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Mikrozensus 2018

Repräsentative Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik

Montag, 08. Januar 2018, 10:22 Uhr
Wie leben allein erziehende Mütter und Väter? Wie ist die Lebenssituation älterer Menschen? Wie entwickeln sich die Familien und andere Lebensformen? Wie steht es um die Ausbildung der Bevölkerung? Antworten auf solche und andere Fragen, die die Bevölkerungs-, Haushalts- und Familienstruktur, den Arbeitsmarkt sowie die soziale und wirtschaftliche Lage der Gesellschaft betreffen, gibt der Mikrozensus, die jährliche repräsentative Haushaltsbefragung in Deutschland...


Auch im Jahr 2018 wird wieder im Durchschnitt ein Prozent der Bevölkerung befragt. Das sind in Thüringen über das Jahr verteilt rund 10 000 Haushalte. Die Auswahl der Haushalte erfolgt nach einem objektiven mathematisch-statistischen Zufallsverfahren.

Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht, und zwar für vier aufeinander folgende Jahre. Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Mikrozensusgesetz ist die Rechtsgrundlage der Befragung. Es regelt einen sorgsamen und zweckgebundenen Umgang mit den erfassten Daten; es gewährleistet Datenschutz und Geheimhaltung.

Die Befragung zum Mikrozensus erfolgt grundsätzlich persönlich durch Erhebungsbeauftragte, die mit Laptops ausgestattet werden. Die Erhebungsbeauftragten wurden vom Landesamt für Statistik ausgesucht, verpflichtet und geschult. Sie können sich durch einen Interviewerausweis legitimieren. Der Besuch des Erhebungsbeauftragten wird dem Haushalt durch das Landesamt für Statistik vorher schriftlich angekündigt. Wenn der Haushalt wünscht, kann er alternativ einen Fragebogen selbst ausfüllen.

Das Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte in Thüringen, die im Laufe des Jahres 2018 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.
Autor: red

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