Sa, 10:40 Uhr
09.11.2024
Gericht untersagt Wahlaufforderungen der Stiftung
AfD verklagt Stiftung Buchenwald erfolgreich (1)
Kurz vor den Wahlen zum Thüringer Landtag am 1. September dieses Jahres verschickte die Gedenkstätte Buchenwald nach eigenen Angaben einen Brief an 350.000 Thüringer im Alter über 65 Jahre mit "diffamierendem Inhalt über den Landesverband Thüringen der Alternative für Deutschland", wie es in der Pressemeldung der AfD heißt...
Unter anderem wurde behauptet, dass die Alternative für Deutschland die Leiden der Opfer des Nationalsozialismus aus der Erinnerung tilgen wolle.
Wegen diesen Falschbehauptungen und der Notwendigkeit, grundlegend klären zu lassen, inwieweit sich die Stiftung als Träger hoheitlicher Gewalt überhaupt zu politischen Parteien, besonders im Wahlkampf, äußern darf, hat der Landesverband der Alternative für Deutschland beim Verwaltungsgericht Weimar Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Untersagungsanordnung gestellt. Der Beschluss dazu liegt nun vor.
Danach ist es der Stiftung verboten worden, direkt dazu aufzufordern, die Alternative für Deutschland nicht zu wählen. Der Beschluss wird eingehend insbesondere darauf geprüft, ob in der Hauptsache noch geklärt werden muss, ob nicht wegen des Verstoßes gegen den verfassungsrechtlichen Chancengleichheitsgrundsatz gegenüber politischen Parteien eine generelle Untersagung von aktiven Äußerungen der Stiftung im Wahlkampf durch das Gericht auszusprechen sein muss.
Die Gedenkstätte Buchenwald hat auch Stellung zum Urteil bezogen und bewertet das Urteil durchaus anders.
Autor: redUnter anderem wurde behauptet, dass die Alternative für Deutschland die Leiden der Opfer des Nationalsozialismus aus der Erinnerung tilgen wolle.
Wegen diesen Falschbehauptungen und der Notwendigkeit, grundlegend klären zu lassen, inwieweit sich die Stiftung als Träger hoheitlicher Gewalt überhaupt zu politischen Parteien, besonders im Wahlkampf, äußern darf, hat der Landesverband der Alternative für Deutschland beim Verwaltungsgericht Weimar Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Untersagungsanordnung gestellt. Der Beschluss dazu liegt nun vor.
Danach ist es der Stiftung verboten worden, direkt dazu aufzufordern, die Alternative für Deutschland nicht zu wählen. Der Beschluss wird eingehend insbesondere darauf geprüft, ob in der Hauptsache noch geklärt werden muss, ob nicht wegen des Verstoßes gegen den verfassungsrechtlichen Chancengleichheitsgrundsatz gegenüber politischen Parteien eine generelle Untersagung von aktiven Äußerungen der Stiftung im Wahlkampf durch das Gericht auszusprechen sein muss.
Die Gedenkstätte Buchenwald hat auch Stellung zum Urteil bezogen und bewertet das Urteil durchaus anders.