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Ansteckende TBC im Landkreis Nordhausen

Informationsdesaster oder bewusste Verheimlichung?

Donnerstag, 16. Februar 2017, 11:12 Uhr
Es ist mal knapp einen Monat hin, da gab es in Heringen eine Informationsveranstaltung der Kreisverwaltung in Folge einer diagnostizierten Lungentuberkulose. Eine Aussage dabei. Es gibt keinen ansteckenden TBC-Fall...


Nun, Mitte Februar, hat die nnz bei der Kreisverwaltung nachgefragt, ob sich bei einer betroffenen weiblichen Person die Krankheit soweit entwickelt hat, dass sie als ansteckend klassifiziert werden kann? Die Antwort der Pressestelle: "Es gibt keinen TBC-Fall." Das bezog sich vermutlich auf die Ergebnisse in Folge von Tests, die an Kontaktpersonen vorgenommen wurden.

"Bisher wurden 120 Personen untersucht (etwa 15 Personen stehen noch aus). Von den untersuchten 120 Personen waren die Tests alle negativ, das heißt, nachweislich hat sich von den bisher Untersuchten keine einzige Person angesteckt", wird mitgeteilt.

Das beruhigt erst einmal. Allerdings: Die ermittelten Kontaktpersonen - von Lehrern bis zu Busfahrern - erhielten eine "Einladung zum Bluttest". Darin geht es um einen einzigen Satz: "Sie wurden als Kontaktperson zu einer Kranken mit einer ansteckenden Tuberkulose" ermittelt. Das ist nicht gerade beruhigend. Im Gegenteil. Wurde zur Info-Veranstaltung vehement die Frage verneint, ob es sich bei dem Mädchen um eine ansteckende Tbc handelt, so schob man das Versprechen einer weitestgehenden Transparenz bei allen weiteren Schritten seitens des Landratsamtes hinterher.

In der "Einladung" zum Bluttest wurde abschließend nicht vergessen zu erwähnen, dass es sich nach dem Impfschutzgesetz um eine Pflichtuntersuchung handele. Die Nichtbefolgung kann mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro belegt werden.
Peter-Stefan Greiner
Autor: nnz

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