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Familien vor Diskriminierung schützen!

Verbindlichkeit muss her

Montag, 19. September 2016, 11:22 Uhr
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt Menschen in Deutschland vor Diskriminierung. „Bei der nun in Aussicht gestellten Reform des zehn Jahre alten Gesetzes müssen die Belange von Familien unbedingt im Fokus stehen“, fordert der Präsident des Deutschen Familienverbandes, Dr. Klaus Zeh...

Familien nicht länger diskriminieren (Foto: DFV) Familien nicht länger diskriminieren (Foto: DFV)
„Die Benachteiligung wegen der Erziehung von Kindern oder der Wahrnehmung von Familienpflichten muss ausdrücklich als Diskriminierungsmerkmal aufgenommen werden. Nur so können Familien zum Beispiel auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt wirksam vor Diskriminierung geschützt werden.“ In einem Gespräch mit der Baupolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, erörterte der DFV-Präsident Möglichkeiten, darauf hinzuwirken.

Schwangerschaft und Mutterschaft werden schon jetzt im Gesetz erfasst – abgeleitet aus dem Benachteiligungsverbot aufgrund des Geschlechts. Doch Mütter und Väter, die Kinder erziehen und/oder sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, bleiben außen vor. Und nicht nur auf dem Arbeitsmarkt bedürfen Eltern eines verbindlichen Schutzes. Auch bei der Suche nach Wohnraum erweisen sich Kinder immer häufiger als Ausschlusskriterium für Vermieter. Vor allem kinderreiche Familien haben es deshalb schwer, eine bezahlbare, familiengerechte Wohnung zu finden.

„Um die Diskriminierung von Familien am Wohnungsmarkt zu unterbinden und familienfreundliche Initiativen von Vermietern und Grundbesitzern zu stärken, muss im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz der besondere Schutz der Familie ausdrücklich verankert werden“, unterstreicht Zeh. „Teure Mieten und knapper Wohnraum setzen Familien schon jetzt erheblich unter Druck. Kinder dürfen kein Ausschlussgrund beim Thema Vermietung sein!“

Ohne Familien hat unsere Gemeinschaft keine Zukunft. Die Politik ist deshalb gefordert, sie bei der Weiterentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vor Diskriminierung wegen Kindererziehung und der Wahrnehmung von Familienpflichten zu schützen.
Autor: red

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