Fr, 07:12 Uhr
08.09.2006
Hilfe per Beschluss
Nordhausen (nnz). Eigentlich können die Stadt- und die Kreisverwaltung in Nordhausen nicht so richtig miteinander. Doch das können sich ändern. Die SPD-Stadtratsfraktion will der Verwaltung an der Behringstraße sogar helfen, um Kosten einzusparen.
Im nächsten Stadtrat wird SPD-Fraktionschef Andreas Wieninger das Vorschlagspaket einbringen. So soll zum Beispiel zur Verbesserung des städtischen Bürgerservices die Stadt Nordhausen vom Landkreis Nordhausen die Aufgabe der Adressänderung in den Kfz-Zulassungsunterlagen übernehmen. Dies soll nur für die Verwaltungsvorgänge bei Umzügen der Nordhäuser Kfz-Halter gelten, bei denen keine Änderungen der Kfz-Kennzeichen notwenig sind. Die Aufgabenübernahme soll mit dem Landkreis Nordhausen im Rahmen einer Zweckvereinbarung geregelt werden. Die beschlussfähige Zweckvereinbarung soll dem Stadtrat möglichst noch im Jahr 2006 zur Entscheidung vorgelegt werden.
Bei der Änderung des Wohnsitzes ist jeder Bürger verpflichtet, seinen neuen Wohnsitz bei der Meldebehörde der zuständigen Gemeinde innerhalb einer Woche anzuzeigen. Unabhängig davon, ob die Bürger neu in die Gemeinde gezogen sind oder der Wohnsitzwechsel nur innerhalb der gleichen Gemeinde stattgefunden hat, besteht somit für jedermann die Notwendigkeit die zuständige Meldebehörde aufzusuchen, um die Personalausweispapiere ändern zu lassen. Von vielen Bürgern wird allerdings in diesem Zusammenhang vergessen, dass neben den Änderungseintragungen bei der Meldebehörde auch die Änderungen bei der zuständigen KFZ-Zulassungsbehörde vorgenommen werden müssen, um die aktuellen Halterdaten zu erfassen, ist in der Begründung zu lesen.
Damit das Landratsamt künftig einen sparsamen Weg einschreiten kann, könnte das Rathaus ja noch weitere Aufgaben erledigen, wie zum Beispiel die untere Verkehrsbehörde, die untere Bauaufsichtsbehörde, die untere Gewerbebehörde, die untere Denkmalschutzbehörde oder die Datenschutz- und Arbeitsschutzkontrolle.
Und schließlich noch treffen die SPD-Fraktionäre mit ihrem dritten Teil in eine tiefe Wunde, es geht um die Eingliederung der Nordhäuser Berufsfeuerwehr in den Rettungsdienstzweckverband. Auch hier liefern die Sozialdemokraten gleich die passende Begründung: Um weitere Synergieeffekte auszuloten, soll die Stadt Nordhausen dem Landkreis die Erweiterung der Aufgabenzuständigkeit des bestehenden Zweckverbandes, um den Bereich Brandschutz bzw. Katastrophenschutz, anbieten. Aus Sicht der Stadt wäre es somit möglich den Bereich der Berufsfeuerwehr vollständig oder auch nur teilweise in den Zweckverband mit einzugliedern. Dieses Angebot ist dem Landkreis von der Stadt Nordhausen zu unterbreiten und das Ergebnis ist dem Stadtrat dann mitzuteilen.
Bleibt abzuwarten, wie die Landkreisverwaltung auf diese Vorschläge, sollten sie denn durch den Stadtrat beschlossen werden, reagiert. Aber wenn man sparen kann...
Autor: nnzIm nächsten Stadtrat wird SPD-Fraktionschef Andreas Wieninger das Vorschlagspaket einbringen. So soll zum Beispiel zur Verbesserung des städtischen Bürgerservices die Stadt Nordhausen vom Landkreis Nordhausen die Aufgabe der Adressänderung in den Kfz-Zulassungsunterlagen übernehmen. Dies soll nur für die Verwaltungsvorgänge bei Umzügen der Nordhäuser Kfz-Halter gelten, bei denen keine Änderungen der Kfz-Kennzeichen notwenig sind. Die Aufgabenübernahme soll mit dem Landkreis Nordhausen im Rahmen einer Zweckvereinbarung geregelt werden. Die beschlussfähige Zweckvereinbarung soll dem Stadtrat möglichst noch im Jahr 2006 zur Entscheidung vorgelegt werden.
Bei der Änderung des Wohnsitzes ist jeder Bürger verpflichtet, seinen neuen Wohnsitz bei der Meldebehörde der zuständigen Gemeinde innerhalb einer Woche anzuzeigen. Unabhängig davon, ob die Bürger neu in die Gemeinde gezogen sind oder der Wohnsitzwechsel nur innerhalb der gleichen Gemeinde stattgefunden hat, besteht somit für jedermann die Notwendigkeit die zuständige Meldebehörde aufzusuchen, um die Personalausweispapiere ändern zu lassen. Von vielen Bürgern wird allerdings in diesem Zusammenhang vergessen, dass neben den Änderungseintragungen bei der Meldebehörde auch die Änderungen bei der zuständigen KFZ-Zulassungsbehörde vorgenommen werden müssen, um die aktuellen Halterdaten zu erfassen, ist in der Begründung zu lesen.
Damit das Landratsamt künftig einen sparsamen Weg einschreiten kann, könnte das Rathaus ja noch weitere Aufgaben erledigen, wie zum Beispiel die untere Verkehrsbehörde, die untere Bauaufsichtsbehörde, die untere Gewerbebehörde, die untere Denkmalschutzbehörde oder die Datenschutz- und Arbeitsschutzkontrolle.
Und schließlich noch treffen die SPD-Fraktionäre mit ihrem dritten Teil in eine tiefe Wunde, es geht um die Eingliederung der Nordhäuser Berufsfeuerwehr in den Rettungsdienstzweckverband. Auch hier liefern die Sozialdemokraten gleich die passende Begründung: Um weitere Synergieeffekte auszuloten, soll die Stadt Nordhausen dem Landkreis die Erweiterung der Aufgabenzuständigkeit des bestehenden Zweckverbandes, um den Bereich Brandschutz bzw. Katastrophenschutz, anbieten. Aus Sicht der Stadt wäre es somit möglich den Bereich der Berufsfeuerwehr vollständig oder auch nur teilweise in den Zweckverband mit einzugliedern. Dieses Angebot ist dem Landkreis von der Stadt Nordhausen zu unterbreiten und das Ergebnis ist dem Stadtrat dann mitzuteilen.
Bleibt abzuwarten, wie die Landkreisverwaltung auf diese Vorschläge, sollten sie denn durch den Stadtrat beschlossen werden, reagiert. Aber wenn man sparen kann...

