kommt in Nordhausen eher selten vor, man hält sich für gewöhlich an die Spielregeln.

So blieb heute der Griff zum Telefon, abtasten und Puls fühlen. Die Einschätzungen der Damen und Herren Stadträte sind nicht zwingend Deckungsgleich in einigen Punkten aber doch sehr ähnlich. Zum einen sieht man in den Vorgängen vor allem ein juristisches Verfahren, dass man als Laie nur schwer beurteilen könne. Im Stadtrat sitzen Ehrenamtler, daran sei erinnert, auch an den Fraktionsspitzen. „Man muss bedenken, dass wir als Stadtrat hier nicht direkt Verfahrensbeteiligte sind. Es geht um verwaltungsrechtliche Fragen und wir sind hier alle keine Richter oder Juristen. Da studieren Leute jahrelang für, um solche Fragen ordentlich einschätzen zu können und deswegen sollte man das auch den Profis in den Gerichten überlassen“, sagt Hans-Georg Müller von der SPD.

Der Tenor der anderen Fraktionen ist ähnlich: man fühlt sich nun besser informiert, wenn auch nicht vollumfänglich und kommentiert das Gehörte nicht im Detail. Ob der Schritt der temporären Enthebung vom Amt der richtige gewesen ist, sei eine juritische, keine politische Einschätzung, heißt es unisono. „Man muss da dem Eindruck entgegenwirken hier sei Sodom und Gomorrha. Da sind Rechtsabläufe und Verfahrensproblematiken die im Instrumentarium demokratischer Grundrechte so vorgesehen sind und mit denen gearbeitet wird.“, sagt Jörg Prophet gegenüber der nnz. Anhand der Erläuterungen durch den Träger der Untersuchung habe sich ihm das Bild einer "mehrfachen Eskalationssteigerung“ gezeigt, denen durch die Maßnahme vom vergangenen Freitag ein Ende gesetzt wurde. Man habe die „Reißleine“ gezogen. Weiterhin sei für ihn der Eindruck entstanden, dass hier „drei mal überlegt wurde“, bevor man gehandelt hat.

Gefahr sei nicht im Verzug, Stadtrat und Verwaltung hätten nun primär dafür Sorge zu tragen, dass die Abläufe nicht weiter gestört werden, so Prophet weiter. Von Georg Müller und Steffen Iffland ist ähnliches zu vernehmen, die Arbeit dürfe nicht liegen bleiben. Unter anderem gilt es einen Haushalt aufzustellen und die Umsetzung der Vertretungsregelungen zu gewährleisten. „Es ist gut möglich, dass das Gericht nach summarischer Prüfung schnell entscheidet. Sollte er Recht bekommen, dann ist der OB zeitnah wieder im Amt. Sollte es länger dauern, was nicht ausgeschlossen werden kann, müssen die ehrenamtliche Beigeordneten mehr Aufgaben übernehmen. Das sind mitunter schwierige Organisationfragen, die wir jetzt klären müssen. Deswegen ist es wichtig, dass jetzt Ruhe reinkommt.“, so Georg Müller.

Es gelte die Unschuldsvermutung, das machen die Damen und Herren Stadträte im Gespräch alle deutlich und in gleichem Maße sollen sich gestern auch Kommunalaufsicht und Verwaltung geäußert haben. Vom Ältestenrat der Stadt steht ein Statement noch aus, das dürfte aber in eine ähnliche Kerbe schlagen.

Die Ermittlungen dauern weiter an, auch das ist zu erfahren, im Rathaus selber wurden einige der Büros, im Zuge dessen, von Amts wegen versiegelt.
Und noch ein interessantes Detail ist am Rande zu vernehmen: „Ermittlungsführerin“ auf Seiten des Oberbürgermeisters ist wohl Jutta Krauth (SPD), ehemals Bürgermeisterin und Amtsvorgängerin von Alexandra Rieger (auch SPD), wie der nnz durch zwei Quellen unabhängig voneinander bestätigt wurde. Die Pikanterie dabei: Krauth hatte einst eine Konkurrentenklage gegen Rieger angestrengt. Genutzt hatte es ihr wenig, der Stadtrat wählte eindeutig Alexandra Rieger.
Angelo Glashagel
Autor: red

Kommentare
Chase
06.04.2023, 14.32 Uhr
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Chase
06.04.2023, 14.34 Uhr
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HisMastersVoise
06.04.2023, 14.53 Uhr
Ja aber nein aber ja !
Wenn ich dort oben lesen muß, daß man zwar keine Gefahr sah aber nur so prophylaktisch den OB hat suspendieren lassen, dann fehlen mir die Worte. Mit der Ankündigung, daß der OB bei vollständiger Entlastung bald wieder im Amt sei, ist doch schon indirekt die Unschuld angenommen. Und nun taucht aus der Tiefe eine Ehemalige auf, welche wieder Ihren destruktiven Schatten auf Nordhausen wirft. Nebenbei bemerkt gab es vor knapp zehn Jahren einen Landrat, welcher wegen des Verdachtes der Vergewaltigung abgeführt wurde. Wann lernen endlich die Mandatsträger, daß jedes Ihrer Worte und auch jede ihrer Taten zu Konsequenzen führen. Inzwischen spielen im Angesicht des so einfältig geführten Krisenmanagements die Vorwürfe gegen Kai Buchmann fast keine Rolle mehr. Und je mehr Protaginisten nun einen Namen bekommen, um so mehr kristallisiert sich ein mehr als erschreckendes Bild heraus. Das ist Wahlgezänk. Denn von einem fairen themenorientierten und zukunftsweisenden Wahlkampf habe ich bis heute noch nichts mitbekommen. Und so etwas maßt sich an, Nordhausen vertreten zu wollen? Und jeder sollte mit seiner Wahl im September klar demonstrieren, ob er oder sie sich solches Treiben gefallen lässt !

Anmerkung techn. Support:
Sorry, »prophylaktisch« steht das nicht.
Das »Gefahr sei nicht im Verzug« bezog sich eher auf notwendige Verwaltungsabläufe.
Herr Schröder
06.04.2023, 15.37 Uhr
Käse @HisMastersVoise
Da die entscheidende Behörde zwar im Landratsamt ansässig ist, aber dem Land untersteht ist ihr Kommentar an den Haren herbeigezogen. Vertreter aller Fraktionen bestätigen doch hier, dass es rechtlich keine andere Möglichkeit gab.
Ich finde es sowieso fraglich wie sich hier einige, nur an Hand der Äußerungen von Buchmann, eine abschließende Meinung bilden können. Wer aufmerksam die Stadtratssitzungen verfolgt hat konnte hier immer wieder lesen wie sich Buchmann einfach über Beschlüsse im Rat hinweggesetzt hat. Und sowas geht nun mal nicht. Buchmann ist (bzw. war) nicht der König vom Kornmarkt. Von der Transparenz, welche Buchmann im Wahlkampf versprochen hat, war er meilenweit entfernt. Da hat ihn die Realität ganz schnell eingeholt.
Thüringer90
06.04.2023, 15.40 Uhr
Buchmann bleib weg!
Was anderes kann man nicht sagen. Soviel Unstimmigkeiten, Missmut und Neid die in der SV NDH seit seinem Amtsantritt herrschen, lähmen diese Stadt. Er ist doch überhaupt keine Führungsfigur, das merkt man doch, wenn man diese Zeilen hier liest. Und zu einer Demokratie gehört nun einmal, dass er als Führungsspitze des Rathauses, sich um Mehrheiten kümmern muss/sollte. Andere Parteilose BM in Thüringen und in der Republik schaffen das doch auch. Es aber durch die eigene Unfähigkeit nicht hinzubekommen und jetzt mit dem Finger auf andere zeigen, die ihn zu recht aus dem Verkehr ziehen, ist kindisch…so entsteht nicht noch mehr Schaden für diese schöne Stadt!
Bürger 0815
06.04.2023, 15.43 Uhr
Der Bürgermeister von Heringen,
soll sich dieses Dilemma genau anschauen. Er könnte daraus lernen und im voraus manchmal schon reagieren, denn der Kampf geht immer weiter.
In Nordhausen ist immer Krieg. Vor Jahren als Landrat und Bürgermeister einer Partei an gehörten gab es auch keine Ruhe. Damals, als einer der Streithähne einer anderen Partei angehörte, hätte ich es noch ein bisschen akzeptiert.
Aber es geht um NORDHAUSEN und nicht um Sandkastenspiele.

Frohe Ostern
der Bürger 0815
Umdenker39
06.04.2023, 17.07 Uhr
Warum nimmt Landrat teil
Also der Hauptausschuss tagt nicht-öffentlich, um sich durch die Kommunalaufsicht informieren zu lassen. Aber warum darf der Landrat dann teilnehmen? Er ist kein Mitglied des Ausschusses und die Kommunalaufsicht untersteht ihm fachlich auch nicht. Er ist auch kein Jurist. Wieso kann er die Stadträte dann überhaupt informieren. Vielmehr würde mich interessieren, ob er als unbeteiligter externer überhaupt von der Kommunalaufsicht informiert werden oder gar Kenntnis vom Stand des Disziplinarverfahrens haben darf? Wer hat denn im Landtatsamt da noch Akteneinsicht? Ist alles etwas komisch aus meiner Sicht.

Am besten wäre, alle Politiker halten sich da raus und das Gericht klärt die Vorwürfe.
Esteban
06.04.2023, 17.25 Uhr
Jendricke
Wenn Herr Jendricke in den Verfahren nichts zu sagen hat, was hat er dann in der Nichtöffentlichen Sitzung zu suchen?

Aber klar seine von ihm abhängigen Marionetten werden ihn wohl nicht rauswerfen
Schnapsglas
06.04.2023, 17.37 Uhr
Team Kai Buchmann und Jutta Krauth
Mit unserer Exbürgermeisterin Jutta Krauth ist Hr. Kai Buchmann bestens juristisch beraten :-) Diese Konstellation lässt einiges in einem anderen Licht erscheinen.
Herr Schröder
06.04.2023, 18.17 Uhr
Warum nimmt der Landrat teil?
Ganz einfach, Nordhausen ist keine kreisfreie Stadt
Chase
06.04.2023, 18.24 Uhr
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N. Baxter
06.04.2023, 18.41 Uhr
opera soap
egal, wer wie oder warum. Am Ende ist es einfach nur Abbild unser aktuellen kranken Gesellschaft.
geloescht.20240214
06.04.2023, 19.32 Uhr
Nein...
...es darf keine Ruhe einkehren. Möge das Gericht mal schnell entscheiden. Damit der Wähler weiß woran er dran ist . Und über die Causa Jendricke Rieger weiß doch eh jeder Bescheid. Wurde ihre Stelle im LRA eigentlich schon neu besetzt? Wurde ja geschaffen um ihn dahin zu folgen. Wenn ja. Kein Problem. Dann ist der Dienstposten wichtig.
ToHa
06.04.2023, 19.55 Uhr
So schnell keine Ruhe
Ich glaube viele können eben nicht einschätzen was hier gerade passiert. Ich glaube immer weniger Leute lesen Zeitung oder solche Nachrichtenportale hier. Außerdem vergisst man schnell.

Dadurch bleiben "Medienprofis" wie Jendricke eher mal positiv im Kopf. Hier ein Spatenstich, da eine Übergabe eines neuen Feuerwehrautos. Klingt doch toll.

Mit ein bisschen Recherche kriegt man schnell raus, dass alle Wiederacher schnell und aus dem Weg geräumt werden. Manchmal gibt es auch einen lukrativen Posten.

Herr Buchmann wurde Anfangs für seine Nähe zum Landratsamt kritisiert. Schnell wurde aber klar, dass er nicht nach der Pfeife von Landrat tanzt. Das auch er ins Visier Gerät war zu erwarten. Seine schlechte Medienkompetenz hat ihn dabei nicht geholfen.

Ich bin nicht der größte Fan von Herrn Buchmann und habe ihn auch nicht gewählt, aber seine sachliche Art finde ich gut.
DDR-Facharbeiter
06.04.2023, 20.26 Uhr
His MastersVoise pöbelte gegen Ermittlungsführerin Krauth : "Jutta, mir graut vor Dir"
His Masters Voise pöbelte gegen Ermittlungsführerin Krauth : "Jutta, mir graut vor Dir" .
Ermittlungsführerin auf Seiten des Oberbürgermeisters ist wohl die Volljuristin (mit 2. Staatsexamen) mit Qualifikation für das Richteramt Jutta Krauth. Bürgermeisterin Jutta Krauth musste lt. Thüringer Allgemeine am 16.5.2018 das Ressort Finanzen an den Oberbürgermeister Kai Buchmann abgeben, wohl weil die Zusammenarbeit zwischen Buchmann und Krauth nicht so verlief, wie sich das der OB vorgestellt hatte. Aber das darf eine hochqualifizierte Ermittlungsführerin nicht gegen Herrn Buchmann voreinnehmen. Frau Krauth soll auch die Wahlniederlage gegen Frau Alexandra Rieger sportlich genommen haben. His Masters Voise ätzte dieser Tage in seinem Kommentar gegen Frau Krauth, "Jutta, mir graut vor Dir" oder so ähnlich.
His Masters Voise hat mit diesem geschmacklosen Spruch gegen Frau Jutta Krauth seinem vermutlichen Master einen Bärendienst erwiesen.
Gerlinde23
06.04.2023, 21.21 Uhr
Ermittlungsführerin Frau Krauth
Laut Disziplinargesetz gibt es nur einen Ermittlungsführer und der oder die sitzt bekanntermaßen im Landratsamt. Der Oberbürgermeister wird in seinem Verfahren ja mit Sicherheit keine eigenen Ermittlungen führen können.
Luftikus
06.04.2023, 21.36 Uhr
Verrückte Zustände mit langer Vorgeschichte
Es war wie ein Paukenschlag, was sich letzte Woche Freitag in Nordhausen zutrug. Als Leser der NNZ wundern mich die plötzlichen Kommentatoren, welche hier den Oberbürgermeister in die Opferrolle schieben und ein politisches Schauspiel im Hintergrund dafür schuldig machen. Auch Verbindungen von dem Einen oder Anderen werden aufgeführt. Doch sind wir mal ehrlich, Nordhausen ist ein Dorf. Am Ende kennt Jeder Jeden.
Eines aber steht fest, seit Herr Buchmann getragen von allen Fraktionen außer der CDU in das Rathaus einzog, waren die Hoffnungen überschwänglich, auch ich war für Ihn und sagte endlich frischer Wind. Aber die Ernüchterung folgte auf den Fuß. Schon nach einen Jahr gab es die schlechten Schlagzeilen. Er nahm keine Termine bei Unternehmen war, zeigt sich nicht auf vielen wichtigen Veranstaltungen usw. Wenn man die NNZ über Jahre verfolgt hat konnte man lesen, dass am Ende alle Fraktionen ihre Enttäuschung mit dem OB zeigten. Das sich jetzt einige Kritiker überrascht zeigen und ihn halb in den Schutz nehmen, kann aus meiner Sicht nur heißen, dass dies eine Vorsichtsmaßnahme ist. Denn er könnte ja wiederkommen und dann will man seine Schäfchen schließlich wieder im trockenen wissen. Sowas habe ich schon 1989/90 erlebt.
Mich persönlich hat auch gewundert, warum der Landrat im Hauptausschuss war. Wenn man ein wenig die Aufgaben eines Landrates im Netz sucht, so findet man: "Der Landrat übernimmt die Fach- und Kommunalaufsicht über die angeschlossenen Gemeinden." Er ist dabei an die über ihm stehenden Behörden gebunden.

Aber vielleicht kann die NNZ-Redaktion das noch einmal klären, denn es war hier die häufigste Frage.
tsi520
06.04.2023, 22.25 Uhr
Wahlzettel
Frau Rieger und Herr Jendricke sind von meinem Wahlzettel der Zukunft verschwunden...
HisMastersVoise
06.04.2023, 22.38 Uhr
Ergebnisorientiert !
Natürlich kann es reiner Zufall sein, daß die drei Hauptprotagonisten der gleichen Partei angehören. Letzt endlich spielen akademische Grade bei der Aufgabenstellung zum öffentlichen Mandat zwar eine Rolle, aber in der Endbetrachtung ist viel wichtiger, was die Gewählten Gutes für die Stadt und ihre Bürger errericht haben. Und dank eines Vorkommentators haben wir nach duzenden von Kommentaren zum ersten Mal einen Hauch von Grund für die Suspendierung des OB. Er soll nach obiger Darstellung entgegen von Stadtratsbeschlüssen gehandelt haben, danke für etwas Klarheit. Somit bleibt zu klären, ob er dies aus Größenwahn tat oder aufgrund der Parteienhaltung keine andere Wahl sah. Und trotz aller persönlichen Diffamierungen bleiben einzig die Fragen. Mußte der OB unter Einsatz von Ordnungskräften und der völlig zufällig anwesenden Presse auf diese Art und Weise aus dem Amt entfernt werden ? Welche Gefahr hat effektiv bestanden, die eine derartige Aktion erfordert hat? Und warum scheint bei so vielen Themen zwischen den Parteien eine Einigung faktisch unmöglich und bei der Suspendierung des OB stille Eintracht zu sehen sein? Und nebenbei bemerkt gibt es da ein noch paar Kleinigkeiten, die trotz alle dem noch zu klären wären für die Bürger der Stadt und des Landkreises. Warum verlassen so viele Mitarbeiter das Südharzklinikum ? Warum findet man fast keinen Handwerker ? Warum wird von unseren Schulen nur noch bei agressiven Mitschülern berichtet? Wie laufen die Vorbereitungen für die Festivitäten der nächsten Monate ? Und im Ergebnis der Behebung von Problemen wird die Bedeutung von Politikern für die Wähler gemessen und nicht an den unbestrittenen Kompetenzen der jenigen in ihren Berufen vor ihren Mandaten. Um auf den Artikel zurück zu kehren wünschte ich mir mehr Zurückhaltung bei der Berichterstattung oder aber klare greifbare Informationen, welche die Interpretation oder das Mißverständnis ausschließen würden.
nordhaeuser927
06.04.2023, 23.33 Uhr
@Herr Schröder
Der Landrat hat bei dieser Unterrichtung des Stadtrates als eine der direkten Streitparteien und Verursacher der aktuellen Situation nichts zu suchen. Der Leiter der Kommunalaufsicht hat die Information zu übernehmen und kein parteiischer, befangener und unmittelbar beteiligter Landrat.
Dieser Vorgang ist ungeheuerlich und undemokratisch. Er verschafft sich hier unter Vorwänden Gehör, ohne das der OB die Möglichkeit hat sich ebenfalls mit seiner Sicht an den Stadtrat zu wenden. Entweder es werden beide Parteien gehört oder keiner der unmittelbar am Verfahren Beteiligten Personen nimmt Teil. Hier liegt eindeutig ein Interessenkonflikt vor und Herr Jendricke versucht sich auch an der Stelle wieder einen strategischen Vorteil zu verschaffen.
Das Vorgehen kennen wir ja schon vom Amtsvorgänger des jetzigen OB. Auch Herr Zeh wurde bereits vom Landrat mit ungerechtfertigten Anzeigen überflutet, welche später von einem Gericht als ungerechtfertigt eingestuft wurden. Das gleiche versucht er hier wieder und geht sogar noch einen Schritt weiter. Die im Raum stehenden Vorwürfe rechtfertigen ein solches Vorgehen in kleinster Weise. Wer hier das politisch motivierte Manöver nicht erkennt, muss völlig blind sein.
Zwischenrufer
07.04.2023, 01.03 Uhr
Warum der Landrat dabei war ..
... das lässt sich durch einen Blick ins Gesetz relativ leicht klären:

§ 118 Abs. 1 Satz 1 ThürKO:
„Rechtsaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände ist das Landratsamt als untere staatliche Verwaltungsbehörde.“

§ 107 Abs. 1 Satz 1 ThürKO:
„Der Landrat leitet das Landratsamt und bestimmt die Geschäftsverteilung.

§ 111 Abs. 4 ThürKO:
"Das Land weist jedem Landratsamt zur Wahrnehmung der Aufgabe der Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände einen direkt dem Landrat unterstellten leitenden staatlichen Beamten mit der Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst oder zum Richteramt zu; das übrige Personal und die erforderlichen Einrichtungen stellt der Landkreis. Die Zuweisung erfolgt im Benehmen mit dem Landrat. Der Landrat ist Vorgesetzter und Dienstvorgesetzter der Landesbediensteten. […]"

§ 3 Abs. 2 Satz 2 ThürBG:
„Vorgesetzter ist, wer Beamten für ihre dienstliche Tätigkeit Anordnungen erteilen kann.“

Also: Die Annahme, die hier wiederholt verbreitet wurde, die Kommunalaufsicht unterstehe dem Landrat fachlich nicht, ist falsch. Natürlich untersteht sie ihm. Da der Landrat das Landratsamt leitet und das Landratsamt die Rechtsaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände (umgangssprachlich "Kommunalaufsicht") ist (das ergibt sich alles aus den oben zitierten Bestimmungen), ist der Landrat oberster Chef der Kommunalaufsicht. Der Landesbeamte, der die Kommunalaufsicht leitet, hat genau das zu tun und zu lassen, was der Landrat von ihm verlangt - wie jeder andere Amtsleiter im Landratsamt auch. Ich denke mal, dass er in seiner Funktion als oberster Chef der Kommunalaufsicht im Ausschuss gewesen sein wird (das kann ich natürlich nur vermuten, da ich nicht dabei war - leider, denn die konkreten Vorwürfe hätten mich brennend interessiert, um mir ein eigenes Bild machen zu können - was bisher öffentlich bekannt ist, reicht dazu nicht aus).
nordhaeuser927
07.04.2023, 08.00 Uhr
@Zwischenrufer
Die Vorwürfe sind hinlänglich bekannt und relativ dünn. Eine Suspendierung des OB rechtfertigen sie in keiner Weise. Für Sie zur Info nochmal die Gründe die zur Suspendierung führten:

1. Vorwurf: Herkulesmarkt - Verspätete Mitteilung an Rechtsaufsicht und Missbilligung durch den Stadtrat (Einleitungsverfügung 17.05.2022).
2. Vorwurf: Führung eines Wortprotokolls (1. Erweiterungsverfügung vom 09.11.2022).
3. Vorwurf: Herkulesmarkt - Nichtumsetzung der Entscheidung der Kommunalaufsicht (2. Erweiterungsverfügung vom 16.12.2022).
4. Vorwurf: Herkulesmarkt - keine Information des Stadtrates (2. Erweiterungsverfügung vom 16.12.2022).
5. Vorwurf: Herkulesmarkt - Äußerung des OB trotz Befangenheit (2. Erweiterungsverfügung vom 16.12.2022).
6. Vorwurf: Verhalten gegenüber Stadtratsmitglied (3. Erweiterungsverfügung vom 22.02.2023).
7. Vorwurf: Datenpannenmeldung - Befassung mit Vorgang trotz Befangenheit (4. Erweiterungsverfügung vom 23.02.2023).
8. Vorwurf: Datenpannenmeldung - Unvollständigkeit der Akten (4. Erweiterungsverfügung vom 23.02.2023).
9. Vorwurf: Umgang mit Einzelverfügung "Verfügung Pressearbeit" vom 30.02.2013. (5. Erweiterungsverfügung vom 23.02.2023)
10. Vorwurf: Vorwurf der unzulässigen bzw. unzulänglichen Pressearbeit im Urlaub/bei krankheitsbedingter Abwesenheit des OB (5. Erweiterungsverfügung vom 23.02.2023).
11. Vorwurf: Verhalten des OB bei Urlaub der Bürgermeisterin (5. Erweiterungsverfügung vom 23.02.2023).
12. Vorwurf: Umgang bzgl. Geschäftsgangs des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt (5. Erweiterungsverfügung vom 23.02.2023).
13. Vorwurf: erschwerte/unzureichende Akteneinsicht und Aktenführung (5. Erweiterungsverfügung vom 23.02.2023).
14. Vorwurf: Mobbing/Verletzung der Fürsorgepflicht. (5. Erweiterungsverfügung vom 23.02.2023)

Sieht erstmal viel aus, wenn man aber mal genauer hinschaut, dann ist das wirklich sehr dünn und teilweise gar nichtig. Nichts was der Stadt finanziellen oder sonstigen Schaden zufügen könnte, wie vom Landrat behauptet.

Dadurch das der Landrat die Anzeigen gestellt hat und somit Konfliktpartei und befangen ist und somit ein eindeutiger Interessenkonflikt besteht, gehört er aus all den Vorgängen herausgenommen.
Capone
07.04.2023, 08.13 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema des Beitrages
Iltis
07.04.2023, 09.04 Uhr
Wahlergebnis spielt in NDH keine Rolle mehr
Herr Buchmann wurde in einer sogenannten Urwahl von den Nordhäusern gewählt.
Frau Rieger, die in diesem Verfahren offensichtlich treibende Kraft ist, wurde nur vom Stadtrat gewählt.
In diesem wiederum sitzen eine Menge Leute, die für den Landrat arbeiten und damit abhängig sind.

Die ganzen Vorwürfe kommen vom Landrat, Frau Rieger und Stadträten. Meine Meinung : das ist der Versuch einer kleinen Gruppe Leute, die eine ihnen missliebige nicht hörigen Person los werden wollen. So hebelt man die Demokratie aus!
Schnapsglas
07.04.2023, 09.12 Uhr
Gestern Aktion in der Kranichstraße
Scheinbar hat der Vorstoß der Afd etwas in Bewegung gebracht. Gestern Abend war hohe Präsenz von Polizei und Ordnungsamt vor Ort.
Leser X
07.04.2023, 09.19 Uhr
Spiegelbild einer kranken Gesellschaft
Die Ereignisse rund um den OB offenbaren für mich den Zustand einer kranken Gesellschaft. Jetzt spätestens habe ich endgültig geschnallt, wie sie aussieht: die 1990 eingezogene Demokratie. Da kriegt man doch glatt Sehnsucht nach der vermeintlichen Diktatur zuvor.
_________________________________________________________________________
Anm. d. Red.: Von dieser Sehnsucht möchte sich die Redaktion definitiv nicht kriegen lassen.
Iltis
07.04.2023, 09.35 Uhr
4. Gewalt auch schon in LR Hand?
Was war an meinem Kommentar inhaltlich falsch? Eine Beleidigung stand auch nicht drin. Ist ignorieren die neue Form von Sperren?

Anmerkung techn. Support:
Manchmal dauert es etwas.
Held
07.04.2023, 09.37 Uhr
Es wäre kaum Unruhe reingekommen,
wenn der Vorgang nicht so aufgebauscht und entwürdigend inszeniert worden wäre. Zustellung des Bescheides ganz üblich per Boten oder Posteinwurf und nicht durch 3 Vollzugsbeamte. Und dann natürlich ohne vorherige Information der Presse und Fotos von einem in dem Moment überrumpelten OB. Kurze Information der Öffentlichkeit, soweit notwendig, und im Übrigen eben Klärung durchs Verwaltungsgericht.
nordhaeuser927
07.04.2023, 09.46 Uhr
@Hochmoor
Auch wenn es so garnicht zum Thema des Artikels passt. Die AFD hat mit den aktuellen Interventionen mal so garnix zutun. Das was zum Handeln geführt hat ist ein Treffen der SWG, Jugendamt, etc. Im Rathaus schon weit vor den nachgeplapperten Vorschlägen der AFD, die nun wirklich nichts neues sind.
Dort wurden Maßnahmen besprochen die nun umgesetzt werden und das alles ohne zutun der AFD Fraktion!
HisMastersVoise
07.04.2023, 10.23 Uhr
Zusammenfassung !
Unter der Führung vom Landrat SPD wird der OB Buchmann zwecks Gefahrenanwehr für Stadt und Kreis aus o.gen. vierzehn Gründen, welche genau betrachtet vier Sachverhalte oder Nichtigkeiten im Verhälnis zu anderen Amtsvergehen von Politikern in der Vergangenheit sind, unter Beteiligung von Ordnungskräften und der Presse inclusive zweier Mitarbeiter ein halbes Jahr vor Neuwahlen aus dem Amt entfernt. Trotz politischer Befangenheit und einem bekannten Muster führt der Landrat unter der Mithilfe einer weiteren Mitarbeiterin SPD das Verfahren gegen den amtierenden Ob Buchmann, welcher nach den Umfragen der letzten Zeit gute Chancen auf seine Wiederwahl hat. Seine aussichtsreichste Gegenkandidatin ist der SPD zugehörig. Bei dieser Sachlage fällt es wirklich schwer, nicht sofort auf eine Idee zu kommen. Trotz aller Irrungen und Wirrungen bin ich dankbar dafür, daß viele der Kommentatoren bei einem so wichtigen und für Nordhausen zukunftsweisenden Thema mit Sachverstand und Neutralität an der Aufklärung und Meinungsbildung mitgewirkt haben. Ich wünschte mir, vom Oberbürgermeister Buchmann seine Sicht auf die Situation zu hören.
nordhaeuser927
07.04.2023, 10.37 Uhr
@Hochmoor eindeutig kein Zusammenhang
Ihr Beitrag gehört nicht zum Thema, die Kranichstraße wurde in einem anderen Artikel behandelt.
Zudem hat die AFD damit überhaupt nix zutun. Das Treffen im Rathaus mit SWG, Jugendamt, etc. fand bereits vor dem „Vorstoß“ der AFD statt. Auch die Entscheidungen die zum Einsatz gestern in der Kranichstraße geführt haben, waren da längst getroffen.
DerMeier
07.04.2023, 11.09 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Verzichten Sie bitte einklagbare Tatsachenbehauptungen.
Zwischenrufer
07.04.2023, 11.36 Uhr
@nordhaeuser927
Diese Liste kannte ich bereits. Diese 14 „Überschriften“ lassen jedoch eine seriöse (!) rechtliche Bewertung der Angelegenheit nicht zu. Dazu fehlen einfach die Details. Beispiel: „11. Verhalten des OB bei Urlaub der Bürgermeisterin“. Ja, wie genau hat er sich denn verhalten? Wie soll ich aus eigener Anschauung beurteilen, ob das Verhalten ene Pflichtverletzung darstellt, wenn das Verhalten gar nicht dargestellt ist?

Das Verfahren spielt sich vor dem Verwaltungsgericht ab. Da treten natürlich die „Konfliktparteien“, wie Sie sie nennen, auf: die Rechtsaufsichtsbehörde mit dem Landrat an der Spitze, die die rechtliche Maßnahme gegen den Oberbürgermeister ergriffen hat, und der Oberbürgermeister, der sich dagegen wehrt.

Gehen Sie davon aus, die Rechtsaufsichtsbehörde sei eine neutrale Instanz, die in einem Konflikt zwischen Landrat und Oberbürgermeister zu entscheiden hat? Das ist sie aber nicht. Rechtsaufsichtsbehörde und Landrat lassen sich nicht trennen. Das Verwaltungsgericht ist die neutrale Instanz, die in dem Konflikt zwischen Rechtsaufsichtsbehörde mit dem Landrat an der Spitze auf der einen Seite und dem Oberbürgermeister auf der anderen Seite zu entscheiden hat.

Ich möchte mit diesem Beitrag ausdrücklich weder für den Oberbürgermeister, noch für den Landrat Partei ergreifen. Mir geht es nur darum, über das Verfahren aufzuklären, da ich den Eindruck habe, dass zum Teil falsche Vorstellungen darüber bestehen und verbreitet werden.

In jedem Fall hat die Unschuldsvermutung zu gelten, solange eine Schuld nicht rechtskräftig festgestellt ist.
Zwischenrufer
07.04.2023, 11.57 Uhr
Noch eine Überlegung ...
Sollte das Gericht bestätigen, dass der Oberbürgermeister ein Dienstvergehen begangen hat (d. h. schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten verletzt hat) kommt eine Disziplinarmaßnahme in Betracht. Dies kann nach § 3 Abs. 1 ThürDG sein:

„1. Verweis,
2. Geldbuße,
3. Kürzung der Dienstbezüge,
4. Zurückstufung,
5. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.“

Und in § 11 ThürDG steht:

„Die Disziplinarmaßnahme soll vorrangig danach bemessen werden, in welchem Umfang der Beamte seine Pflichten verletzt und das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit beeinträchtigt hat; das Persönlichkeitsbild des Beamten ist angemessen zu berücksichtigen. … Ein Beamter, der durch ein Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat, soll aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden.“

Dabei ist meines Erachtens aber zu bedenken, dass ein Bürgermeister direkt gewählt ist und damit über eine hohe demokratische Legitimation verfügt. Hat er das Vertrauen verloren, kann er abgewählt werden (§ 28 Abs. 6 ThürKO). Das heißt nicht, dass ein Bügermeister nicht auch in einem Disziplinarverfahren aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden kann. Ich meine aber, dass die Hürden hier aus Respekt vor dem Stadtrat und den Bürgerinnen und Bürgern höher liegen müssen, als bei einem „normalen“ Beamten.

Ich bin gespannt, ob/wie das Gericht auch eine solche Überlegung würdigen wird.

Ich möchte mit diesem Beitrag ausdrücklich weder für den Oberbürgermeister, noch für den Landrat Partei ergreifen. Ich gehe von der Unschuldsvermutung aus, solange eine Schuld nicht rechtskräftig festgestellt ist.
nordhaeuser927
07.04.2023, 12.43 Uhr
@Zwischenrufer
Nur noch eine Anmerkung. Das mit dem Urlaub ist auch näher in den Stellungnahmen des OB erklärt wurden. Hier hat der OB nur lange geltende Dienstanweisungen aus der Zeit vor seiner Amtsperiode durchgesetzt. Also nach geltenden Vorschriften gehandelt.
Wie gesagt die Anschuldigungen sind zu dünn, um eine Suspendierung zu rechtfertigen. Das ist ganz eindeutig rein politisch motiviert.
Das Landratsamt hat zudem in seiner Außendarstellung versucht die Kommunalaufsicht als unabhängige Instanz darzustellen. Das sie dies nicht ist, ist mir längst klar.
Und genau deswegen muss der Landrat und auch die Bürgermeisterin als Konfliktparteien da rausgehalten werden und für den Zeitraum der Klärung unabhängige Instanzen installiert werden. Alles andere wäre ein Farce.
Harzfreund
07.04.2023, 12.47 Uhr
@ Zwischenrufer
Wer ist denn im Landratsamt der Landesbeamte der die Kommunalaufsicht leitet ?
Zwischenrufer
07.04.2023, 13.22 Uhr
@nordhaeuser927
Sie fordern, dass „für den Zeitraum der Klärung unabhängige Instanzen installiert werden“ müssen. Für die Klärung selbst gibt es die unabhängige Instanz: das Gericht. Aber vermutlich meinen Sie etwas anderes. Nur was? Welche Aufgabe soll denn die unabhängige Instanz haben, deren Installierung Sie fordern?
Zwischenrufer
07.04.2023, 13.23 Uhr
@Harzfreund
Keine Ahnung, wie die Person heißt.

Bei den Landesministerien ist es üblich, dass auf der Homepage ein Organigramm zu finden ist, in dem diejenigen, die eine Abteilung oder ein Referat leiten, im jeweiligen Kästchen auch namentlich genannt sind. Würde das der Landkreis auch so handhaben, könnten Sie den Namen darin finden.

Auf der Homepage des Landkreises kann ich nicht einmal ein Organigramm ohne Nennung von Namen finden (obwohl es das dort nach § 5 ThürTG eigentlich geben müsste). Oder habe ich das bloß übersehen?
Schnapsglas
27.05.2023, 09.35 Uhr
Mal Licht ins Dunkel zur Rolle von Frau Krauth.?
Welche Rolle spielt nun eigentlich Frau Jutta Krauth im ganzen Geschiebe? Ok, sie vertritt die Intressen von Buchmann, soweit klar, Aber welche offizielle Funktion kommt ihr hier zu?
Elermon
02.06.2023, 14.11 Uhr
Das ist doch ein Siegel? "Wer dieses Siegel beschädigt, macht sich strafbar"
Das (Bild oben) sieht wie ein amtliches Siegel aus. Steht ja auch drauf. Da steht auch:' Wer dieses Siegel beschädigt, macht sich strafbar' .
Umdenker39
02.06.2023, 17.50 Uhr
Eigenes Siegel entfernt
Sorry, das ist einfach nicht richtig: Das Siegel wurde durch die Stadtverwaltung angebracht. Steht doch drauf. Also kann es vom ranghöchten Vertreter der Stadt (das ist Herr Kramer, da der OB suspendiert ist und sich die BM für befangen erklärt hat) auch wieder entfernt werden. Das ist kein unbefugter Siegelbruch, sondern die Anordnung der "versiegelnden" Behörde, das Ganze aufzuheben.
Schnapsglas
02.06.2023, 19.30 Uhr
@alleppo: Qui bono?
Hand aufs Herz: Wem nutzt die Öffnung der Räume, die nicht ohne Grund wohl zur Beweissicherung versiegelt wurden?
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