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Rechtssicherheit in Krisensituationen

Informationsveranstaltung in der Neanderklinik

Montag, 12. März 2018, 15:40 Uhr
Am vergangenen Dienstag kamen viele interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie auch Pflegefachkräfte zu der informativen Veranstaltung „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ in die Ilfelder Neanderklinik. Geleitet wurde die Veranstaltung von der Klinikchefin Martina Röder, die auch die Vorsitzende des Deutschen Pflegeverbandes ist...

Informationsveranstaltung (Foto: Petra Jäger) Informationsveranstaltung (Foto: Petra Jäger)

Die Referentin Frau Silvia Böhme, Nordhausen, Expertin für betreuungsrechtliche Fragen, vermittelte rechtliche Grundlagen im Sinne des Betreuungsrechts zur Patientenverfügung und zu der Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht.

Es sei wichtig den eigenen Willen zu erklären, für den Fall, dass in einer Krisensituation nicht mehr selbst bestimmt werden kann. Mit der Vorsorgevollmacht bestellt man eine Person des Vertrauens, so dass nicht ein gerichtlich bestellter Betreuer tätig werden muss. Die hier festgelegte Bevollmächtigte hat dann das Recht die Festlegungen der Patientenverfügung zu garantieren. Weiterer Aspekt war die Betreuungsverfügung, die insbesondere bei Menschen mit eingeschränkte Alltagskompetenz (Demenz/Alzheimer) für die rechtliche Betreuung entscheidend sei.
Autor: red

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