Fr, 10:59 Uhr
25.01.2019
Entwurf des Thüringer Schulgesetzes
Fünf Schulstandorte gefährdet?
In den kommenden Monaten soll im Thüringer Landtag das neue Schulgesetz beraten und beschlossen werden. Für fünf Schulen im Landkreis Nordhausen sieht es nicht gut aus...
Grundschule Petersdorf (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Grundschule Petersdorf
Der Gesetzgeber hat indem jetzt vorliegenden Entwurf einige Vorgaben gemacht. So zum Beispiel Mindestschülerzahlen. Grundschulen sollen mindestens 80 Kinder, Regelschulen mindestens 240 Schüler und Gmynasien mindestens 540 Schüler unterrichten. Weitere Kriterien sind die Zahlen der Einzuschulenden oder die Stärke der Eingangsklassenstufen.
Wie das im politischen Getriebe nun mal so ist, sind im Gesetzentwurf natürlich auch Ausnahmen vorgesehen. Das sind zum Beispiel:
Wir fragten am Montag bei den beiden Schulträgern im Landkreis Nordhausen nach. Für den Landkreis liegen Drei Schulen deutlich unter den aktuellen Vorgaben, teilt das zuständige Fachgebiet umgehend mit. Das sind die Grundschule Klettenberg mit derzeit 68 Schülern, die Regelschule Niedersachswerfen mit 210 Schülern und das Bleicheröder Gymnasium mit 354 Schülern.
Grenzwertig seien darüber hinaus die Grundschulstandorte Sollstedt und Niedergebra. Hierzu hat jedoch der Kreistag ein Filialmodell beschlossen, das die Rekonstruktion der Sollstedter Schule voraussetzt.
Bis zum Mittwoch benötigte die Stadtverwaltung, um auf die nnz-Anfrage zu antworten: "Aufgrund der derzeitigen Prognose würde der Schulplan des zuständigen Ministeriums für die Stadt Nordhausen aktuell zwei Schulen betreffen, die vermutlich dauerhaft nicht die Mindestschülerzahl erreichen werden. Die Schülerzahlen können aber auch nicht durch die bestehenden Schulen in der Stadt Nordhausen absorbiert werden – sprich für beide Schulen bzw. deren Schüler gäbe es keine Kapazitäten an anderen Schulen. Im Gespräch mit Minister Holter im vergangenen Jahr wurde der Stadt Nordhausen zugesichert, dass dies noch kein Grund für eine Schulschließung wäre, wenn eine Erhöhung der Schülerzahlen in einem bestimmten Zeitraum abzusehen sei. Anderenfalls sind Kooperationsmodelle auch noch Optionen für den Fortbestand der Schulen."
Namentlich genannt wurden die beiden Schulen nicht. Doch Auskunft kann das offizielle Schulportal des Freistaates geben. Laut diesem erfüllt die Regelschule am Förstemannpark in Nordhausen mit ausgewiesenen 229 Schüler die Mindestzahl nicht. Gefährdet scheint auch (aufgrund der Perspektive) die Grundschule in Petersdorf.
Es liegt also an Verwaltung und Stadtrat für den Erhalt der beiden Standorte zu "kämpfen", denn selten wird ein Gesetz so verabschiedet, wie es im Entwurf zu lesen ist. Und immer noch gilt wohl auch: Ausnahmen könnten auch in diesem Fall die Regel bedeuten. Und die Verantwortlichen haben noch Zeit zum Handeln.
Geplant ist die Beschlussfassung des Gesetzes durch das Parlament im Frühsommer 2019. Inkrafttreten soll die Gesetzesnovelle im August 2020, die Parameter für Schulgrößen sollen ab August 2021 schrittweise gelten (im Schuljahr 2021/22 sind 15 Prozent Abweichung von den Vorgaben möglich, in den Schuljahren 2022/23 und 2023/24 zehn Prozent Abweichung).
Autor: red
Grundschule Petersdorf (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Grundschule PetersdorfDer Gesetzgeber hat indem jetzt vorliegenden Entwurf einige Vorgaben gemacht. So zum Beispiel Mindestschülerzahlen. Grundschulen sollen mindestens 80 Kinder, Regelschulen mindestens 240 Schüler und Gmynasien mindestens 540 Schüler unterrichten. Weitere Kriterien sind die Zahlen der Einzuschulenden oder die Stärke der Eingangsklassenstufen.
Wie das im politischen Getriebe nun mal so ist, sind im Gesetzentwurf natürlich auch Ausnahmen vorgesehen. Das sind zum Beispiel:
- Nutzungsbindung für geförderte Schulbauten
- Aufnahmekapazität der Nachbarschule ausgelastet
- Keine bauliche Voraussetzungen
- max 3 Jahre um 10 % zu gering ausgelastet
- Prognose für die nächsten Jahren höher liegt
- Neuerrichtung Schule und aufwachsende Schülerzahlen
- Schulweg zu lang
- Kooperation wegen Schulweg nicht möglich
Wir fragten am Montag bei den beiden Schulträgern im Landkreis Nordhausen nach. Für den Landkreis liegen Drei Schulen deutlich unter den aktuellen Vorgaben, teilt das zuständige Fachgebiet umgehend mit. Das sind die Grundschule Klettenberg mit derzeit 68 Schülern, die Regelschule Niedersachswerfen mit 210 Schülern und das Bleicheröder Gymnasium mit 354 Schülern.
Grenzwertig seien darüber hinaus die Grundschulstandorte Sollstedt und Niedergebra. Hierzu hat jedoch der Kreistag ein Filialmodell beschlossen, das die Rekonstruktion der Sollstedter Schule voraussetzt.
Bis zum Mittwoch benötigte die Stadtverwaltung, um auf die nnz-Anfrage zu antworten: "Aufgrund der derzeitigen Prognose würde der Schulplan des zuständigen Ministeriums für die Stadt Nordhausen aktuell zwei Schulen betreffen, die vermutlich dauerhaft nicht die Mindestschülerzahl erreichen werden. Die Schülerzahlen können aber auch nicht durch die bestehenden Schulen in der Stadt Nordhausen absorbiert werden – sprich für beide Schulen bzw. deren Schüler gäbe es keine Kapazitäten an anderen Schulen. Im Gespräch mit Minister Holter im vergangenen Jahr wurde der Stadt Nordhausen zugesichert, dass dies noch kein Grund für eine Schulschließung wäre, wenn eine Erhöhung der Schülerzahlen in einem bestimmten Zeitraum abzusehen sei. Anderenfalls sind Kooperationsmodelle auch noch Optionen für den Fortbestand der Schulen."
Namentlich genannt wurden die beiden Schulen nicht. Doch Auskunft kann das offizielle Schulportal des Freistaates geben. Laut diesem erfüllt die Regelschule am Förstemannpark in Nordhausen mit ausgewiesenen 229 Schüler die Mindestzahl nicht. Gefährdet scheint auch (aufgrund der Perspektive) die Grundschule in Petersdorf.
Es liegt also an Verwaltung und Stadtrat für den Erhalt der beiden Standorte zu "kämpfen", denn selten wird ein Gesetz so verabschiedet, wie es im Entwurf zu lesen ist. Und immer noch gilt wohl auch: Ausnahmen könnten auch in diesem Fall die Regel bedeuten. Und die Verantwortlichen haben noch Zeit zum Handeln.
Geplant ist die Beschlussfassung des Gesetzes durch das Parlament im Frühsommer 2019. Inkrafttreten soll die Gesetzesnovelle im August 2020, die Parameter für Schulgrößen sollen ab August 2021 schrittweise gelten (im Schuljahr 2021/22 sind 15 Prozent Abweichung von den Vorgaben möglich, in den Schuljahren 2022/23 und 2023/24 zehn Prozent Abweichung).

