eic kyf msh nnz uhz tv nt
Fr, 08:00 Uhr
29.06.2018
TBC im Landkreis Nordhausen

... und plötzlich zwei Todesfälle

Die nnz hatte in den zurückliegenden Monaten schon mehrfach über das Auftreten von Tuberkulose im Landkreis Nordhausen berichtet. Die Reaktion der zuständigen Behörden war meist beruhigend. Jetzt aber sind zwei Menschen an der ansteckenden Krankheit gestorben...


In den sogenannten sozialen Medien kursiert seit gestern eine Art Warnmeldung. Eine Frau berichtet über den Tod ihres Bruders, der an TBC gestorben sein soll. Wir sind dem nachgegangen und haben uns an das Gesundheitsamt des Landkreises gewandt.

Anzeige Refinery (lang)
Das bestätigt amtlicherseits, dass im ersten Halbjahr dieses Jahres zwei Menschen an Tuberkulose gestorben sind. Allerdings: "Aus Datenschutzgründen und Gründen der ärztlichen Schweigepflicht kann sich das Gesundheitsamt zu personenbezogenen Anfragen nicht äußern."

Unsere früheren Recherchen hatten immer wieder ergeben, dass TBC durchaus nicht ausgestorben sei und es immer wieder Erkrankungen gegeben habe. Die amtliche Statistik sieht so aus:
  • 2013: keine TBC-Erkrankung, keinen Todesfall
  • 2014: drei gemeldete TBC-Erkrankungen (Patienten waren im jüngeren und mittleren Erwachsenenalter), keinen Todesfall
  • 2015: zwei TBC-Erkrankungen (betraf das jüngere Erwachsenenalter), keinen Todesfall
  • 2016: sieben TBC-Erkrankungen (betraf alle Altersgruppen), keinen Todesfall
  • 2017: drei TBC-Erkrankungen (betraf jüngeres und mittleres Erwachsenenalter), keinen Todesfall
  • Im ersten Halbjahr 2018: acht TBC-Erkrankungen, zwei Todesfälle
Die Erkrankten seien sowohl deutscher als auch nichtdeutscher Herkunft, zum Beispiel aus anderen EU-Staaten, Asien und Afrika. Es betraf Arbeitsmigranten, Asylbewerber und Studierende. Grundsätzlich recherchiere das Gesundheitsamt im Falle einer gemeldeten Tuberkulose-Erkrankung, unabhängig vom Alter des Patienten, die Kontaktpersonen und untersucht, ob bei ihnen eine Ansteckung erfolgt sei.

Ob das auch bei diesen beiden Todesfälle so gewesen ist und wie viele Kontaktpersonen es gab - auch das wurde nicht mitgeteilt. Allerdings konnte zu den bereits vor einiger Zeit bekannten gewordenen Erkrankungen in der Heringer Schule sowie in einem Nordhäuser Kindergarten keine Folgeerkrankungen konstatiert werden.
Peter-Stefan Greiner
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare
Bodo Schwarzberg
29.06.2018, 09:43 Uhr
TBC: Resistenzen der Erreger?
Hier sollte die nnz unbedingt recherchieren. Warum sind die Patienten verstorben? War die Erkrankung zu weit fortgeschritten oder haben die Erreger nicht auf Antibiotika reagiert? Gibt es evtl. sogar Resistenzen?

Bekanntlich werden zunehmend resistente Bakterienstämme nachgewiesen. Z.B. als Folge des ungehemmten Antibiotikaeinsatzes in der Tiermast und einer allzu sorglosen Verschreibungspraxis.
Rainer H.
29.06.2018, 22:42 Uhr
Tuberkolose und kein Handeln des Landrats
Es ist schon merkwürdig. Es gibt wirkliche Probleme in diesem Landkreis. Es rumort im Klinikum. Schwestermangel soll es geben, es gibt TBC Vorfälle und nun Todesfälle und der Landrat informiert nicht einmal. Nein noch nicht einmal Schutzmaßnahmen im Umfeld der Erkrankten werden ergriffen. Da kann man den Angehörigen noch einen Orden verleihen, dass diese die Gefahr erkannten.
Stattdessen ist der Landrat mit dem Wahlkampf und der Selbstvermarktung beschäftigt. Verhindert den Feuerwehrbau und andere Maßnahmen der Stadt Nordhausen. Nur um am Ende selbst diese Projekte zu behandeln.
Sollten weitere Fälle auftreten und vertuscht werden sollte man wohl weitere Schritte gegen die Behörde einlegen.
Andreas Dittmar
30.06.2018, 09:02 Uhr
Wurden die Gesetze eingehalten
Es gibt klare gesetzliche Regelungen, die hier niedergeschrieben sind.
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html#BJNR104510000BJNE003301116
Diesen Gesetzen liegen folgende Ziele zugrunde :
- Schutz der Bevölkerung durch Prävention und Information
- Regelung der Datenschutzbelange
- Verhinderung des Einschleppens und der Ausbreitung von ansteckenden Krankheiten in die Bundesrepublik
- Mögliche Anpassung von Maßnahmen an die aktuelle Gefahrenlage
- Verteilung der Aufgaben
- Straf- und Bußgeldvorschriften bei Mißachtung

Wenn also jemand ohne Papiere in die Bundesrepublik
"einreist" und es ohne ärztliche Untersuchung in das Innere einer GU schafft, ist etwas schief gelaufen. Wird er anschließend ohne Untersuchung in eine andere GU verlegt, dann ist das noch fataler.
Was Bodo Schwarzberg schreibt ist ein ganz wichtiger Aspekt. Auch mögliche Antibiotikaresistenzen haben fatale Folgen und stellen eine geänderte Gefahrenlage dar.
Wer weis, das er eine geschlossnene TBC haben könnte, welche sich gar nicht so richtig bemerkbar macht und geht damit zum Arzt ? Was ist mit Kindern ? Viele schleppen sich mit vermeintlichen Erkältungen auf Arbeit. Das ist brandgefährlich.
murmeltier
30.06.2018, 10:43 Uhr
Informationen
Zu wirklich wichtigen Themen, die nicht ins politische Weltbild passen, wird die Bevölkerung nicht unterrichtet. Vielleicht müssten dann Fehler eingestanden werden und Politik macht ja bekanntlich keine Fehler und wenn doch, reicht heutzutage eine Entschuldigung.

Rücktritte gibt es nicht mehr bei Versagen. Herr Seehofer übernimmt die Verantwortung im BAMF-Skandal und entschuldigt sich, die Auto-Bosse entschuldigen sich für den Diesel-Skandal, Herr Löw übernimmt die Verantwortung für das Fussball- Fiasko und entschuldigt sich, aber zurück getreten ist er bis heute nicht.

Wenn ich nächstens geblitzt werde und 30 € bezahlen soll, gestehe ich ein, dass ich zu schnell gefahren bin und übernehme die Verantwortung dafür. Ich entschuldige mich. Das wars dann. Ich hoffe, die 30 € werden mir dann erlassen. Ich habe ja die Verantwortung für mein Verhalten übernommen.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)