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Fr, 09:43 Uhr
15.06.2018
Soll weiter verbessert werden:

Qualität der Kinderbetreuung

Um die Qualität in Kitas weiter zu verbessern, haben jetzt fünf Kindertageseinrichtungen an einer Weiterbildung des Landkreises Nordhausen teilgenommen. Einzelheiten wie immer in Ihrer nnz...

Tagung im Landratsamt (Foto: J. Piper) Tagung im Landratsamt (Foto: J. Piper)
Den ersten Kurs „Qualität in Kindertageseinrichtungen“, kurz QuiK genannt, haben die Kitas „Traumzauberbaum“ in Nordhausen, „Zwergenstübchen“ in Nohra, „Kleine Wipperspatzen“ in Wipperdorf, „Kolbenach-Stiftung“ in Heringen und „Spielhaus“ in Großlohra erfolgreich abgeschlossen. Landrat Matthias Jendricke gratulierte den Kita-Leiterinnen und Qualitätsbeauftragten und betonte, wie wichtig die Qualität in der Betreuung von Klein- und Vorschulkindern ist.

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Die Weiterqualifikation basiert auf dem Nationalen Kriterienkatalog „Pädagogische Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder“, der das Handwerkszeug für die interne Qualitätsfeststellung, -entwicklung und -sicherung in Kitas bereitstellt. Die praktische Anleitung und Methodenbausteine dienen dem Kollegium der Einrichtungen und den Leitungskräften als fachliche Orientierung, Grundlage für Diskussionen sowie als Ausgangspunkt für selbstinitiierte Veränderungen und pädagogische Qualitätsentwicklung.

Der Landkreis unterstützt die Kindertageseinrichtungen auf dem Weg der Qualitätsentwicklung, indem der QuiK-Kurs für Kindertageseinrichtungen, die die Fachberatung des Landratsamtes in Anspruch nehmen, kostenfrei angeboten wird. Die Kita-Fachberatung begleitet die Einrichtungen auch weiterhin auf dem Weg der internen Qualitätsentwicklung. „Das Qualitätsentwicklungsverfahren der Pädagogischen Qualitäts-Informationssysteme gGmbH und der Nationale Kriterienkatalog sind ein anerkanntes Qualitätsentwicklungsinstrument und als dauerhaftes Qualitätsmanagementsystem zu verankern“, berichtet Andrea Pirdszun von der Kita-Fachberatung des Landratsamtes, die die Weiterbildung geleitet hat. „In Vorbereitung auf ein geplantes Qualitätsentwicklungsgesetz ist dies ein entscheidendes Kriterium der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung in unserer Region.“
Autor: red

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