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Mi, 10:18 Uhr
30.11.2022
Thüringer Landesamt für Statistik

Großteil Thüringer Strafgefangenen bereits vorverurteilt

Am 31. März dieses Jahres waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 1 118 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in den Thüringer Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafanstalt inhaftiert...

Entwicklung der Gefangenezahlen (Foto: Thüringer Landesamt für Statistik) Entwicklung der Gefangenezahlen (Foto: Thüringer Landesamt für Statistik)

Außerdem befanden sich 247 Personen in Untersuchungshaft, 14 Personen in sonstiger Haft und drei Personen in Zivilhaft. Die Zahl der inhaftierten Strafgefangenen in den fünf Thüringer Justizvollzugsanstalten, einschließlich der Jugendstrafanstalt, nahm gegenüber dem Vorjahresstichtag um 5,3 Prozent bzw. 62 Personen weiter ab.

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Insgesamt saßen zum genannten Stichtag 1 039 Personen wegen einer Freiheitsstrafe ein, 75 Inhaftierte wegen einer Jugendstrafe und vier Insassen in Sicherungsverwahrung.

Knapp vier Fünftel der Gefangenen waren bereits vorbestraft. Dabei saßen rund 78 Prozent von ihnen schon in der Vergangenheit wegen mindestens einer Freiheits- oder Jugendstrafe in Haft, 112 Personen sogar 11-mal oder häufiger.

Mit 128 Inhaftierten ging die Zahl der Gefängnisinsassen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, im Vergleich zum Vorjahr um 27 Personen bzw. 17,4 Prozent zurück. 35,9 Prozent von ihnen waren Nichtdeutsche.

Insgesamt betrug der Ausländeranteil unter den Strafgefangenen 15,9 Prozent. Das waren 2,1 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.

75,9 Prozent (789 Personen) der im Freiheitsstrafvollzug Einsitzenden waren ledig, 11,3 Prozent (117 Personen) geschieden oder verwitwet und 8,7 Prozent verheiratet (90 Personen). 4,1 Prozent (43 Personen) lebten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder haben keine Angabe zu ihrem Familienstand gemacht.

Am häufigsten saßen die Gefangenen zum genannten Stichtag wegen Diebstahl und Unterschlagung (241 Personen) sowie Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (197 Personen) – hier insbe- sondere wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung – in Haft. 37 Insassen verbüßten ihre Strafe wegen Mordes.

Vier Insassen erwartet ein Freiheitsentzug von mehr als 10 bis 15 Jahren, 29 Häftlinge werden voraussichtlich bis an ihr Lebensende in der Obhut der Justizvollzugsanstalten bleiben.

32 inhaftierte Strafgefangene waren unter den gelockerten Bedingungen des offenen Strafvollzugs untergebracht.
Autor: red

Kommentare
BerndLuky
30.11.2022, 12.18 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema des Beitrages
Gehard Gösebrecht
30.11.2022, 12.36 Uhr
Haftstrafen und Strafgefangene
Mehr hat dieser Staat bald nicht mehr zu bieten.
Drohungen des Freiheitsentzuges und Verlust der wirtschaftlichen Existenz.
Mehr kommt aus dieser Ecke nicht.
tannhäuser
30.11.2022, 15.34 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Anm. d. Red.: Gehört nicht zum Thema
Schlussmann
30.11.2022, 16.05 Uhr
Die Überschrift geht am Thema vorbei...
Zwischen "vorverurteilt" und "vorbestraft" besteht ein kleiner, aber feiner Unterschied.
tannhäuser
30.11.2022, 16.10 Uhr
Diese Statistik...
...betrifft nur Menschen, die vor einem deutschen Gericht verurteilt wurden?

Also wird nicht erfasst, ob er vor seinem Asylantrag schon im seinem Heimatland vorbestraft war, da es ja mangels Identitätsnachweis keinen Datenabgleich mit Jutizbehörden im Heimatland und keine Möglichkeit zur Abschiebung eines Schwerstkriminellen gibt?
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