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Mo, 09:41 Uhr
08.11.2010

Richter Kropp: Väter vor Gericht

420/09 oder 21.07.2010 sind für viele deutsche Väter in diesem Jahr regelrechte Glückszahlen gewesen. Gemeint sind das Aktenzeichen und das Datum einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Recht der elterlichen Sorge...


Das Gericht hatte erstmals deutschen Vätern nichtehelicher Kinder die Möglichkeit einer Teilnahme an der elterlichen Sorge gegeben. Das bisherige Recht sah vor, dass die Kindesmutter dazu ihre Zustimmung erteilen musste, was in der Praxis selten vorkam.

Jetzt kommt es alleine auf das Kindeswohl an, und der Gesetzgeber ist gehalten, eine neue Regelung zu schaffen. Bis es soweit ist, haben die Familiengerichte anhand der Kriterien des Bundesverfassungsgerichtes einen eigenen Spielraum zur Entscheidung.

Die neue Rechtslage haben schon zahlreiche Väter nichtehelicher Kinder genutzt, einen entsprechenden Antrag vor dem Amtsgericht Sondershausen zu stellen. Allein bei Familienrichter Christian Kropp sind vier solche Verfahren anhängig. Das erste ist jetzt entschieden worden:

Ein Vater eines 8jährigen Mädchens hatte mit dem Kind schon das Recht zum Umgang, jetzt wollte er auch das gemeinsame Sorgerecht und eine Erweiterung des Umgangs. Mit dem gemeinsamen Sorgerecht erklärte sich die Mutter einverstanden, so dass es zu einer einvernehmlichen Entscheidung kam. Das Umgangsrecht gestaltet sich jedoch in der Praxis recht schwierig, so dass das Gericht für das erste nur eine einvernehmliche Teillösung finden konnte. Hier wird die Zeit aufweisen, ob eine umfängliche Erweiterung des Umgangs in der Praxis überhaupt möglich ist.

In einem weiteren Fall hat der Vater den Antrag zurückgenommen, da er mit der Kindesmutter eine einvernehmliche Lösung erzielen könnte. Dies ist eine Lösung, die für das Kind wohl am besten ist. Denn es erspart ihm einen Gang und eine Anhörung vor Gericht.

Weitere Verfahren werden in den nächsten Monaten vor Gericht zu entscheiden sein, in einem hat der Vater sogar die Herausgabe eines Kindes beantragt. Solche Verfahren werden also weiterhin für erhebliche Unruhe bei zahlreichen Kindern und Müttern sorgen.
Autor: nnz

Kommentare
Georg66
08.11.2010, 13.43 Uhr
Sorgerecht
Ich frage mich, wieso einige Gerichte in Deutschland ein eindeutiges Urteil zum gemeinsamen Umgangsrecht mit Kindern aus unehelichen und oder geschiedenen Eltern nicht umsetzen wollen, oder nicht können. Beim Verhängen von Urteilen gegen Unterhaltsschuldner/rinnen, sind die Gerichte nicht so zögerlich. Da werden teilweise sogar Eilverfahren angesetzt.
MFG
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