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Mi, 14:59 Uhr
06.11.2002

Koch-Affäre: Entscheidung

Nordhausen (nnz). Der Bundesgerichtshof hat gestern seine Entscheidung zur Affäre um den Finanzmakler Koch mitgeteilt. In dem System von „Geben und Nehmen“ war auch die Stadt Nordhausen beteiligt...


In vielen Kommunen wurde das gestrige Urteil mit Erleicherung aufgenommen. So auch im Landkreis Osterode am Harz. Die Kreisverwaltung übermittelte der nnz heute denn gleich auch eine entsprechende Pressemitteilung:

„Der Bundesgerichtshofes hat mit Urteil vom 5. November (Az.: XI ZR 381/01) entschieden, dass die von dem Finanzmakler Koch veranlassten Zahlungen vom Zahlungsempfänger direkt zurückgefordert werden können; damit ist die Rechtsauffassung des Landkreises Osterode am Harz nach mehreren gleichlautenden oberlandesgerichtlichen Urteilen jetzt auch höchstrichterlich bestätigt worden.

Entschieden hat der Bundesgerichtshof einen Rechtsstreit zwischen der badischen Gemeinde Grenzach-Wyhlen und dem bayrischen Landkreis Weilheim-Schongau, an dem auch der Hauptschuldner des Landkreises Osterode am Harz, der Ortenaukreis mit Sitz in Offenburg, als Streithelfer auf Seiten der Gemeinde beteiligt war. Das Urteil erledigt auch Vorbehalte in einer zwischen dem Landkreis Osterode am Harz und dem Ortenaukreis außergerichtlich geschlossenen Vereinbarung, auf deren Grundlage der Ortenaukreis im Juli bereits 2,6 Mio. Euro auf das Konto der Osteroder Kreiskasse überwiesen hatte. Nachdem die Rechtslage jetzt eindeutig und endgültig geklärt ist, wird noch in diesem Jahr die Gesamtforderung fällig, darunter auch inzwischen 820.000 Euro aus gezogenen Nutzungen und Zinsen.

„Ich bin erleichtert und froh, dass die unrechtmäßig vermittelten Geldanlagegeschäfte der Finanzberatung Koch ohne finanziellen Schaden für den Landkreis abgewickelt werden können", kommentierte Landrat Bernhard Reuter die Entscheidung aus Karlsruhe. Die nach der zügigen Aufklärung der Vorgänge im März 2000 angemeldeten Forderungen des Landkreises seien in allen Instanzen als richtig bestätigt worden, ohne dass der Landkreis selbst ein mit hohen Kosten verbundenes Prozessrisiko habe eingehen müssen. „Wir haben Zahlungen ausschließlich auf kommunale Konten geleistet; den Schaden haben jetzt allein die Kommunen, die Geld direkt an Koch überwiesen haben“, so Reuter.

Zu den Kommunen, die an den Landkreis Osterode Geld zurückzahlen müssen, gehört auch die Stadt Nordhausen. Da steht nun die Zahlung von rund 1,2 Millionen Euro. Mit Stand von Sommer dieses Jahres sieht die „Koch-Bilanz“ der Stadt Nordhausen folgendermaßen aus:

Nordhausen erhält Geld von:
der Stadt Vaihingen (1,12 Millionen DM),
der Gemeinde Grenznach-Whylen (1,1 Millionen DM),
dem Ortenaukreis (2,7 Millionen DM),
und dem Landkreis Böblingen (3,5 Millionen DM).


Auf der Gegenseite stehen gegenüber Nordhausen Forderungen von folgenden Kommunen an:

Gemeinde Pfinztal (1,505 Millionen DM),
Stadt Freital (1,0 Millionen DM),
Stadt Pirna (2,25 Millionen DM)
Stadt Vaihingen (1,12 Millionen DM) sowie
sowie Landkreis Osterode (2,4 Millionen DM).


Reaktionen aus der Stadtverwaltung Nordhausen gab es heute zu diesem Thema leider nicht.
Autor: nnz

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