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Di, 07:01 Uhr
01.04.2008

Was ist denn da los?

Harte Zeiten brechen heute für die Mitarbeiter der Thüringer Schulämter an. Sie müssen umziehen. Einziges Kriterium ist das Rauchen. So wird es demnächst „Nichtraucher-Schulämter“ geben. Wir haben die qualmenden Einzelheiten aus dem Thüringer Kultusministerium...


Ab dem 1. April 2008 beginnt im Zuständigkeitsbereich des Kultusministeriums vorfristig die Umsetzung des ab Juli geltenden Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes (ThürNRSchutzG). Den Anfang werden die Schulämter machen. Nachdem im Jahr 2005 der Umgestaltungsprozess der Schulämter zu „Qualitätsagenturen“ eingeleitet wurde, sollen die elf Schulämter nun zu „Nichtraucheragenturen“ weiterentwickelt werden.

Thüringens Kultusminister Prof. Dr. Jens Goebel (CDU), selbst bekennender, aber nichtmilitanter Nichtraucher, erklärt dazu: „Es geht uns dabei nicht um eine Diskriminierung der rauchenden Kollegen in den Ämtern, sondern vielmehr um die Erprobung des Umgangs mit den neuen Regelungen des vor kurzem beschlossenen Nichtraucherschutzgesetzes. Bei erfolgreicher Umsetzung werden sich im Bereich der Landesregierung sicherlich Nachahmer finden.“

Der Prozess der Umgestaltung vollzieht sich in mehreren Phasen. Zunächst werden auf einer außerordentlichen Schulamtleiterberatung noch in dieser Woche die Nichtraucher unter den Schulamtsleitern ermittelt. Danach wird das gesamte Personal der Schulämter neu zugeordnet. Alle Nichtraucher werden in die Schulämter mit nichtrauchenden Schulamtsleitern versetzt. Danach sind diese Schulämter innerhalb kürzester Zeit „Nichtraucheragenturen“.

Die Raucher unter den Mitarbeitern werden in die Schulämter mit rauchenden Amtsleitern zunächst abgeordnet. Der Umgestaltungsprozess in diesen Schulämtern zu „Nichtraucheragenturen“ dauert etwas länger. Neben den drei Arbeitsbereichen „Haushalt und Personal“, „Qualitätsentwicklung“ und „Qualitätssicherung“ wird ein Arbeitsbereich IV „Umgewöhnung“ eingerichtet, der von allen Bediensteten im Wochenrhythmus durchlaufen wird. Dort wird der fakultative Kurs „Rauchfreies Verhalten am Arbeitsplatz“ angeboten. Nachdem alle Schulamtsmitarbeiter den Arbeitsbereich IV durchlaufen haben, werden sie zumindest an ihrem Arbeitsplatz problemlos und ohne Entzugserscheinungen als Nichtraucher auftreten können. Auch diese Schulämter sind dann rauchfrei.

„Damit werden alle Schulämter innerhalb weniger Wochen zu ‚Nichtraucheragenturen’. Sie sind dann berechtigt, dieses Zertifikat in ihrem Amtsnamen zu führen. Wenn es keine Rückfälle gibt, wird der Umgestaltungsprozess am 31. Mai, dem Weltnichtrauchertag, abgeschlossen sein. Danach wird entschieden, ob das ThürNRSchutzG in analoger Weise im Kultusministerium umgesetzt wird“, so Minister Goebel abschließend.
Autor: nnz/kn

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