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Entscheidung im Auskunftsstreit

Jendricke: Rechtsanspruch statt markige Sprüche

Freitag, 11. August 2017, 09:29 Uhr
In dem Auskunftsstreitverfahren, das seit einem halben Jahr vor den Thüringer Verwaltungsgerichten schwebt, hat jetzt das Oberverwaltungsgericht endgültig entschieden. Das Kreistagsmitglied Arndt Schelenhaus wollte erwirken, Auskunft über die Gehälter der Geschäftsführung des Südharz Klinikums zu erhalten...


Zwar hatte Schelenhaus in der ersten Instanz vorm Verwaltungsgericht im April noch in Teilen Recht bekommen. Dagegen hat nun das Oberverwaltungsgericht in einem abschließenden, unanfechtbaren Beschluss den Auskunftsanspruch in diesem Eilverfahren abgelehnt.

Schelenhaus, der die Klage erhoben hatte, muss zudem die gesamten Gerichtskosten sowie die Kosten des Landkreises und der beiden Geschäftsführer des Klinikums tragen.

Die Richter des Oberverwaltungsgerichts führen in ihrer Begründung an, dass der Landkreis Nordhausen und die Geschäftsführer des Klinikums sich fristgerecht in einer zulässigen Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts gewendet haben und ein Auskunftsanspruch aufgrund des fehlenden Anordnungsgrundes nicht besteht.

„Nur markige Sprüche allein bedeuten noch keinen Rechtsanspruch“, so Landrat Matthias Jendricke zu den in der Vergangenheit von Arndt Schelenhaus veröffentlichen Verlautbarungen. „Wichtig war mir von Beginn an eine rechtlich sichere Entscheidung, die das Oberverwaltungsgericht nun getroffen hat. Denn hier geht es um personenbezogene Daten und der Datenschutz ist in Deutschland ein wichtiges Gut.“
Autor: red

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