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Mi, 11:56 Uhr
11.05.2011

Geiz ist ungeil

Geiz ist geil - das galt lange als das Allheilmittel beim Kauf von Strom und Gas. Einer der Billigheimer am Strommarkt war das Unternehmen TelDaFax. Auch viele Nordthüringer glaubten an eine preiswerter Versorgung mit Strom und haben nun Probleme...


Auch in Thüringen sind Gas und Stromkunden des Energieversorgers TelDaFax mehr als verärgert und verunsichert. In Schreiben der jeweils örtlichen Netzbetreiber wird den überraschten Verbrauchern mitgeteilt, dass TelDaFax der Netzzugang wegen hoher Rückstände bei der Zahlung der Netzentgelte gekündigt wurde. Die betroffenen Verbraucher erhalten nunmehr ihr Gas oder ihren Strom vom jeweils örtlichen Grundversorger, allerdings zu einem höheren Preis. Betroffen sind nach Informationen der Verbraucherzentrale Thüringen zurzeit Gaskunden im Netzbereich der Thüringer Energienetze GmbH, Stromkunden im Bereich der GeraNetz GmbH sowie der Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis Netz GmbH.

Mit der Kündigung des Vertrages zwischen Netzbetreiber und TelDaFax endet jedoch nicht automatisch der Vertrag mit dem Verbraucher. Allerdings haben Kunden in diesem Fall nach Ansicht der Verbraucherzentrale Thüringen ein außerordentliches Kündigungsrecht. Soweit bereits mitgeteilt wurde, dass die Energieversorgung durch den zuständigen Grundversorger im Rahmen der gesetzlichen Ersatzversorgung übernommen wurde, kann der Vertrag mit TelDaFax wegen Nichterfüllung schriftlich gekündigt werden. Da die Ersatzversorgung vergleichsweise teuer ist, empfiehlt sich der kurzfristige Abschluss eines neuen Energieliefervertrages.

Betroffene Verbraucher sollten auf jeden Fall an dem vom Grundversorger mitgeteilten Kündigungstermin den Zählerstand ablesen und die Daten dem Netzbetreiber, dem örtlichen Grundversorger und TelDaFax schriftlich mitteilen. Damit ist gesichert, dass korrekt abgerechnet werden kann. TelDaFax sollte schriftlich aufgefordert werden, kurzfristig die Abrechnung zu erteilen und eventuell erhaltene Vorauskassebeträge entsprechend dem nichtverbrauchten Anteil umgehend zu erstatten.

Betroffene Verbraucher können sich an die Verbraucherzentrale Thüringen wenden, um sich beraten zu lassen..
Autor: nnz

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