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ADAC-Tipps

Knöllchen aus dem Ausland

Sonntag, 12. Juni 2016, 10:02 Uhr
Wer mit seinem Auto im europäischen Ausland unterwegs ist, muss sich an das Verkehrsrecht des jeweiligen Landes halten. Sonst drohen, wie in Deutschland, Bußgelder...

Der ADAC warnt davor, diese Bußgeldbescheide nicht zu ignorieren. Denn seit 2010 können Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße, die in anderen EU-Staaten begangen wurden, auch in Deutschland vollstreckt werden. Vollstreckt werden Strafen aus dem EU-Ausland ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro.

Diese Grenze gilt für das Bußgeld zuzüglich der anfallenden Verwaltungskosten, sodass auch Strafen deutlich unter 70 Euro geahndet werden können. Ein Beispiel: Ein Bußgeld von 35 Euro, das mit einer Verwaltungsgebühr von 35 Euro erhoben wird, kann in Deutschland ebenfalls zur Vollstreckung gelangen. Eingetrieben werden grundsätzlich nur Geldbeträge: Ein im Ausland fälliges Fahrverbot ist ausschließlich im jeweiligen Land durchsetzbar. Wer im Ausland Punkte sammelt, dem werden diese auf dem jeweiligen Landeskonto aufgeschrieben – es gibt kein länderübergreifendes Punktekonto. Ein Fahrverbot, das für das Heimatland gilt, gilt allerdings auch international.

Der ADAC empfiehlt, die Bußgeldbescheide freiwillig zu bezahlen. „Rechtskräftige Bußgeldbescheide und Gerichtsentscheidungen bleiben bestehen und sind bei einer Wiedereinreise in das jeweilige Land weiterhin vollstreckbar“, erklärt Jürgen Lachner, Vorstandsmitglied für Verkehr, Umwelt und Technik des ADAC Hessen-Thüringen. „Zu einer späteren Vollstreckung des Bescheides im Ausland kann es zum Beispiel kommen, wer bei einer Verkehrskontrolle überprüft wird. Wer also zügig bezahlt, umgeht Mahngebühren, die in manchen Ländern sehr hoch ausfallen können“, sagt der Verkehrsjurist.

Vor der Fahrt ins Ausland sollte sich daher jeder genau über die Geschwindigkeitsvorschriften im Ausland informieren – diese sind in Europa nicht einheitlich geregelt. Wer sicher gehen will, findet alle Informationen zu Tempolimits, auch für Motorrad-, Gespann- und Wohnmobilfahrer, unter www.adac.de/laenderinfo.
Autor: red

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