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Mi, 13:29 Uhr
30.07.2008

Richter Kropp: Kurioses im Gerichtssaal

Zur Urlaubszeit wird an dieser Stelle gerne von Kuriosem aus der Justiz berichtet. Die Welt der Roben und Akten bietet hierfür eine Fülle von Geschichten und Anekdoten. Und die hat auch Amtsrichter Christian Kropp „auf Lager“. Hier eine delikate Auswahl...


Immer wieder ist es das Verhalten von Angeklagten und Zeugen, die sich wie in Gerichtsshows produzieren und lärmen, oder die merkwürdige Kleiderordnung von Verfahrensbeteiligten. Dann im letzten Jahr die mit Wucht zugeworfene Tür des Sitzungssaales 204, die den Sondershäuser Strafrichter Christian Kropp zu zahlreichen Ordnungsgeldern veranlasst hat.

Heute soll einmal das weibliche Geschlecht zu seinem bzw. ihrem Recht kommen. Auf ihre Wirkung auf Frauen werden Richter kaum angesprochen. Für viele Frauen sind die Männer in den schwarzen Roben in ihrer Funktion durchaus attraktiv. So ist es auffällig, dass in den Strafrichtersitzungen oft viele junge Frauen aus Schulklassen als Zuhörer den Verhandlungen eifrig folgen.

In diesem Sommer begab es sich, dass Strafrichter und Staatsanwalt besondere Schwierigkeiten mit einer 18jährigen Zeugin hatten. Angeklagt war ein Trio, das im August 2007 einen jungen Mann verprügelte. Zwei Frauen, die früher mit dem Opfer zusammen gewesen waren, sollten den Auftrag dazu gegeben haben.

Die Zeugin war bei diesen Gesprächen dabei. Eindeutig ihre Aussage bei der Polizei: Das Opfer sollte fertiggemacht werden und eine Abreibung bekommen. Nur vor Gericht wand die propere Tierpflegerin sich. Sie wisse nichts mehr. „Leiden Sie an Alzheimer?“ darauf der Staatsanwalt. Mit Engelgeduld redeten Richter und Staatsanwalt auf die junge Frau ein. Die Belehrung ihrer Zeugenpflichten wurde wiederholt, Sanktionen angedroht und auch eine „Verschnaufpause“ eingeräumt. Nichts half weiter.

Irgendwann sagte die Zeugen mit leichten Tränen in den Augen dann gar nichts mehr, so dass auch die Verfahrensbeteiligten mit ihrem Latein zu Ende waren. Und dann geschah das, was es so in einem deutschen Gerichtssaal wohl noch nie gegeben hatte. Die 18jährige nahm ihre Handtasche und verlies einfach den Verhandlungssaal, ohne entlassen worden zu sein. Selten hat man einen verblüffteren Strafrichter Kropp erlebt. „Etwas, was man so nicht kennt und mit dem man auch überhaupt nicht rechnet“ so der erstaunte Jurist. Ob es an seinem penetranten Fragen gelegen hat oder ob schwarze Roben doch nicht so attraktiv für die holde Weiblichkeit sind?

Jedenfalls muss der ganze Prozess noch einmal von vorne aufgerollt werden. Die Zeugin erhält ein deftiges Ordnungsgeld und wird nächtens vorgeführt werden, um ihr Erscheinen zu gewährleisten. Im übrigen droht ihr ein Strafverfahren wegen Falschaussage. Dann werden Richter und Staatsanwalt besser gerüstet sein im Umgang mit der eigenwilligen Zeugin und am besten die Verhandlungstür abschließen, damit sie ihnen nicht wieder entwischt.
Autor: nnz/kn

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