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Steuererklärung 2016

Was können Sie absetzen?

Montag, 26. Dezember 2016, 09:30 Uhr
Eine Steuererklärung ist mühevoll und bedeutet alljährlich einige Stunden Arbeit – doch die zahlen sich aus! Im Durchschnitt werden dem Bürger 873 € zurückerstattet. Der Rechtsexperte Markus Mingers verrät, was alles von der Steuer abgesetzt werden kann.
Aktiv werden lohnt sich...


1. Versicherungen: Absetzbar sind hierbei gesetzliche Rentenversicherungen, Kindergeld oder -freibeträge, berufliche sowie private Altersvorsorge, Rürup- und Riester-Verträge. Einen Steuernachlass bringen ebenfalls zertifizierte Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten sowie gesetzliche und private Pflegeversicherungen. Darunter fallen auch Absicherungen für den Ehe- oder gesetzlichen Lebenspartner.

2. Krankheit und Pflege: Trotz des Eigenanteils, den man selber zu tragen hat, bleibt oft ein Betrag, der sich von der Steuer absetzen lässt. Dies gilt in Bereichen der Zahnmedizin, Logopädie, Ärztebehandlung, Heilpraktika, Pflege und Therapie. Dazu zählen Kuren, Taxi sowie verordnete Medikamente und Hilfsmittel, wie etwa Hörgeräte. Die finanzielle Unterstützung naher Angehöriger führt zudem zu einem Steuernachlass. Dies ist auch der Fall, wenn ein Angehöriger krankheitsbedingt ins Pflegeheim muss.

3. Heimbüro: Wer sein häusliches Arbeitszimmer ausschließlich zu beruflichen Zwecken nutzt, kann dies komplett von der Einkommensteuer absetzen. Arbeitnehmer, die überwiegend Heimarbeiten und denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können bis zu 1.250 € absetzen – dies gilt auch während der Elternzeit oder Arbeitslosigkeit. Wer erstmals studiert oder eine Ausbildung anfängt, sollte seine Aufwendungen als Werbungskosten in „Anlage N“ abrechnen. Neben den allgemeinen Werbungskosten von 1.000 € im Jahr, welche zum Beispiel Fahrtkosten, Dienstreisen oder Gewerkschaftsbeiträge umfassen, werden hierbei weitere Kosten wie unter anderem für Heizung oder Wasser berücksichtigt.

4. Handwerkerlohn und Reparaturen: Teilweise können Rechnungen für Renovierungen, Ausbesserungen und Modernisierungen bei einem Prozentsatz von 20 % bis zu 1.200 € von der Steuer abgesetzt werden. Neuerdings fallen darunter ebenfalls Arbeiten des Schornsteinfegers, Gutachten zur energetischen Haussanierung oder Hausanschlüsse an das Versorgungsnetz. Dasselbe gilt für den Handwerkerlohn beim Haustüraustausch. Bei Rechnungen für Hilfen im Haushalt gibt es einen Steuervorteil von bis zu 5.710 €.

5. Fahrt- und Reisekosten: Es lohnt sich Kilometerpauschalen geltend zu machen. Für den Weg zur Arbeit (Hinweg) werden pro Kilometer 30 ct Entfernungspauschale abgesetzt – egal mit welchem Verkehrsmittel.

6. Kinderbetreuung: Neben dem regulären Arbeitslohn übernimmt der Arbeitgeber die kurzfristige Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Die Obergrenze liegt bei 600 € im Jahr. Hierbei ist die Einkommensteuer absetzbar. Zu beachten sind ebenfalls Erholungszuschüsse für Familien. Diese können einmal im Jahr in Höhe von 156 € erteilt werden. Dem Ehepartner kommt ein Zuschuss von 104 € zugute, jedem Kind 52 €.

7. Umzug: Aufwendungen eines beruflichen Ortswechsels können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

Sonstige Möglichkeiten der Steuererstattung

„Neben den Bereichen, auf die Sie hauptsächlich Ihr Augenmerk zu richten haben, haben Sie die Möglichkeit weitere Punkte zusätzlich zu Ihrer Steuererklärung heranzuziehen“, erklärt Mingers. Dazu gehören unter anderem: Übersteigen Ausgaben einer Beerdigung den Wert des Erbes, können sie als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Auch Kostenaufwendungen für Bewerbungen – ob erfolgreich oder nicht – können vollständig abgesetzt werden.

Lassen sich nicht mehr alle Kosten belegen, werden 2,50 € pro elektronischer und 8,50 € pro per Post versendeter Bewerbungen festgelegt. Bei beruflicher Nutzung des Telefon- und Internetanschlusses lassen sich ohne Einzelnachweis 20 % des Rechnungsbeitrages absetzen. 20 € sind hierbei die Obergrenze. Ehrenamtliche Arbeit wird ebenfalls bei der Steuererklärung belohnt! Durch einen Übungsleiter-Freibetrag kann man bis zu 2400 € im Jahr steuerfrei dazuverdienen. Engagement bei Vereinen oder sozialen Institutionen als Vorsitzender oder Kassenwart bringt eine Steuer- und sozialabgabenfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 720 €.
Autor: red

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