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Mo, 09:00 Uhr
11.05.2020
Nachgefragt:

Paul Schierholz: Das kann doch nicht sein!

Mitunter sind es kurze Sätze, die in Sitzungen der städtischen Ausschüsse fallen, die aber neugierig machen. So war es am Montagnachmittag im Ratssaal des Bürgerhauses...

Auf diesem Areal befinden sich die drei erwähnten Grundstücke (Foto: nnz) Auf diesem Areal befinden sich die drei erwähnten Grundstücke (Foto: nnz)
Jörg Prophet wollte während einer Ausschusssitzung wissen, wie es um das Baurecht einer Privatperson auf dem Gelände der künftigen Feuerwache in Nordhausen bestellt sei? "Hier habe es ein Missverständnis gegeben, entgegnete Bürgermeisterin Krauth. Bei dem Fall drehe es sich nicht um Baurecht, sondern um ein "eingeräumtes Vorkaufsrecht". Das greife im Fall des Feuerwehrneubaus aus Sicht der Stadtverwaltung nicht, da es sich bei der Übergabe des Geländes durch die SWG an die Stadt Nordhausen um eine Übertragung und nicht um einen Verkauf gehandelt habe." Soweit das Zitat aus dem nnz-Artikel vom Montagabend.

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Bei genauerer Betrachtung dieser Aussage könnte es jedoch interessant werden. Die Recherche dazu beginnt im Jahr 1986. Entlang der Zorgestraße gehörten der Familie Schierholz eine Spedition und eine Tankstelle, letztere wurde vom VEB Minol betrieben. Konkret handelte es sich um die Grundstücke 13/61, 13/62 und 13/63, zusammen fast 1.600 Quadratmeter. Die allerdings wurden enteignet, Wohnungen sollten entstehen. Per Beschluss des damaligen Rates der Stadt wurde Familie Schierholz mitgeteilt, dass ihr das Eigentumsrecht zwecks Wohnungsbau entzogen werde. Datiert war das Schreiben auf den 13. März 1986.

Jedoch bereits drei Tage zuvor wurden den Mietern der auf den Grundstücken befindlichen Garagen seitens der Stadt die Kündigung schriftlich mitgeteilt. "Wir als Familie haben damals Klein beigegeben, da wir keine Chance in diesem damaligen Staat sahen, Recht zu bekommen", erzählt Paul Schierholz im Gespräch mit der nnz. Dann kam die Wende und die Möglichkeit, einiges an Unrecht zu korrigieren. Ein entsprechendes Gesetz machte es möglich.

Schierholz weiter: "Im Jahr 2005 wurde meiner Schwester und mir seitens der Stadt per Beschluss ein Vorkaufsrecht für die drei Grundstücke eingeräumt." Mehr noch: im Grundbuch wurde am 8. Juni 2005 eine Auflassungsvormerkung für die Geschwister Schierholz eingetragen.

Ausschnitt aus Grundbuch (Foto: privat) Ausschnitt aus Grundbuch (Foto: privat)
Zwischenzeitlich war die Städtische Wohnungsbaugesellschaft Grundstückbesitzerin und wollte eigentlich die Feuerwache bauen. "Leider" wurde dieses Konstrukt durch Thüringer Aufsichtsbehörden abgelehnt und die Stadtverwaltung baut nun selbst, was nicht ohne zu zahlendes kommunales Salär vonstatten ging. Die SWG wollte 428.000 Euro dafür haben und schrieb auch noch eine Rechnung in Höhe von mehr als einer Million Euro für bis dato getätigte Aufwendungen an die Kommune. In einem Amtsblatt der Kommune ist das veröffentlicht.

Paul Schierholz, der mittlerweile mehrere Notare außerhalb von Nordthüringen kontaktiert hatte, musste sich zwar auch erklären lassen, dass ein oben erwähnter Übertrag von SWG auf Stadt legitim, doch der Knackpunkt die Auflassungsvormerkung sei. Und so reichte Paul Schierholz Klage gegen das Nordhäuser Rathaus und die SWG beim Landgericht in Mühlhausen ein, über die in einigen Wochen verhandelt werden soll.

Nun kommt der politische Aspekt der Angelegenheit ins Spiel. Der Stadtrat. "Seit mehreren Jahren habe ich in verschiedenen Ausschüssen darauf hingewiesen, Einigung mit der Familie Schierholz zu finden, um Lastenfreiheit herzustellen und einen Neubau der Feuerwehr nicht zu gefährden", erbost sich Steffen Iffland und fragt: "Warum wurden der Stadtrat oder der entsprechende Ausschuss über die Klage nicht informiert? Warum hat man bei einer Investition von mehr als 15 Millionen Euro seitens der Stadt nicht das Interesse, etwaige Rechte Dritter am Grundstück zu beseitigen"? 

Vor mehr als drei Wochen hat Iffland dann eine entsprechende Anfrage an das Rathaus gestellt, eine Antwort erhielt er vor wenigen Tagen. Die Antwort decke sich nicht mit dem aktuellen Aktenstand und lasse weitere Fragen offen.

Ähnlich erging es der nnz-Redaktion mit einer konkreten Anfrage an die Ratshaus-Pressestelle, die am 20. April gestellt wurde und die am 4. Mai mit einem lapidaren Verweis auf eine Pressemitteilung zum Stand des Feuerwachen-Neubaus beantwortet wurde. Es gab nicht mal einen Verweis auf ein laufendes Verfahren, zu dem man keine Stellung beziehen werde. Denn das gibt es, denn zu dem Mühlhäuser Termin wurden SWG-Geschäftsführerin und Oberbürgermeister durch den Richter vorgeladen.

Es geht Paul Schierholz vordergründig nicht um Geld, sondern um die Durchsetzung seines Rechts. "Es ist die emotionale Bindung zu diesem Stück Nordhausen, zu meiner Heimatstadt, die mich umtreibt. Meine Eltern haben dafür gelebt, ihr Leben lang geschuftet, haben die Nazis und die Kommunisten überstanden und wir als Kinder sollen jetzt sozusagen Unrecht erfahren? Das kann doch nicht sein".
Peter-Stefan Greiner
Autor: red

Kommentare
Honsteiner
11.05.2020, 09.44 Uhr
Feuerwehrneubau gefährdet durch Vorkaufsrecht? 2.0
Was ist denn da im Rathaus los? Wieso informieren die nicht den Stadtrat. Braucht der Oberbürgermeister keine Genehmigung des Stadtrats um überhaupt zuhandeln. Es ist ja kein Bußgeldverfahren sondern gefährdet den gesamten Feuerwehrbau.
geloescht.20240214
11.05.2020, 09.46 Uhr
Grund des Vorkaufsrechts unklar
Für mich ist der Grund des Vorkaufsrechts ziemlich unklar. Fakt ist, Familie Schierholz wurde enteignet. Mit oder ohne Wertausgleich (Wert zum Zeitpunkt der Enteignung) ist hier nicht bekannt. Nach der Wende gab es für die Grundstücke bei der Aufteilung des mittlerweile Volkseigentums zwei "Bewerber". Auf der eines Seite das kommunale Wohnungsunternehmen, welches die Grundstücke nach dem Vermögenszuordnungsgesetz beansprucht, weil es für Sozialen Wohnungsbau genutzt wurde. Auf der anderen Seite die Familie Schierholz, die nach dem Vermögensgesetz Alteigentümeransprüche geltend macht. So. Nun zum Punkt. Das Vermögensgesetz besagt Rückgabe vor Entschädigung. Es gibt aber auch den Ausnahmetatbestand, dass dieser Grundsatz nicht gilt, wenn die Grundstückes wohnbebaut sind. Folglich kann ein positiver Anspruch der Fam. Schierholz nur in finanzieller Form durch den Entschädigungsfonds befriedigt werden.

Und da liegt der Hase im Pfeffer. Die Planungen zur Feuerwache liefen im Jahr 2004 an und Familie Schierholz kam auf den Plan. Dachten sicher, die Wohnungen sind abgerissen und der o. a. Ausnahmetatbestand gleich mit. Das Vermögensgesetz zielt aber auf den 03.10.90. Warum denen dann seitens der Stadt ein Vorkaufsrecht eingeräumt wurde ist unklar. das hätte mit Verweis auf die Rechtslage nicht sein dürfen.
NDH45
11.05.2020, 09.49 Uhr
Eigentum versplichtet
Das ist schon ein interessanter Artikel. Vorgeladen zum Gericht. Ja wer ist den heute bei der SWG und war vor einigen Jahren noch bei der Stadt.. ein schelm der böses denkt.. Im Rechtsstadt sollte Recht gesprochen werden.
Gudrun1974
11.05.2020, 10.50 Uhr
Stadt spielt mit Steuergeldern auf hohes Risiko
Hohes Risiko daß hier eingegangen wird mit Steuerzahlergeldern im Alleingang ohne Stadtrat. Egal, was die enteignete Familie bekommt, es ist Schön dreist, mit einem Grundbuch Eigentum bzw. Besitzübergänge vorzunehmen, das nicht lastenfrei ist. Schlimmer noch, daß nach Bekanntwerden gegenüber den Räten und der Öffentlichkeit Nebelkerzen geworfen werden. "Fachkompetenz statt Parteikarriere" sieht anders aus.
Der Dumme könnte wieder Herr Schierholz sein. Die Stadt dürfte sich (wieder auf Steuerkosten) Topanwälte leisten können, um so zeigen zu können, daß man keinen Fehler gemacht hat. So ist Herr Schierholz enteignet worden, seine Auflassung ist keinen Penni und er geht wieder praktisch ein zweites Mal enteignet nach Hause. Traurig.
geloescht.20230927
11.05.2020, 11.27 Uhr
Am Ball bleiben!
Hallo Paule-lass dich bloß nicht abservieren.
Bleib gesund.
(Ein guter Bekannter)
Gudrun1974
11.05.2020, 11.40 Uhr
Schon 1, 4 Millionen Euro für die Feuerwehr geflossen, ohne einen Stein versetzt?
Uns ist nochwas im Text aufgefallen beim 2. Lesen. Dort steht daß im Übergang von der SWG zur Stadt die Stadt schonmal eben 1Million und dann noch mal 400.000 Euro gezahlt hat. Da war noch kein Stein bewegt! Da fragt man sich, ob das ganze Vorhaben noch wirtschaftlich ist!!! Denn jetzt kommen ja erst noch die großen Kosten.
Interessieren würde mich auch, wie hoch die Anwaltskosten für die Stadt sind und welche Prozesstrategie die Stadt verfolgt. Kommt es zu einem Vergleich, werden auch noch mehr Vergleichsgebühren fällig. Wie hoch wären diese? Haben das unsere Spitzenpolitiker im Rathaus alles bedacht? Hier sollten die Stadträte unbedingt auch nachfragen!
A.kriecher
11.05.2020, 11.50 Uhr
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diskobolos
11.05.2020, 11.55 Uhr
@ Das kann nur ein Gericht klären
Der Begriff "Vorkaufsrecht" wird von juristischen Laien oft überinterpretiert. Er besagt nur, dass der Vorkaufsberechtigte in einen abgeschlossenen Kaufvertrag 1:1 in die Rolle des Käufers eintreten kann.

Im konkreten Fall sind viele juristische Fragen offen, die das Verständnis von Laien übersteigen. Recht ist das, was in Gesetzen steht (bzw. was Gerichte daraus machen), nicht das, was ein Bürger für gerecht hält.
Eckenblitz
11.05.2020, 12.09 Uhr
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Hans Dittmar
11.05.2020, 12.21 Uhr
Feuerwehr war schon immer eine Bombe in Nordhausen
Und die Zündschnur hatte in den ganzen Jahren immer wieder die Verwaltung in der Hand.
Das die Familie Schierholz ihr Hab und Gut zurück haben wollte, zeigt ja das Ergebnis, dass die Familie mit einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch berücksichtigt wurde. Der Standort für eine Feuerwache war zwar immer wieder mit der Zorgestraße im Gespräch, aber letztlich ist dies doch erst nach 2015 besiegelt wurden. Da waren doch seinerzeit auch das BIC oder die Rothenburgstraße im Gespräch.
Es ist für mich nicht fassbar, wie selbstständig hier die Verwaltung mit unseren Steuergeldern umgeht. Transparenz, Bürgerbeteiligung und und und ... wollte Herr Buchmann doch alles anders machen. "Wasser predigen und Wein saufen" das kennen wir ja.
Mal sehen was da noch alles auffliegt.
Realist 1.0
11.05.2020, 14.04 Uhr
Herrn Schierholz sollte aber auch klar sein,
das es anders vor Gericht ausgehen kann als er denk. Ein ehemaliger Dozent denn ich vor Jahren in Rechtskunde hatte, hat immer gesagt:"vor Gericht gibt es kein Recht, sondern nur ein Urteil". Ich frage mich ja nur, wenn Herrn Schierholz soviel an dem Grundstück liegt, warum er jetzt erst damit vor Gericht geht.
Paulinchen
11.05.2020, 14.10 Uhr
Ja die Deutsche Einheit,...
... hatte leider sehr viel Nebenwirkungen. Tom Pauls und Uwe Steimle haben vor Jahren, in einer Satireshow mal die Frage gestellt :Wann ist die Deutsche Einheit vollständig realisiert? Die Antwort lautete : Erst wenn der letzte DDR Bürger als Eigentümer beim Grundbuchamt gelöscht wurde.

Mit dem Satz, wurde die Satireshow der beiden Künstler verboten. Nicht anders sieht es mit der Enteignung der Garagenkomplexen in Nordhausen aus. Hier tritt die Stadt auf, als gäbe es kein Privateigentum unter der Bevölkerung. Und wenn es nur der Baukörper in Form einer Garage ist. Ich habe vollstes Verständnis mit der Familie Schierholz. Mit dem Paul Schierholz habe ich sehr oft geschäftliche Kontakte gehabt.
Thüringen-Mann
11.05.2020, 14.22 Uhr
Paul Schierholz
Bleib auch gesund.
(Ein guter Bekannter von früher)
geloescht.20230927
11.05.2020, 15.44 Uhr
@Realist 1.0
Kleiner Zusatz:
Am schnellsten bekommt der in diesem sogenannten Rechtsstaat Recht, der die meiste Kohle hat.
Glückauf
Teja
11.05.2020, 16.39 Uhr
Recht
Es gibt kein Recht im Unrecht.
Unrecht war die Enteignung in der DDR !
Rückübertragungen bzw. Finanzausgleiche an Alteigentümer gab es genug , sollte hier das Unrecht weiter gehen nur unter anderem Vorzeichen?
Herr Schierholz bleiben Sie gesund und standhaft , das gleiche wünsche ich Ihrer vom Leben hart geprüften Schwester , (ich war Winfrieds Vorgesetzter). Viel Glück !!!
sima
11.05.2020, 18.34 Uhr
Mit der Garagenenteignung in Nord muss ich
Paulichnchen zustimmen. Hier wurden die Eigentümer der Baulichkeiten, die ihre Garagen um 1980 selbst aufbauten mit Hilfe des Schuldrechtsanpassungsgesetzes kalt enteignet. Bei dem Enteignungsverfahren spielte natürlich eine gewisse Dame wieder mal eine Rolle, die früher in der Politik rumgeisterte und beim Stadtplanungsamt saß und heute bei der SWG Gutes tut. Allem die Krone aufsetzte das "Angebot", die selbst gebaute Garage für 50 € monatlich nach Enteignung mieten zu können. Eifrige und willfährige Verwaltungsmitarbeiter befleißigen sich anschließend Mietzahlungsaufforderungen rauszuschicken, da die enteigneten Eigentümer nicht selbst einen Übergabetermin für ihre konfizierte Garage mit der Verwaltung anberaumten. Da wird dann mal ein paar Monate gewartet, um noch mal schön Kasse zu machen, anstatt seitens der Stadtverwaltung konkrete Übergabetermine zu vereinbaren. An Unverschämtheit ist das kaum noch zu überbieten. Hier soll der Delinquent noch selbst zum Scharfrichter kommen.
Paulchen box dich da durch und lass dich nicht unterkriegen.
diskobolos
11.05.2020, 19.51 Uhr
@ sima
Die Sache mit den Garagen ist mit der Vokabel "Enteignung" sehr einseitig beschrieben. Aus der Sicht der Garagenbesitzer stellt es sich so dar, denn sie sind davon ausgegangen Eigentümer zu sein. Nach BRD-Recht gibt es aber kein Eigentum an Gebäuden ohne Eigentum am Grundstück (Ausnahme Erbpacht). Das Schuldrechtsanpassungsgesetz war der Versuch einen Interessenausgleich zwischen den Garagenbesitzern und dem Grundstückseigentümer herzustellen. Meiner Meinung nach ist das durchaus gelungen. Ich gehöre aber zu keiner der beiden Gruppen
sima
11.05.2020, 20.28 Uhr
@ Diskobolos
Ein Ausgleich der sich innerhalb des Schuldrechtsanpassungsgesetzes in zeitlichen Etappen mehr und mehr zugunsten des Grundeigentümers verschob, so war es im Einigungsvertrag für das Beitrittsgebiet festgelegt. Der Tenor liegt auf der Art und Weise wie in unserer Stadt durch die SWG bzw. durch die Stadtverwaltung mit den Eigentümern der Gebäude umgegangen wird.
SeniorRepente
13.05.2020, 08.17 Uhr
Feuerwehrbau besser in Investorenhände geben
Man überlegte mal, den Bau der Feuerwehr von A bis Z einem Privatinvestor, ich glaub, Herrn Wönnmann, zu überlassen zu einem Festpreis.

Warum hat man dies nicht getan? "Plötzlich auftauchende", Grundstücksprobleme hätte es sicher nicht gegeben und der Bau würde nicht ausdem Ruder laufen. Ich glaube, gewisse Projekte sind einfach zu groß für die Stadtverwaltung, siehe auch die Kostenüberschreitungen bei der Kulturbibliothek, bei der Flohburg usw.
Capone
17.05.2020, 21.01 Uhr
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