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So, 08:34 Uhr
24.06.2018
Polizeibericht

"Volle Pulle" durch Nordhausen

Durch einen Zeugen wurde beobachtet, wie ein 44-jähriger Mann seinen Auto bestieg, unmittelbar nachdem er Bier getrunken hatte...


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Die durch den Zeugen alarmierten Polizeibeamten konnten den Fahrzeugführer schließlich ausfindig machen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,63 Promille. Daher wurde der Mann in der weiteren Folge mit zur Dienststelle genommen.

Hier wurde mit ihm ein gerichtsverwertbarer Test durchgeführt, welcher einen Wert von 0,37 mg/l Atemalkohol ergab. Gegen den Fahrer wurde nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt. Außerdem wurde ihm die Weiterfahrt für mehrere Stunden untersagt.
Autor: red

Kommentare
Wolfi65
24.06.2018, 09.08 Uhr
Total überwacht und volltrunken
Ein Aufmerksamer Bürger sah, wie ein anderer Bürger sich nach der Einnahme von alkoholischen Getränken, sofort oder Zeitnah an das Steuer eines Kfz setzte. Die Gerichtsverwertbare Messung ergab wohl unter 0,5 Promille. Was für eine Straftat hier begangen wurde?! Ich hoffe, das der Aufmerksame Mitbürger bei seinen Beobachtungen nicht die Unverletzbarkeit der eigenen vier Wände missachtet hat, sonst wäre hier gegen den Anzeigeerstatter noch eine Anzeige zu überlegen.
geloescht.otto
24.06.2018, 10.53 Uhr
hallo Wolfi
ich finde es gut wenn so "aufmerksame" Mitbürger gibt, danke dem Mitbürger, dass er den Mut hatte die Polizei anzurufen!!
Wenn erst durch eine Alkoholfahrt schlimmes passiert, dann sind Sie wieder einer, der dann ganz laut schreit..............
Also genau richtig gehandelt lieber "aufmerksamer" Mitbürger!
Andreas Dittmar
24.06.2018, 11.36 Uhr
Na so einfach ist das nicht @Wolfi65
Die 0,37 mg/l sind nicht gleich 0,37 Promille. Das muss man umrechnen. Das Messgerät vor Ort war da mit seinen 0,63 Promille aus meiner Sicht schon sehr genau. Wenn er sich kurz vor dem Pusten den Alkohol reingeschüttet hat, dauert das auch etwas, bis er sich in der Blutbahn verteilt. Daher der etwas höhere Wert. Der Gesetzgeber bewertet beide Ergebnisse unabhängig voneinander. Egal ob 0,25 mg/l AAK oder 0,5 Promille BAK . Das gibt Bußgeld und ÖPVN-Monatsabo.
Wolfi65
24.06.2018, 11.46 Uhr
Beruf verfehlt!
Der aufmerksame Bürger sollte bei Verfassungsschutz oder beim BND anfangen.
Dort wäre wohl dem Melder ein entsprechendes Berufsfeld gegeben.
@otto
Mit dem aufmerksamen Bürgern ist es wie mit A...:
Es gibt einfach zu viele davon.
sarkaso
24.06.2018, 11.59 Uhr
Leute, ihr braucht mit Wolfi...
...über Alkohol, Alkoholmissbrauch und unter Alkoholeinwirkung begangene Straftaten/Ordnungswidrigkeiten nicht zu argumentieren.

Das ist, um im Bild zu bleiben, als ob man einem Wolf sagt, er solle kein Fleisch essen und aufhören, Fleischkonsum bei anderen Wölfen zu entschuldigen.
Wolfi65
24.06.2018, 12.55 Uhr
Vorsicht sarkaso!
Ein loses Mundwerk (eine lose Tastatur) hat schon manchen Clown am Hofe den Kopf gekostet.
Man sollte Sarkasmus nicht mit Verleumdung und Frechheiten verwechseln.
sarkaso
24.06.2018, 13.43 Uhr
Ach, wolfi...
...es ist wohl kaum Verleumdung, wenn man objektiv feststellt, dass Sie jede mit Alkohol zusammenhängende Polizei-Meldung relativieren, sarkastisch dumm machen und die Täter in Schutz nehmen. Dieses Wochenende allein dreimal in Folge.

Mich wundert eher, dass Sie noch nichts zu dem unter Alkoholeinfluss stattgefundenen Crash bei Hain beigesteuert haben. Machen Sie mal, da fällt Ihnen bestimmt auch irgend ein lustiger Kommentar ein, wieso die Behörden überreagieren und Fahren unter Alkoholeinfluss gar nicht schlimm ist.
Wolfi65
24.06.2018, 16.09 Uhr
Sehen Sie es doch ein @sarkaso
Sie können eine Trunkenheitsfahrt (über 1,1 Promille) mit Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalles, noch nicht einmal von einer leichten Blutalkoholkonzentration ( 0,11 bis 0,5 Promille) ohne Auffälligkeit im Straßenverkehr unterscheiden.
Das ist Ihr Big Problem...
Besserwessimitironie
24.06.2018, 16.22 Uhr
Nordhausen wie es trinkt und lacht
@wolfi65 , ich weiß nicht ob die 65 bei ihnen das alter darstellt oder den IQ, das sei mal dahingestellt. Aber waren sie schon mal das Opfer eines Verkehrsunfall mit Alkoholeinfluss, eher nicht so wie sie schreiben, sonst wäre ihre Sicht eine ganz andere. Aber ich denke das wird ihnen auch so schnell nicht passieren, es sei denn ein angetrunkener Verkehrsteilnehmer kommt von der Straße ab und überfährt sie sitzend an der Tastatur in ihrer Wohnung.
Selten so ein (Promille ) Schwachsinn gehört.
Waldemar Ceckorr
24.06.2018, 16.48 Uhr
verkehrunfall unter alkohol
jetzt muss ich mal nachfragen:
sagen wir mal ich erleide einen tötlichen verkehrunfall durch einen angetrunkenen verkehrsteilnehmer, bin ich dann töter als bei einem nicht angetrunkenen fahrer ?

der waldi
sarkaso
24.06.2018, 16.55 Uhr
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