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Di, 10:24 Uhr
01.02.2011

Belästigende Faxwerbung

Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor Abzocke durch Werbefaxe. Die suggerieren einen Schutz vor ungewollte Werbung. Ein perfider Trick, wie die Verbraucherschützer meinen...


„Wir kämpfen gegen unerwünschte Werbung!“ Das verspricht eine „Neue Robinsonliste“ aus Frankfurt am Main mit Werbefaxen. Angeboten wird die Eintragung in diese Robinsonliste, um sich vor unerwünschter Werbung per Telefon, Fax, E-Mail und Post zu schützen. Genau dieses Angebot zum Schutz vor unerwünschter Werbung wird als belästigende Faxwerbung versandt. Faxwerbung nervt, verursacht den Empfängern unnötige Kosten und ist deshalb nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb unzulässig, es sei denn, dass eine ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers vorher vorlag.

Wenn man sich das Fax der „Neuen Robinsonliste“ genau anschaut, erkennt man, dass hier eine dreiste Irreführung vorliegt. So behauptet der Absender, die Eintragung in die „Neue Robinsonliste“ sei kostenfrei. Wer aufmerksam weiterliest, erfährt, dass er eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 350 Euro netto zahlen soll, damit die Daten angeblich an 320 Werbetreibende zur Löschung weitergeleitet werden. Dieser „Service“ soll sich auf ein weiteres Jahr verlängern, wenn der Nutzer nicht innerhalb des ersten Jahres kündigt.

Der Begriff „Robinsonliste“ ist im Zusammenhang mit der Verhinderung unerwünschter Werbung bekannt und seit Jahren eingeführt. Diese bekannte Robinsonliste für Briefwerbung wird vom Deutschen Direktmarketing Verband geführt. Die echte Robinsonliste ist für den Verbraucher kostenlos, Werbeanrufe werden nicht durchgeführt.
Autor: nnz

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