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Mo, 09:19 Uhr
30.05.2011

Richter Kropp: Mal wieder Sozialbetrug

In Zeiten wirtschaftlicher Not werden manche Zeitgenossen erfinderisch: Sie betrügen dort, wo es anscheinend am wenigsten auffällt und bei den Einrichtungen, die es scheinbar am wenigsten trifft – beim Staat. So auch der aktuelle Fall des Amtsgerichts Sondershausen...


In Artern hatte nämlich am 30. Oktober des Jahres 2006 eine 37jährige Angeklagte bei der ARGE Kyffhäuserkreis Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch beantragt, wobei sie in ihrem schriftlichen Antrag über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse bewusst und gewollt unrichtige Angaben machte. Um sich auf Kosten der Allgemeinheit ihr tatsächlich nicht zustehende Sozialleistungen zu erschwindeln, verschwieg sie bei Antragstellung bewusst der Wahrheit zuwider, dass sie eine Rente von monatlich 770,94 Euro bezog, indem sie bei der Aufgliederung der Einkommensverhältnisse auf dem Zusatzblatt 2 unter dem Punkt „Rente“ keine Angaben eintrug.

Auch in dem Folgenantrag vom 13. März 2007 verschwieg die Angeklagte ihre Einnahmen aus der Berufsunfähigkeitsrente wiederum. Beide Anträge wurden von der ARGE bewilligt. Durch eine anonyme Anzeige wurde der ARGE Kyffhäuserkreis bekannt, dass die Angeklagte eine Rente erhält. Im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben der Angeklagten zahlte die ARGE Kyffhäuserkreis im Zeitraum vom 30.10.2006 bis 31. Januar 2008 Leistungen in Höhe von 10.410,06 Euro zu Unrecht aus, auf die die Angeklagte bei Offenlegung ihrer tatsächlichen Verhältnisse keinen Anspruch gehabt hätte und die sie für private Zwecke verbrauchte.

Vor Amtsrichter Gerald Fierenz befand sich nun eine junge, nicht vorbestrafte Frau, Mutter eines Sohnes, die im Wesentlichen geständig war. Sie habe das Geld aus der Versicherung an ihre Mutter abgetreten und nicht gewusst, dass sie es trotzdem hätte angeben müssen. Die Zahlungen der ARGE Kyffhäuserkreis seien für den privaten Lebensunterhalt gedacht gewesen. Wegen Betruges in zwei Fällen verurteilte sie der Amtsrichter zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, die Angeklagte muss den Schaden begleichen.

Es kann jedem Antragsteller bei der ARGE nur dringend angeraten werden, die dortigen Fragebögen genau zu lesen und bei Zweifelsfragen nachzufragen. Denn ansonsten droht jedem, der Angaben verschweigt, ein ähnliches Verfahren und auch eine ähnliche Strafe.
Autor: nnz

Kommentare
H.Buntfuß
30.05.2011, 09.52 Uhr
Um es vorweg....
zu sagen Betrug ist kein Kavaliersdelikt, aber die Verhältnismäßigkeit, mit dem diese Fälle bestraft werden, gibt zu denken. Steuerhinterzieher, die den Staat um Millionen bringen, denen verspricht man Straffreiheit bei der sogenannten Selbstanzeige. Oder denken wir an die vielen Betrugsfälle in der Wirtschaft. Wie war das mit Herrn Ackermann, der lacht heute noch über das Gerichtsurteil.

Jetzt werden gleich wieder viele damit kommen, diese Frau habe mit Vorsatz gehandelt. Daher die Frage: Was glauben sie, mit was ein Steuerhinterzieher handelt, aus Unwissenheit?
Herr Taft
30.05.2011, 11.46 Uhr
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
Lieber Werner, der Vergleich hinkt: Ein Steuerhinterzieher betrügt wissentlich, die junge Frau war einem Irrtum erlegen, den Sie bei besserer Recherche hätte ausschließen können. Eine "Selbstanzeige" hätte Sie sicherlich auch vor der Bewährungsstrafe bewahrt - natürlich muss sie die unrechtmäßig erhaltenen Gelder dennoch zurückzahlen.

Auch ein ertappter Steuersünder wird bestraft. Im Übrigen halte ich 6 Monate auf Bewährung nicht für übertrieben. Wenn ich Ihnen 10 TEUR stehle und erwischt werde, wird das Strafmaß sicher höher ausfallen. Ich find's eigentlich o.k. so.
Wolfi65
31.05.2011, 07.51 Uhr
Was soll das?
Eine Drohung durch die Blume im letzten Absatz? Selbstverständlich hat hier eine Straftat stattgefunden. Aber was hat den Herr Hartz veranstaltet? Immer ruhig mit den Pferden, Herr Amtsrichter.
Alex Gösel
31.05.2011, 14.28 Uhr
Aber andere bekommen....
einen Prominentenbonus, wie beispielsweise ein Herr Ackermann und dürfen einiges von dem hinterzogenen Geld behalten...

Halten sie dass für gerecht, nussbaum?

Ich halte 6 Monate auf Bewährung zwar im Grunde auch für vollkommen ausreichend, aber dennoch ungerecht im Vergleich mit Prominenten, welche für "größere" Hinterziehungen dasselbe, bzw. ein geringeres Strafmaß bekommen...

Wo ist denn da die Gerechtigkeit?
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