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Mo, 12:58 Uhr
02.06.2014

nnz-Forum: Blitz statt Astschere

Wer ist nicht schon mal in der Leimbacher Straße in Nordhausen zu schnell gefahren? Nahezu wohl jeder. Doch ein geblitzter Leser der nnz wollte es genauer wissen und schildert seine Erfahrungen im Forum dieser Zeitung...


Vor zwei Wochen bin ich in der Leimbacher Straße in Nordhausen von den Mitarbeitern vom Ordnungsamt Nordhausen geblitzt worden. Mir wurde vorgeworfen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten zu haben.

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Da es sich nur um eine geringfügige Überschreitung handelte bezahlte ich die 15 Euro Verwarnungsgeld. An ein Schild mit einer entsprechenden Information zur Einschränkung der Geschwindigkeit konnte ich mich jedoch nicht erinnern. Solche Verwarnungen werden allerdings nicht ohne Grund verschickt. Also wird alles seine Richtigkeit gehabt haben und ich fand mich mit dem Knöllchen ab.

In der Zwischenzeit habe ich den Ort der Geschwindigkeitsmessung besichtigt und machte dabei Entdeckungen, die einige Fragen aufwerfen. Sicher sind viele Autofahrer davon betroffen. Die Leser der nnz können sich dann selbst ein Urteil über die geschilderten Vorgänge machen. Eventuell fehlt mir ja im Moment der klare Blick dafür.

Verdecktes Schild (Foto: privat) Verdecktes Schild (Foto: privat)

An der Stelle wo die Geschwindigkeitsmessung stattfand, steht tatsächlich ein Schild. Wegen dem Schulweg sind hier werktags von 7-16 Uhr höchstens 30 km/h erlaubt. Das macht Sinn und dient der Sicherheit unserer Kinder. Die Frage ist: Warum ist dieses wichtige Schild dann so im Dickicht am Straßenrand verborgen?

Verdecktes Schild (Foto: privat) Verdecktes Schild (Foto: privat)

Wäre es nicht besser vor einer Geschwindigkeitsmessung das Schild mit den wichtigen Angaben so freizulegen, dass Autofahrer auch eine Chance haben die geforderte Geschwindigkeit einzuhalten? Es ist im Vorbeifahren nur sehr kurz und bei Gegenlicht am Morgen gar nicht zu erkennen. Das würde die Sicherheit an dieser Stelle erheblich verbessern und ist einfacher als der hohe technische und personelle Aufwand einer Geschwindigkeitskontrolle. Es wird lediglich eine Astschere und eine Säge benötigt.

Warum gestaltet man die Beschilderung nicht so wie aus Richtung Leimbach? Hier gibt es sogar zwei Schilder, die gut sichtbar auf den Schulweg aufmerksam machen. In Höhe der Conrad-Frohmann-Straße steht bereits ein ungenutzter Mast an dem man ohne großen Aufwand so ein zusätzliches Schild befestigen könnte.

Warum wird die ordnungsgemäße Beschilderung nicht vor einer Messung kontrolliert? Dann würden solche Mängel auffallen und könnten abgestellt werden.
Warum werden die Autofahrer für diesen Mangel bestraft, müsste es nicht andersherum sein? Schließlich bezahlen sie ja dafür KFZ Steuer und haben deshalb ein Recht darauf, dass die Straßen und die Beschilderung in Ordnung gehalten werden.

Laut Physikalisch Technischer Bundesanstalt ist der verwendete Einseitensensor als standartisiertes Messverfahren zugelassen. Das gilt jedoch nur, wenn das Gerät durch besonders geschultes Bedienungspersonal bedient wird, das Gerät in geeichtem Zustand ist und gemäß der mitgelieferten Bedienungsanleitung verwendet wird. Wie sichert die Stadt Nordhausen die Qualität ihrer Überwachungsmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum ab? Welche besondere Qualifizierung haben die eingesetzten Mitarbeiter?

Messpunkt 1 (Foto: privat) Messpunkt 1 (Foto: privat)

Von Gutachtern und Gerichten wird oft darauf hingewiesen, dass in der Bedienungsanleitung eine ortsfeste Fotolinie gefordert wird. In der Leimbacher Straße konnten keine entsprechenden Markierungen am Straßenrand gefunden werden. Wie wird das in Nordhausen gelöst?

Messpunkt 2 (Foto: privat) Messpunkt 2 (Foto: privat)

Darf der Einseitensensor laut Bedienungsanleitung während der Messung der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden? Können dadurch die Messwerte beeinflusst werden? Da es sich zum Teil um ein optisches Verfahren handelt ist das anzunehmen. Es wäre deshalb schön, wenn das Ordnungsamt mal erläutern würde, wie die Einsatzbedingungen und die Funktionsweise dieses Gerätes sind.

Warum werden den Beschuldigten keine Fotos zur Verfügung gestellt, welche das überwachte Fahrzeug innerhalb der Messanordnung darstellen? Damit wären die erhobenen Vorwürfe von den Beschuldigten auch nachvollziehbar. Das mitgelieferte Foto zeigt lediglich ein schönes Seitenprofil vom Beschuldigten und das dieser in einem Auto sitzt. Soweit ich weiß ist das nicht strafbar.

Sollte in der Leimbacher Straße eine mangelhafte Beschilderung vorliegen und diese der Grund für die Geschwindigkeitsübertretungen sein, werden dann die bereits gezahlten Verwarn- und Bußgelder an die Betroffenen (die sich hier an die 50 km/h gehalten haben) zurückgezahlt?

Und hier noch etwas Interessantes zum Schluss: Laut der VUT Sachverständigengesellschaft zur Überprüfung behördlicher Messergebnisse waren von den 14783 in Deutschland überprüften Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten in den Jahren 2007 bis 2013 nur 6505 Fälle (44%) ohne Beanstandung. Das bedeutet: über die Hälfte der Fälle hatten geringe bis schwere Mängel. Das ist eine beachtliche Zahl und Grund genug um die täglichen Messungen in Nordhausen mal kritisch zu hinterfragen.

Unter www.vutonline.de werden dem interessierten Leser in der Rubrik Leistungen/Aktuelle Downloads die komplette Statistik der Überwachungsfehler, interessante Einblicke in die Arbeitsweise der Behörden und „Das standartisierte Messverfahren“ anhand des in Nordhausen verwendeten Einseitensensors erläutert.

Da mir das Ordnungsamt weder ein vernünftiges Beweisfoto noch die Namen der Zeugen genannt hat, möchte ich (bei so viel Transparenz) auch lieber anonym bleiben.
Der Redaktion ist der Name des Verfassers bekannt
Autor: red

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Kommentare
Der Wessi
02.06.2014, 13.30 Uhr
ist doch logisch
Die Stadt nordhausen muss doch erst durch das blitzen Geld verdienen bevor man die Bäume schneiden kann. Ich finde es auch unverantwortlich das man das den Autofahrern aan tut. Auch die Ausfahrt von Ost gestaltet sich mit unter schwierig weil man nichts sieht. Aber daran wird nichts gemacht.

Solange nicht bis wieder irgendwer in der Straßenbahn hängt die mitunter auch an gedonnert kommt ohne Rücksicht auf Verluste. Also. Ohne Worte
Retupmoc
02.06.2014, 13.30 Uhr
Kurze Antwort?
Weil es dabei weder um die Sicherheit von Kindern geht, noh um den Verkehrsfluss. Es geht nur darum, mit möglichst wenig Aufwand Geld zu beschaffen. Und das klappt auch. Nicht jeder ist so aufmerksam wie Sie. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Ihre Chancen stehen gut, das Geld wieder zu bekommen. Die verdeckte Sicht ist allein schon ausreichend.
mg0611
02.06.2014, 13.49 Uhr
Nicht nur für Autofahrer
Ich kann mich nur anschließen. Ein beschneiden würde nicht nur den Autofahrern, sondern auch den Fußgängern, die die Straße überqueren möchten zu Gute. Und hierzu zählen hauptsächlich die Schulkinder.
h3631
02.06.2014, 14.01 Uhr
Reicht die Ampel nicht aus ?
Warum überhaupt die Begrenzung auf 30km/h? Die Fußgängerampel reicht doch aus damit auch die Kinder sicher die Strasse passieren können.Ist denn in der Stadt vor jeder Ampel eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h? Wie sagt man dazu,ABZOCKE.
Der Wessi
02.06.2014, 14.14 Uhr
Wie gesagt
Ich finde es zum ko.... Die Autofahrer sollen wissen wo die Schilder stehen und sie sollen dann erahnen ob das Fußgänger stehen. Die Stadt sollte in der Verpflichtung sein das grün zeug zurück zu schneiden. Aber was sieht man? Den braunen VW zum Blitzen. Wie traurig.
Flitzpiepe
02.06.2014, 14.31 Uhr
Die Ampel würde reichen,
wenn sich alle an die Regeln halten würden.
Das tun aber weder die Autofahrer noch die Fußgänger.
Ich würde mal behaupten (ohne gezählt zu haben), dass den Trampelpfadübergang zwischen Netto und Strabahaltestelle mehr Leute benutzen als die Ampel. 50 Km/h sind dort dann aber zu viel und das Blitzen an genau dieser Stelle gerechtfertigt. Seit Jahren ist da wohl ein Gehweg von Netto zur Ampel geplant. Es passiert aber nichts.

Auf der anderen Seite musste ich bei der Benutzung der Ampel schon mehrfach zurück springen, da die Ampel trotz tiefem Rot passiert wurde. Und das trotz 30er Schild.
Manche Fußgänger drücken auch gar nicht und laufen bei Rot drüber.
Andererseits wurde ich schon von Autofahrern belappt, weil ich gedrückt hatte und sie anhalten mussten.

Trotzdem müsste auf der gesamten Länge ein Rückschnitt erfolgen wegen der allgemeinen Sicht und nicht wegen des 30er Schildes. Dieses wiederum müsste so groß sein wie das aus der anderen Richtung.
Retupmoc
02.06.2014, 15.20 Uhr
Stadtkasse
Nordhausen ist pleite. Da muss man jede Möglichkeit nutzen !!! Irgendwer muss doch die St. Barbara Bibliothek finanzieren.
undCO
02.06.2014, 19.30 Uhr
Tempo 30 ist richtig
Für alle Contra 30km/h Brüller, ich muß mit meinem Kind diese Straße mindestens 2mal am Tag überqueren, und es ist mehr als gefährlich. Selbstverständlich gehen wir immer!!! über die Ampel, also nicht den Trampelpfad am Discounter oder die Kreuzung Zu den Steinkreuzen. Wie oft ich schon zurück springen mußte, da Autofahrer selbst rote Ampeln ignorieren , kann ich nicht mehr zählen. Wenn man sich an die Strassenverkehrsordnung hält, und im zeitlich begrenzten Abschnitt seine 30 fährt kann einen nicht passieren. Und noch eins , das Schild ist Stadtauswärts super zu sehen.
ALSO AUGEN AUF IM STRASSENVERKEHR!!
ente aus ndh
03.06.2014, 13.59 Uhr
nur mut
wer an der stelle beblitzt wird sollte auf jeden fall durch einen guten anwalt einspruch einlegen und nicht dem ordnungsamt die kohle in den gierigen rachen schieben.

weil ja schilder klar und eindeutig erkennbar sein müssen würde jeder nur einigermaßen gute anwalt einen diesbezüglichen strafbefehl in der luft zerreißen.
Flitzpiepe
03.06.2014, 14.31 Uhr
Ich habe mir das heute angeschaut beim Vorbeifahren
und muss sagen, dass das 30er Schild problemlos zu erkennen ist.
Da gibt es ganz andere Schilder, die viel viel schlechter einsehbar sind.
Ich kann den Artikelverfasser nicht verstehen, warum er sich über die 15 € aufregt und andere hier anstachelt. Er kennt diese 30er Zone und brauch sich nur an die Verkehrsregel halten.
Als Abzocke würde ich diese Stelle jedenfalls nicht bezeichnen.
Filinchen88
05.06.2014, 00.25 Uhr
Abzocke!!!
Ich finde die 30er Zone übertrieben. Umsonst steht dort keine Ampel. Ich denke diese sollte ausreichend sein.
Wer trotz der Ampel durchs Gebüsch kriecht (wo die Leute einfach teilweise ohne zu gucken auf die Straße gesprungen kommen) um den Trampelpfad zu benutzen ist selbst schuld.
Natürlich gibt es auch immer irgendwelche Sp...er die die Ampel missachten.
Aber ich denke jeder hat es beigebracht bekommen das ma als Fußgänger selbst wenn man grün hat vorher noch mal nach rechts und links guckt. Ich finde 30er Zonen wären an manch anderen Stellen in NDH besser angebracht als hier.
Heiner Lampe
06.06.2014, 07.03 Uhr
lesen !
Flitzpiepe du musst auch mal lesen bevor du schlaue Sprüche schreibst! Das Schild wurde mittlerweile vom Gebüsch befreit ! Wenn du also ne Woche später dorthin fährst und dir ein Bild von der Lage machst ist das ja wohl klar oder ?
Flitzpiepe
06.06.2014, 08.39 Uhr
lesen !
Meinen Sie ehrlich, dass ich so blind bin, wenn ich dort täglich lang fahre, zu erkennen, ob dort bereits ein Freischneiden stattgefunden hat oder nicht?
Zu dem Zeitpunkt am 3.6. 12 Uhr hatte sich da noch nichts getan und das 30er Schild war nicht direkt verdeckt. Ein ca. 15 Meter entfernter Ast hing etwas davor, wie auf dem einen Bild. Das ist aber kein Grund das Schild nicht zu sehen und die 30 nicht einzuhalten.
Flitzpiepe
16.06.2014, 13.07 Uhr
Erst heute am 16.6. seit 12:30 Uhr
ist das Grünamt da und beschneidet das Grün vor dem 30er Schild.
Es muss also 'enorm' zugewachsen gewesen sein, wenn sich die Stadt mehr als 14 Tage Zeit lassen kann, um da was zu tun.
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