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Mi, 14:21 Uhr
05.01.2005

Betrug statt Rabatt?

Nordhausen (nnz). Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) hat heute Media Markt-Niederlassungen im Saarland und in Baden-Württemberg wegen irreführender Preiswerbung abgemahnt. Statt Rabatte soll es Preiserhöhungen gegeben haben. Einzelheiten wie immer mit einem Klick.


"Beschwerden von Verbrauchern legen nahe, dass Media Märkte im Vorfeld seiner Werbaktion "Am 3.1. zahlt Deutschland keine Mehrwertsteuer" den Preis für einige Produkte hochgesetzt haben", so vzbv-Jurist Egbert Groote. Auch die Wettbewerbszentrale hatte bereits juristische Schritte gegen den Elektroriesen eingeleitet. Der vzbv hatte anlässlich der Werbeaktionen der beiden Konzernschwestern Media Markt und Saturn ("100 Produkte zum Einkaufspreis") die Verbraucher aufgerufen, dem vzbv und den Verbraucherzentralen Fälle mitzuteilen, bei denen Produkte am Aktionstag teurer oder nicht viel preisgünstiger angeboten wurden als an den vorangegangenen Tagen.

Daraufhin hatten sich viele verärgerte Kunden bei den Verbraucherzentralen vor allem über Media Märkte beschwert. Die meisten Kunden ärgerten sich darüber, dass der ausgezeichnete Preis der gewünschten Produkte am Aktionstag deutlich höher lag als an den Tagen zuvor (s. unten). "Laut Wettbewerbsrecht ist es unzulässig, mit besonderen Preisherabsetzungen zu werben, wenn tatsächlich keine oder nur unerhebliche Preissenkungen stattgefunden haben", so Egbert Groote.

Vor dem Hintergrund immer aggressiverer Werbeformen empfehlen die Verbraucherzentralen den Verbrauchern, sich durch Rabattaktionen nicht verleiten zu lassen. "Ein Gespräch mit dem Fachhändler um die Ecke kann manchmal ebenso effektiv sein", so die Verbraucherzentralen. Bestätigt wird dies durch eine von der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg veröffentlichte Studie, die gestern im Handelsblatt vorgestellt wurde.

"Allein durch fortwährende Almosen holen die Unternehmen die Ausgaben für ihre millionenschwere Werbung sicher nicht rein", so der vzbv. Oft gehe es den Handelsriesen um den Ausbau von Marktanteilen. Mehr Marktanteil bedeute gleichzeitig auch mehr Preismacht. Leidtragende sind vor allem die Klein- und Mittelständler. Am Ende kann sich weniger Wettbewerb auch zu Lasten der Verbraucher auswirken. Mit Sorge sieht der vzbv die Gefahr eines ausschließlichen Preiswettbewerbs und fordert die Wiederbelebung des Wettbewerbs um Qualität und Service.

Wettbewerbsschützer hatten zuvor beklagt, dass der tatsächlich gewährte Rabatt nicht bei 16 Prozent, sondern lediglich bei 13,79 Prozent liege, da er sich nicht auf den Brutto-, sondern auf den Nettopreis beziehe. Die Elektronikkette hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

Was verärgerte Kunden über die Werbeaktion von Media Markt sagen:

1. Der Verbraucherzentrale des Saarlandes wurde folgender Fall eines "verärgerten Ex-Kunden von Media Markt" gemeldet: Der Kunde hatte in der Media Markt-Filiale in Homburg am 28.12.04 einen digitalen Camcorder für 299 Euro gekauft. Als sich ein Kollege am 03.01.05 den gleichen Camcorder kaufen wollte, kostete das Gerät 349 Euro abzüglich des beworbenen Preisnachlasses.

2. Ebenfalls im Saarland wollte am 29.12.04 ein Kunde einen DVD-Brenner für 111 Euro kaufen, Nachdem er jedoch in der Werbung von der Werbeaktion "Am 3. Januar zahlt Deutschland keine Mehrwertsteuer" gehört hatte, hat er mit dem Kauf bis zum 3.01.05 gewartet. An diesem Tag kostete der DVD-Brenner jedoch plötzlich 129 Euro abzüglich des beworbenen Preisnachlasses.

3. Ein Kunde der Media Markt-Filiale in Paderborn berichtet von einer Digitalkamera, die in der Sonntagszeitung vom 26.12.04 ganzseitig für 289 EUR beworben wurde. Am 03.01.05 war diese Kamera mit 349 EUR ausgezeichnet. Der Kunde gibt an, auch andere Produkte gesehen zu haben, die zuvor billiger gewesen sind.

4. Mehrere Fälle wurden der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gemeldet. Ein besonders krasser Fall: Ein Kunde staunte, als er am 03.01.05 eine Digitalkamera erwerben wollte, die er am 29.12.04 im gleichen Markt noch 70 Euro günstiger ausgezeichnet (299 statt nunmehr 369 Euro) gesehen hatte. Der Kunde hatte bei seinem ersten Besuch am 29.12.04 ein Foto von dem Angebot gemacht und sprach darauf mit einem Verkäufer, der sich zum gleichen Thema bereits mit einem anderen Kunden unterhielt. Der Verkäufer behauptete zunächst, die Preise wären normal, der Preis vom 29.12.04 wäre ein Vorweihnachtssonderpreis. Als der Verkäufer jedoch das Foto sah, bat er die beiden Kunden zur Seite und erklärte, die Kunden hätten ja dann vielleicht doch Recht. Daraufhin erhielten die Kunden die Digitalkamera für 299 Euro anzüglich 16 Prozent Rabatt. Der Verkäufer bat die Kunden, dies nicht weiter publik zu machen.

5. Ein anderer Fall aus Baden-Württemberg: Ein Kunde wollte am 03.01.05 einen Computermonitor kaufen. Dieser war zuvor in der Zeitung und im Internet für 999 Euro beworben worden. Am Aktionstag sollte der Monitor 1099 Euro abzüglich des angekündigten Preisnachlasses kosten. Der Verkäufer ging auf die Vorlage der ausgedruckten Internetseite nicht weiter ein.
Autor: nnz

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