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So, 19:30 Uhr
03.06.2018
Betrachtet

4 Millionen Euro für Hotspot 18

Am Freitag überreichte Thüringens Umweltministerin Siegesmund in Neustadt einen Zuwendungsbescheid über rund 4 Millionen Euro, die in die Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt im Gebiet des Südharzer Zechsteinrandes fließen sollen. Wie ist dies zu bewerten? Anmerkungen von Bodo Schwarzberg...

Steppen-Greiskraut (Tephroseris integrifolia) (Foto: B. Schwarzberg) Steppen-Greiskraut (Tephroseris integrifolia) (Foto: B. Schwarzberg) Das deutschlandweit stark gefährdete und weiterhin zurückgehende Steppen-Greiskraut (Tephroseris integrifolia) ist nur noch auf wenige Wuchsorte in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Bayern beschränkt. Im Landkreis Nordhausen verfügt es mindestens noch über drei Wuchsorte mit nationaler Bedeutung. Die 4 Millionen Euro sollten auch dafür eingesetzt werden, dass Wuchsorte besonders bedrohter und selten gewordener Arten gerade angesichts der aktuellen Bedrohungen artgerecht bewirtschaftet, und, mit Meldepflicht der Daten an die TLUG und das Ministerium, regelmäßig kontrolliert werden müssen. Damit wären alle verantwortlichen Institutionen gezwungen, keine Bewirtschaftungsfehler zuzulassen.

Das Positive zuerst:
Es klingt nicht nur gut sondern es ist auch gut: Mehr als 4 Millionen Euro für den Artenschutz am und im Südharz. Endlich wird es vorangehen auf diesem Gebiet, nach Jahrzehnten des ungebremsten Rückganges bei den Wuchs- bzw. Fundorten zahlreicher Tier- und Pflanzenarten vor den Augen von Behörden und Umweltpolitikern. - Das ist der Tenor des Zeitungsbeitrages vom Freitag.

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Der kleine Festakt mit mehreren hochkarätigen Anwesenden und die Betonung des Zuwendungszwecks, also den „einzigartigen Reichtum an Tier- und Pflanzenarten und kostbaren Lebensräumen … zu erhalten und gleichzeitig für die Menschen erlebbar zu machen“ (Siegesmund) ist ein erneuter Ritterschlag für unsere Region namens Hotspot 18. Aufhorchen lässt auch die erneute Positionierung von Landrat Jendricke pro Biosphärenreservat im Gebiet zwischen Kyffhäuser und Südharz. Dies könnte ein wichtiger Fingerzeig in Richtung Biores sein, zumal Jendricke gewiss nichts unterstützt, was nach Meinung einiger Bürger gegen ihre Interessen gerichtet sein könnte.

Denn er weiß, dass die Vielfalt an Arten und Lebensräumen ganz wesentlich durch die Wirtschaftsweise von Generationen gefördert und begünstigt wurde. Der Mensch war stets Macher und Zentrum dieser Vielfalt und kein von ihr bedrohter Statist.

Naturschutz: Gut gemeinte Regeln

Dennoch muss die Zuwendung der 4 Millionen Euro auch kritisch betrachtet werden: Denn Gelder sind seit der Wende schon zahlreich für Naturschutzzwecke in unsere Region geflossen, ohne dass sich zumindest bei den Gefäßpflanzenarten landes- und bundesweit ein Trend zum Besseren eingestellt hätte: Viele tausend Euro wurden für Schutzwürdigkeitsgutachten und erst recht für die FFH-Gebiets-Managementpläne ausgegeben, ganz zu schweigen von Fördermitteln, die für die Bewirtschaftung naturschutzrelevanter Flächen in unseren Naturschutzgebieten ständig ausgereicht werden.

Seit vielen Jahren gibt es Regelungen, die eigentlich jedwede weitere Zerstörung artenreicher Lebensräume hätten verhindern müssen: So heißt es zum Beispiel in der Schutzgebietsverordnung für das NSG Rüdigsdorfer Schweiz:

„Zweck der Festsetzung als Naturschutzgebiet ist es, die hohe Anzahl der im Gebiet lebenden Tier- und Pflanzenarten, darunter viele seltene, gefährdete oder vom Aussterben bedrohte sowie geschützte Arten in ihren Biotopen und Lebensgemeinschaften zu schützen.“

und außerdem:
„Kalkhalbtrockenrasen, Kalktrockenrasen und Kalkfelsfluren mit in Thüringen gefährdeten Pflanzengesellschaften wie Roßschweif-Federgras-Halbtrockenrasen, Blaugrasrasen und Enzian-Schillergrasrasen zu schützen und zu pflegen“.

Auch überregional, ja international gültige Regelungen ließen eigentlich schon vor Jahren keine Zweifel an den Aufgaben der Staaten und deren Institutionen:

So befindet sich das hier als Beispiel angeführte NSG Rüdigsdorfer Schweiz im FFH-Gebiet Nummer sechs und unterliegt damit der FFH-Richtlinie der EU, die bereits 1992 verabschiedet wurde: Ziel dieser Richtlinie ist laut den Angaben auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN)

„…die Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten. Sie bildet die Grundlage für den Aufbau des europäischen Schutzgebietssystems „Natura 2000“.“ https://www.bfn.de/themen/natura-2000/richtlinien-grundsaetze.html#c71798

Und schließlich verabschiedete die Bunderegierung im Jahre 2007 auch noch die „Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt“, die sich als Auftrag aus der „UN-Konvention zur biologischen Vielfalt“ ergibt:

„Mit der vorliegenden umfassenden „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ erfüllt Deutschland Artikel 6 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt. Dieser Artikel sieht vor, dass „jede Vertragspartei (...) nationale Strategien, Pläne oder Programme zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt entwickeln oder zu diesem Zweck ihre bestehenden Strategien, Pläne und Programme anpassen“ wird.“ https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/biologischevielfalt/Dokumente/broschuere_biolog_vielfalt_strategie_bf.pdf

Diese Regelwerke sind also zwischen rund zehn und 25 Jahren alt.

In den vergangenen rund 20 Jahren verschwanden aber allein in unserem Beispiel-NSG durch fehlende Nutzung, durch Nutzungsintensivierung, Zulassen einer stellenweise kaum gebremsten Gehölzentwicklung eine ganze Reihe von Wuchsorten bedrohter Pflanzenarten, oder deren Bestände wurden an den Rand des Verschwindens getrieben. Hinzu kommen Verluste von für sie geeigneten Lebensräumen.

Dass die deutsche Politik und ihre Institutionen bisher, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, kaum in der Lage waren und sind, die sich aus ihren eigenen Regelwerken ergebenden Aufgaben zu erfüllen, ist kein Aufschrei radikalökologischer Fundis, sondern dies zeigen die Einschätzungen der Verantwortlichen selbst:

Erstmals räumte der frühere Bundesumweltminister Gabriel ein, dass das damalige Ziel der Bundesregierung, den Artenrückgang in Deutschland bis 2010 zu stoppen, nicht erreicht worden ist.

Auch das kurzerhand neu ausgegebene Ziel 2020 dürfte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unerreichbar bleiben. Und das trotz der vielen Millionen Euro, die seit Erlass der FFH-Richtlinie 1992 EU-weit in Erfassungsprogramme, Managementpläne und Landschaftspflegeprogramme geflossen sind:

Denn laut wikipedia wurde 2014 also bereits 22 Jahre nach Beschuss der FFH-Strategie ein so genannter Indikatorenbericht vorgelegt, in dem steht, „dass die bisherigen Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt bei weitem nicht ausreichen, um die Ziele der Strategie (der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt- B.S.) zu erreichen.“

Diese Widersprüche zwischen Anspruch und Wirklichkeit finden sich im deutschen Naturschutz fast überall. Sie sind also natürlich nicht auf den Landkreis Nordhausen beschränkt. Vor diesem und anderen Hintergründen müssen erste Zweifel erlaubt sein, was die Effektivität des Einsatzes der Siegesmund-Millionen im Landkreis Nordhausen betrifft. Es wurden schließlich schon genug Millionen verpulvert.

Skepsis weniger, weil die für deren zielgerichteten Einsatz verantwortlichen Strukturen, wie der Landschaftspflegeverband Südharz-Kyffhäuser e.V. die Mittel vielleicht fachlich zu wenig durchdacht einsetzen könnten, sondern weil sich die Politik nicht an den heiligen Gral wagt, der zuerst 1972 im berühmten Bericht des Club of Rome „Die Grenzen des Wachstums“ (Autoren: Dennis L. Meadows und Autorenkollektiv) unmissverständlich benannt wurde:

"Unkontrolliertes Wachstum hat die Menschheit in die Krise geführt. Sie steht an der Grenze ihrer irdischen Existenzmöglichkeiten.“

Langfristiger Naturschutz nur durch drastische globale Maßnahmen
Aber auch Thüringens Grünen-Ministerin Siegesmund kann sich den als notwendig angesehenen „wirtschaftlichen Zwängen“ leider nicht entziehen: Ihr Umweltressort droht schon dadurch Zähne einzubüßen, weil die über Wohl und Wehe im Naturschutz ganz wesentlich bestimmende Landwirtschaft Birgit Keller von einer ganz anderen Partei unterstellt ist. Und da sehen wir zugleich eine traurige, die Naturschutzziele relativierende Entwicklung: Die Grünlandnutzung geht bundesweit und auch in Thüringen weiter zurück. Allein damit aber wird den Zielen, die Biodiversität zu fördern, ein Bärendienst erwiesen. Und ebenso den deutschen Klimazielen: Bekanntlich emittieren Äcker mehr Treibhausgase als Wiesen und Weiden. (siehe hierzu auch Grünlandreport des BfN)

Die Landwirtschaft ist an den internationalen Wachstumsmarkt gebunden, intensive Landwirtschaft profitiert daher von zig-Millionen Euro Zuschüssen.

Das länderübergreifende geradezu dramatische Insektensterben gilt als Indiz für ebenso länderübergreifende Fehlentwicklungen, die auch Thüringen im Alleingang und im Interesse der landwirtschaftlichen Betriebe kaum wird abstellen können. Es ist auch ein trauriges Beispiel für Absurdität des eindimensionalen Projektdenkens, wenn man Arten tatsächlich erhalten will.

Durch die ökonomischen nationalen und internationalen Verpflichtungen aber, durch den Zwang, auch weiterhin mit zu wachsen, werden die auf die Artenvielfalt negativ wirkenden Faktoren, wie „Ausräumung“ der Landschaft, Eutrophierung der Gewässer und artenreicher Trocken-/Halbtrockenrasen sowie Pestizideinsatz nicht aufgehalten werden können. Längst ist auch bekannt, dass die Flächenanteile, in denen Artenschutzmaßnahmen eventuell wirken, oft viel zu klein sind, um beispielsweise der für ihr Überleben schädlichen Isolation von Populationen seltener Arten entgegenzuwirken.

Und dann wäre da noch der Klimawandel: Gerade gestern sagte mir ein hier zur Exkursion im Südharz weilender Botanik-Professor aus dem Rhein-/Maingebiet, dass viele Arten wohl durch die ungebremste Erwärmung mit all ihren begleitenden Extremen recht bald den ultimativen Schlag erhalten werden.

Wie eine Zusammenfassung steht dann auch im Dokument zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Deutschland (2007, Quelle siehe oben)

„Um die biologische Vielfalt für die heute lebenden Menschen und die zukünftigen Generationen zu erhalten, wird eine langfristige Orientierung benötigt, in welche Richtung und auf welche Weise sich Deutschland entwickeln soll. Dabei sind ökologische, ökono-

mische und soziale Aspekte im Sinne des Leitprinzips Nachhaltigkeit gleichermaßen zu berücksichtigen. Die natürlichen Lebensgrundlagen als Voraussetzung des Lebens auf der Erde begrenzen die Umsetzungsmöglichkeiten der anderen Ziele. Deshalb können wirtschaftliche Prosperität und sozialer Ausgleich langfristig nur innerhalb der ökologischen Belastungsgrenzen erzielt werden.“ https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/biologischevielfalt/Dokumente/broschuere_biolog_vielfalt_strategie_bf.pdf

Was also ist daher das Resümee?
Die Bilder von Frau Siegesmund mit Scheck vom vergangenen Freitag sind wirklich schön:

Mit 4 Millionen Euro kann man aber wohl höchstens Bedingungen schaffen, die den durch den Klimawandel und die zahlreichen anderen negativen Einflüsse erzeugten Stress für viele Arten etwas mindert und die immer wirksamer werdenden grundlegenden und negativen Veränderungen hinauszögert. Das gilt übrigens auch für die längerfristige Wirksamkeit der zahlreichen, durch den BUND-Kreisverband Nordhausen praktizierten ehrenamtlichen Maßnahmen.

Wenn wir nicht an den Wurzeln ansetzen, könnten die 4 Millionen Euro mittelfristig also herausgeworfenes Geld sein.

Oder um es mit den Worten des Oxford-Professors Stephen Emmot aus seinem Weltbestseller „10 Milliarden“ nach dessen Analyse von Ökonomie und Ökologie auf unserem Planeten etwas allgemeingültiger auszudrücken:

„Wenn wir eine globale Katastrophe verhindern wollen, müssen wir irgendwas Radikales tun – und ich meine wirklich TUN.“

Doch noch was?
Kommen wir zum Schluss doch nochmal zurück in unsere Südharzer Puppenstube: Nicht zuletzt stimmt mich bedenklich, dass bereits heute finanzierte landschaftspflegerische Maßnahmen bzw. Bewirtschaftungsmaßnahmen in unseren Naturschutzgebieten nicht immer mit der nötigen Rücksichtnahme auf die per Gesetz eigentlich zu erhaltenden Arten und Biotope erfolgen. Auskopplungen von Vorkommen bedrohter Pflanzenarten bei ungünstigen Bewirtschaftungsverhältnissen im Umfeld zum Zwecke der Arterhaltung vorzunehmen, könnte ein Kompromiss sein, wird aber zu wenig durchgesetzt.

Derartige differenzierte und auch zugunsten der Landwirte finanzierte Maßnahmen in unseren NSG würde so manchen „1.000 – Euro-Schein“ zur später aufwändigen Naturschutzsanierung unnötig machen. Hier müsste die Ministerin viel mehr aktiv werden, auch im Kontakt zur Landwirtschaftskollegin Keller, aber auch die Behörden müssten mehr im Interesse der Naturschutzregelwerke handeln.

Das wäre nachhaltig und eben kostensparend. Allein die Entfernung aufkommender Gebüsche auf Halbtrockenrasen während des Sommers, statt, wie oft üblich, während des Winters, würde die Verbuschungstendenz und damit den Druck auf viele Arten ohne einen Mehraufwand verringern. Warum wird das nicht getan?

Von den nun beschlossenen 4 Millionen für den Artenschutz wünsche ich mir, dass sie schon in die Sanierung von (früher) artenreichen Flächen fließen, dass sie aber viel mehr auch auf die Ansprüche der Bestände einzelner bedrohter Arten abgestimmt eingesetzt werden.

Hierzu sollte auch, übrigens in Übereinstimmung mit den Inhalten der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt, die Anlage von ex-situ-Erhaltungskulturen und die Ausbringung kultivierter Pflanzenexemplare seltener Arten an früheren Wuchsorten gefördert werden. In Nordhausen besteht bereits ein kleiner Erhaltungsgarten.

Dazu sollte die Wirksamkeit der Maßnahmen unbedingt durch Fachleute untersucht und gegebenenfalls korrigierend eingegriffen werden. Denn sensible, gefährdete Arten sind ein untrüglicher Marker für den erfolgreichen Einsatz der 4 Millionen.

Ob die laut Zeitungsbeitrag vom Freitag angestrebte, dringend notwendige Förderung der jahrzehntelang vernachlässigten Schafhaltung gelingt, muss abgewartet werden. Hier zeigt sich besonders, dass Naturschutz und Landschaftspflege von den Prioritäten der jeweils herrschenden Parteien bestimmt wird. Und die regieren in den Bundesländern mitunter gerademal vier oder fünf Jahre. Die Nachfolger können alles mühsam Aufgebaute mit einem Federstrich umwerfen, wie wir gerade bei Trump gut studieren können. Artenschutz aber kann so nicht gelingen. Denn der braucht Kontinuität und Langfristigkeit. Auch deshalb muss nach fast drei Jahrzehnten des Stillstands eine sich selbst tragende Schäfereiwirtschaft etabliert werden, die weniger abhängig vom Wohlwollen der kommenden und gehenden Minister ist.

4 Millionen Euro für den Naturschutz im Landkreis Nordhausen: Ich wünsche mir eine wohl überlegte Wirksamkeit dieser trotz aller Einschränkungen unverzichtbaren Mittel.
Bodo Schwarzberg
Autor: nnz

Kommentare
Andreas Dittmar
03.06.2018, 22.05 Uhr
Der erste Eindruck auf dem ersten Bild
Frau Sigismund und ein Scheck über 4 Mio. Euro. Das Projekt sollte im Mittelpunkt stehen und nicht das Geld. Diese 4Mio. Euro ziehen sich wie ein roter Faden durch die Moderationsphase. Ist die überhaupt schon abgeschlossen. Da sollte mal nachgehakt werden. @Herr Schwarzberg sie betreiben Artenschutz. Frau Sigismund macht Wahlkampf auf Steuerzahlerkosten und betreibt grünen Populismus.
Blueman
04.06.2018, 08.42 Uhr
lol
Das ist ja witzig, da beschwert sich der Populist über populistischen Wahlkampf.
tannhäuser
04.06.2018, 10.20 Uhr
Soviel Lob aus berufenem Munde!
Da wird sich Herr Dittmar aber freuen.

Vor allem, weil Populismus kein Schimpfwort ist.

Unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit hat Frau Siegesmund ihre Reputation und Glaubwürdigkeit verspielt, als sie gegen die ehemals eiserne grüne Regel "Trennung von Amt und Mandat" verstieß.
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