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Oberbürgermeisterwahl in Nordhausen

Plötzlich kann gewählt werden - nur wann?

Mittwoch, 10. Mai 2017, 15:21 Uhr
Gestern berichtete die nnz über das erneute Rücktrittsschreiben des Nordhäuser Oberbürgermeister an die Kommunalaufsicht. Jetzt gibt es aus der Grimmelallee eine Reaktion...


Der Landkreisverwaltung liege nun das konkrete Rücktrittsschreiben des Oberbürgermeisters zum 18. Mai 2017 vor, teilt das Landratsamt auf Anfrage der nnz mit.

Im Gegensatz zu früheren Schreiben sei diese Erklärung ausreichend, um eine entsprechende Entlassungsverfügung seitens der Aufsichtsbehörde erlassen zu können. "Entgegen öffentlicher Verlautbarungen musste der OB nicht zwei Monate auf eine Reaktion der Kommunalaufsicht warten, vielmehr erfolgte das erste umfangreiche Schreiben zu den rechtlichen Bewertungen bereits im März", so Pressesprecherin Jessica Piper.

Auf Wunsch der Landkreisverwaltung wird das Thüringer Landesverwaltungsamt den Termin für die Oberbürgermeisterwahl nach der Entlassung des OB direkt mit der Stadt Nordhausen abstimmen. Das wäre dann nach dem 18. Mai.
Autor: red

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