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Schelenhaus zur Gerichtsentscheidung

Falsch in mehrfacher Hinsicht

Freitag, 11. August 2017, 16:40 Uhr
Hat ein Kreistagsmitglied das Recht auf Informationen zur Höhe der Geschäftsführergehälter eines kommunalen Unternehmens zu erhalten? Der Streit um die Beantwortung dieser Frage wurde zuletzt vor den Thüringer Oberverwaltungsgericht geführt, Landrat Matthias Jendricke verkündete heute das es eine endgültige Entscheidung gegeben habe. Arndt Schelenhaus sieht das anders...

Geht der Rechtsstreit doch weiter? (Foto: Angelo Glashagel) Geht der Rechtsstreit doch weiter? (Foto: Angelo Glashagel)


Die Mitteilung des Landrats weise an zwei Stellen signifikante inhaltliche Fehler auf, meinte Schelenhaus im Gespräch mit der nnz. Zum einen habe das Verwaltungsgericht ihm in der ersten Instanz nahezu vollumfänglich Recht gegeben, die einzige Einschränkung sei die gewesen, dass nur er allein, nicht aber stellvertretend für andere Kreistagsmitglieder, klagen könne. Bei der jüngsten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes sei dies aber gar nicht Thema gewesen, das OVG habe lediglich das Eilverfahren abgelehnt.

Die Vorgeschichte dazu: Kreistagsmitglied Schelenhaus hatte vom Südharz-Klinikum Informationen zur Höhe der Geschäftsführergehälter erbeten, diese aber nicht bekommen. Da diese Informationen nach Ansicht des Kreistagsmitgliedes für die Verabschiedung des Haushalts relevant gewesen wären, Schelenhaus reichte Klage im Eilverfahren ein und bekam zwei Tage vor dem Haushaltsbeschluss Recht.

"Die gewünschten Informationen habe ich dennoch nicht erhalten. Stattdessen hat der Landrat die zwei Tage bis zur Beschlussfassung verstreichen lassen und dann Beschwerde gegen das Eilverfahren eingelegt", erklärte Schelenhaus jetzt. Da mit beschlossenem Haushalt nun keine Dringlichkeit mehr bestanden habe, so habe das Oberverwaltungsgericht gegen das erstinstanzliche Verfahren entscheiden müssen. "Die Auskunftspflicht besteht aber weiterhin, sie muss jetzt nur noch einmal in einem ordentlichen Hauptsacheverfahren erstritten werden", so Schelenhaus, sein Anwalt lege im Moment ordentliche Klage beim Verwaltungsgericht ein. Da die Sache inhaltlich bereits durchgeprüft sei, rechne er mit einem schnellen Verfahren, das zu seinen Gunsten ausgehen werde. Die jüngste Entscheidung sei also nicht "endgültig".

Er werde als Kreistagsmitglied außerdem nicht, wie vom Landrat behauptet, die vollen Kosten des Verfahrens tragen müssen. Da es sich um ein Organstreitverfahren handele werde die Kreiskasse zahlen müssen, erklärte Schelenhaus, "die Verzögerungen durch den Landrat führen nur zu noch höheren Kosten für den Kreis".

Entscheidet das Oberverwaltungsgericht im weiteren Verfahren in seinem Sinne, so werde er sich an seine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht halten, den anderen Mitgliedern seine Kenntnisse aber in nicht-öffentlichen Rahmen mitteilen, meinte Schelenhaus. Es bedürfe eines tieferen Einblicks in die Lohnstruktur des Südharz-Klinikums. "Das Südharz-Klinikum gehört den Bürgern des Landkreises und als gewählte Interessenvertreter der Bürger hat uns das zu interessieren", sagte Schelenhaus. Würde das Krankenhaus nach den Tarifen des öffentlichen Dienstes zahlen, würde das auch Druck auf die Löhne im weiteren Pflegebereich in der Region ausüben und zur besseren Bezahlung des Personals führen.
Angelo Glashagel
Autor: red

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