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Do, 07:23 Uhr
28.06.2007

nnz-Interview: Kein Cent gespart

Nordhausen (nnz). In der Verwaltung des Landkreises Nordhausen wird derzeit über den Fortbestand der Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaft diskutiert. Hintergrund ist eine höhere Beteiligung des Landkreises an den Kosten für die Behörde. Die nnz sprach dazu mit ARGE-Geschäftsführer Hans-Georg Müller.


nnz: Herr Müller, wie würden Sie die derzeitige Situation beschreiben?

Müller: Wie ich die gegenwärtige Diskussion einschätze, ist der Landkreis Nordhausen an einer Einigung mit der Arbeitsagentur interessiert. Das entspricht auch der Intension des Beirats der ARGE, der die Fortführung der Arbeitsgemeinschaft ausdrücklich empfohlen hat. Mit Hilfe einer vorliegenden Analyse ist erstmals geklärt worden, welchen Umfang die gesetzlichen Aufgaben des Landkreises haben und welche Kosten – Personal- und Sachkosten – dafür aufzuwenden sind. Demzufolge muss der Landkreis für 14 Mitarbeiter aufkommen, anders gesagt, er muss sie bezahlen. Diese 14 Mitarbeiter sind übrigens auch notwendig, wenn es zu einer Trennung zwischen Landkreis und der Arbeitsagentur kommen würde. Effizientere Abläufe als jetzt kann ich mir kaum vorstellen, letztlich machen in der ARGE alle Mitarbeiter alles, die Aufgabengebiete sind – im Interesse der hilfebedürftigen Menschen – nicht getrennt.

nnz: Welche Gefahren würden denn eine Kündigung des bestehenden Vertrages mit sich bringen?

Müller: Die Hilfebedürftigen werden eindeutig die Verlierer sein. Sie hätten es ab dem kommenden Jahr mit zwei Behörden zu tun. Sie müssten die ihnen gesetzliche zustehenden Leistungen zuerst bei der Arbeitsagentur beantragen. Sollten sie dort genehmigt werden, dann kommen sie zur Kreisverwaltung und müssten mit ihrem Bescheid der Agentur die Kosten für die Unterkunft beantragen. Würde die Agentur ihren Antrag ablehnen, dann würde ein Anspruch auf die Zahlung der Kosten der Unterkunft trotzdem geprüft werden. Sollte dies positiv sein, dann werden sie wieder zur Agentur geschickt, um dort Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu können.

nnz: Wäre dann noch eine umfassende Betreuung der Menschen möglich?

Müller: Das wäre auf keinen Fall mehr machbar, die effizienten Möglichkeiten, die das derzeitige Fallmanagement bietet, würden wegfallen. Die Agentur für Arbeit würde sich dann ausschließlich um eine Arbeitsaufnahme kümmern, die begleitenden und unterstützenden Maßnahmen, die unsere Fallmanager in der ARGE anbieten wie die Suche nach Suchtberatung oder Beratung zur Kinderbetreuung, die würden glatt wegfallen. An dieser Stelle ein Hinweis: Durch die Arbeit unserer Mitarbeiter konnten im Bereich des SGB II die Zahl der jugendlichen Arbeitslosen auf 360 im Landkreis Nordhausen gedrückt werden. Das ist der tiefste Stand seit Gründung der ARGE.

nnz: Herr Müller, welche Konsequenzen hätte die Auflösung des gemeinsamen Vertrages für die beiden Träger der ARGE?

Müller: Die deutliche Vorteile würden bei der Arbeitsagentur liegen. Die verfügt über die IT-Technik, das Personal und die Räumlichkeiten. Sie würde eigentlich die Arbeit machen, die sie schon immer gemacht hat: Menschen in Arbeit bringen. Für den Landkreis Nordhausen würde das nicht so rosig aussehen. Bis zum 31.12.2007 wäre der Landkreis ohnehin in der ARGE vertraglich gebunden, damit auch die 14 Mitarbeiter, die für die originären Landkreisaufgaben in der Arbeitsgemeinschaft zuständig sind. Bis Ende des Jahres müsste also in der Kreisverwaltung ein eigenes System aufgebaut werden, das mit den künftigen Mitarbeitern alle rechtlichen Erfordernisse für die Kosten der Unterkunft und einmalige Beihilfe erfüllen muss. Dazu gehört auch die Schaffung der technischen Voraussetzungen, zum Beispiel die komplette Datenübernahme laufender Fälle. Hinzu kämen weitere Implementierungskosten, die jetzt noch nicht abzuschätzen sind.

nnz: Um wieviel mehr geht es denn überhaupt bei dem derzeitigen Streit?

Müller: Der Landkreis müsste nach dem bisherigen Kenntnisstand für dieses Jahr vier Prozent der Verwaltungskosten mehr tragen, ab dem kommenden Jahr wären das insgesamt zehn Prozent Die sind jedoch auch notwendig, wenn es zu einer Auflösung des ARGE-Vertrages kommt. Eine Vertragsauflösung spart also dem Landkreis keinen Cent.

nnz: Herr Müller, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
Autor: nnz

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