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Zeh fordert Wahlrecht von Geburt an

Dienstag, 25. November 2014, 09:44 Uhr
Wenn in dieser Zeitung Herr Dr. Zeh erwähnt wird, dann geht es meist um städtische Belange. Der Mann ist schließlich Oberbürgermeister. Manchmal aber kann sich Zeh auch zur großen Politik äußern. In seiner Funkiton als Präsident des Deutschen Familienverbandes hat er das jetzt getan und macht sich für das Wahlrecht von Geburt an stark...

Als zukunftsentscheidend für Familien und die ganze Gesellschaft begrüßt der Präsident des Deutschen Familienverbandes Dr. Klaus Zeh die Forderung von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, ein Familienwahlrecht einzuführen: „Ministerin Schwesig greift mit dem Familienwahlrecht eine langjährige Forderung des Deutschen Familienverbandes auf, die angesichts der demografischen Entwicklung immer dringender wird. Kinder sind unsere Zukunft und müssen die Folgen der Entscheidungen tragen, die jetzt getroffen werden.

Aber ausgerechnet sie bleiben an der Wahlurne außen vor. Damit sich das endlich ändert, brauchen wir ein Wahlrecht von Geburt an, das von den Eltern treuhänderisch und stellvertretend ausgeübt wird, bis die Kinder alt genug sind, selbst zu wählen“, fordert Zeh.

Das Wahlrecht von Geburt an folgt damit einer bewährten Rechtstradition: Bereits jetzt nehmen Eltern bei wichtigen Themen, die über die Zukunft des Kindes entscheiden, das Recht ihrer Kinder als Stellvertreter und Treuhänder wahr und müssen sich dabei allein am Wohl ihres Kindes orientieren. Das gilt für die Wahl der Schulart ebenso wie zum Beispiel beim Kauf von Aktien oder Immobilien.

Um das Wahlrecht von Geburt an Wirklichkeit werden zu lassen, muss Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes geändert werden. Bisher ist in Deutschland nämlich erst wahlberechtigt, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Doch laut Verfassung geht alle Staatsgewalt vom Volke aus - und dazu gehören natürlich auch Kinder und Jugendliche, denen durch die Altersgrenze beim Wahlrecht das wichtigste politische Grundrecht vorenthalten wird. Zu den Unterstützern des Familienwahlrechts gehören bereits zahlreiche Rechtsexperten und Persönlichkeiten wie Alt-Bundespräsident Roman Herzog, der prominente Verfassungsrechtler Paul Kirchhof und die ehemalige Bundesfamilienministerin Renate Schmidt.

„Das Familienwahlrecht gibt der Zukunft eine Stimme und nützt der ganzen Gesellschaft – von jung bis alt. Wir werden der Familienministerin den Rücken stärken, damit sie diese wichtige Forderung ins Parlament trägt“, so Zeh.
Autor: red

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